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Fristlose Kündigung: Kostenlose Vorlage für Arbeitgeber als PDF, Word & Google Doc

Letzte Aktualisierung
7. Sept. 2026

Manchmal reicht die reguläre Kündigungsfrist nicht aus. Bei schweren Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Gewalt oder einem massiven Vertrauensbruch kann es notwendig sein, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden. Für eine fristlose Kündigung gelten jedoch deutlich strengere Regeln als für eine fristgerechte.

Wenn Sie bestimmte Formalitäten und Fristen übergehen, riskieren Sie, dass die Kündigung unwirksam ist. Wir erklären, worauf Sie bei einer fristlosen Kündigung achten müssen – und stellen Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung.

Fristloses Kündigungsschreiben: Vorlage kostenlos herunterladen

Unsere kostenlose Vorlage enthält alle formalen und inhaltlichen Angaben, die für ein fristloses Kündigungsschreiben erforderlich sind.

Sie können unsere Vorlage direkt online in Google Docs bearbeiten oder als Word- bzw. OpenOffice-Datei herunterladen und offline ausfüllen.

Anleitung: So nutzen Sie die Vorlage

Mit unserer Vorlage können Sie in nur vier Schritten ein fristloses Kündigungsschreiben für einen Mitarbeitenden erstellen. So gehen Sie dabei vor:

  • 1.

    Schritt: Laden Sie die Vorlage im passenden Format herunter.

  • 2.

    Schritt: Ersetzen Sie die Platzhalter-Daten mit Ihren eigenen Informationen und ergänzen oder löschen Sie nicht benötigte Textbausteine.

  • 3.

    Schritt: Speichern Sie das Dokument – am besten als unveränderliches PDF.

  • 4.

    Schritt: Drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Am besten überreichen Sie das Kündigungsschreiben persönlich im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs. So erreicht es die Person schnellstmöglich und zuverlässig.

    Alternativ eignet sich ein Einwurf-Einschreiben per Post. Hierbei dokumentieren Briefträger:innen den Einwurf in den Briefkasten der Mitarbeitenden mit Datum und Uhrzeit.

Rechtliche Besonderheiten bei fristlosen Kündigungen

Eine fristlose Kündigung setzt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 626 BGB) einen „wichtigen Grund“ voraus. Eine offizielle Liste an zulässigen Gründen gibt es nicht. Hier sind ein paar typische Fälle, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen können:

  • Diebstahl von Unternehmenseigentum

  • Gewalt, Beleidigung oder sexuelle Belästigung gegenüber Kolleg:innen, Vorgesetzten oder Kund:innen

  • Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten oder die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen

  • Konkurrenztätigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • Manipulation von Arbeitszeiten oder Spesenabrechnungen

Falls Mitarbeitende die fristlose Kündigung anfechten, entscheiden Gerichte nach Einzelfall. Ausschlaggebend sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, der verursachte Schaden des Verstoßes und ob eine Wiederholungsgefahr besteht.

Für die meisten Sachverhalte müssen Sie Mitarbeitende vor einer fristlosen Kündigung abmahnen. Ohne vorherige Abmahnung kann eine fristlose Kündigung unwirksam sein, falls eine fristgerechte Kündigung oder eine Versetzung innerhalb des Unternehmens ausgereicht hätte. Ausnahmen kann es lediglich bei besonders schweren Verstößen wie Gewalt oder großangelegtem Diebstahl geben.

Wichtig: Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden (§ 626 Abs. 2 BGB). Wenn es bereits eine Abmahnung gab, gilt die Frist ab der Kenntnis des wiederholten Verhaltens.

Pflichtangaben: Das gehört in ein fristloses Kündigungsschreiben

Laut § 623 BGB ist es verpflichtend, eine Kündigung in Schriftform zu übergeben. Dabei sollten Sie ein Dokument mit handschriftlicher Unterschrift anfertigen, denn eine E-Mail, eine SMS oder eine mündliche Kündigung reichen nicht aus.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Kündigung innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Mitarbeitenden eingeht. Deswegen überreichen Sie das Kündigungsschreiben bestenfalls persönlich unter Anwesenheit einer anderen Person als Zeug:in oder per Einwurf-Einschreiben mit der Post.

Folgende Angaben gehören in ein fristloses Kündigungsschreiben:

Formale und inhaltliche Pflichtangaben

Neben den Pflichtangaben gibt es weitere Informationen, die Sie in das Kündigungsschreiben aufnehmen können. Die meisten Punkte sind in unseren Vorlagen bereits integriert:

Empfohlene zusätzliche Angaben
  • Resturlaub und Überstunden
    Geben Sie den noch bestehenden Urlaubsanspruch sowie das Überstundenguthaben des Mitarbeitenden an. Da bei einer fristlosen Kündigung keine Zeit für eine Freistellung bleibt, müssen Sie Resturlaub laut Bundesurlaubsgesetz finanziell vergüten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

  • Hinweis auf Arbeitszeugnis
    Weisen Sie darauf hin, dass der Mitarbeitende auf Wunsch ein Arbeitszeugnis erhält.

  • Rückgabe von Firmeneigentum
    Fordern Sie die Person auf, alle Arbeitsmittel wie Schlüssel, Laptop, Firmenhandy und sonstige Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

  • Betriebsratshinweis
    Falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Deswegen können Sie vermerken, dass dieser angehört wurde.

  • Hinweis auf Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung
    Geben Sie an, dass sich der Mitarbeitende schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden sollte, um Sperrfristen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Die Meldung sollte drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts erfolgen, wenn weniger als drei Monate verbleiben.

  • Empfangsbestätigung
    Neben dem Einschreiben per Post dient eine Unterschrift des Mitarbeitenden als Nachweis des Kündigungszugangs innerhalb der gesetzlichen Frist. Fügen Sie dazu am Ende des Kündigungsschreibens eine Zeile ein.

Autorin: Tina Losereit
Tina Losereit hat Europastudien und Psychologie studiert. Mit einem Fokus auf Themen wie Wirtschaftspsychologie und Arbeitszufriedenheit hat sie danach mehrere Jahre in der Personalabteilung eines Start-Ups gearbeitet. 2023 hat sie sich selbstständig gemacht. Für EXPERTE.de schreibt sie hauptsächlich über die Bereiche Personalwesen, Business und Finanzen.
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