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Kündigung in der Probezeit: Kostenlose Vorlage für Arbeitgeber als PDF, Word & Google Doc

Letzte Aktualisierung
7. Sept. 2026

In der Probezeit zeigt sich schnell, ob Mitarbeitende zu Ihrem Unternehmen passen. Manchmal zeigt sich schon nach wenigen Wochen, dass es nicht funktioniert. Doch gerade weil die Probezeit kurze Kündigungsfristen und vereinfachte Regeln bietet, schleichen sich bei Kündigungsschreiben häufig Fehler ein.

Damit Ihnen das nicht passiert, können Sie mithilfe unserer kostenlosen Vorlage in wenigen Minuten ein rechtssicheres Kündigungsschreiben erstellen. Außerdem erklären wir Ihnen, worauf Sie bei einer Kündigung in der Probezeit achten müssen.

Kündigungsschreiben Probezeit: Kostenlose Vorlage herunterladen

Unsere kostenlose Vorlage enthält alle formalen und inhaltlichen Angaben, die ein fristgerechtes Kündigungsschreiben für Mitarbeitende in der Probezeit benötigt.

Sie können unsere Vorlage direkt online in Google Docs bearbeiten oder als Word- bzw. OpenOffice-Datei herunterladen und offline ausfüllen.

Anleitung: So nutzen Sie die Vorlage

Mit unserer Vorlage verfassen Sie in nur vier Schritten ein Kündigungsschreiben für Mitarbeitende. So gehen Sie dabei vor:

  • 1.

    Schritt: Laden Sie die Vorlage im passenden Format herunter.

  • 2.

    Schritt: Ersetzen Sie die Platzhalter-Daten mit Ihren eigenen Angaben und ergänzen oder löschen Sie nicht benötigte Textbausteine.

  • 3.

    Schritt: Speichern Sie das Dokument – am besten als unveränderliches PDF.

  • 4.

    Schritt: Drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Am besten überreichen Sie das Kündigungsschreiben persönlich im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs. Alternativ können Sie es per Einschreiben verschicken.

Rechtliche Besonderheiten bei Kündigungen in der Probezeit

Bei Kündigungen in der Probezeit gelten andere Regeln als nach Ablauf dieser Phase. Die Unterschiede betreffen die Kündigungsfristen und den Kündigungsschutz. Die folgenden Punkte zeigen, was das Gesetz erlaubt und wo die Grenzen liegen:

  • 2 Wochen Kündigungsfrist zu jedem Tag
    Laut Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen Arbeitsverhältnisse in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem Tag gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Ausnahmen gibt es lediglich bei bestimmten Tarif- oder Arbeitsverträgen. Das unterscheidet sich von Kündigungen nach Ablauf der Probezeit, die fristgerecht nur am Monatsende oder zum 15. eines Monats erfolgen dürfen.

  • Kein Kündigungsgrund nötig
    Für Kündigungen während der Probezeit müssen Sie keinen Grund nachweisen oder im Kündigungsschreiben angeben. Die Ursache liegt im Kündigungsschutzgesetz: Dieses greift erst nach einer Arbeitszeit von sechs Monaten in einem Unternehmen, sofern der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende in Vollzeit hat. Da Probezeiten maximal sechs Monate lang sein dürfen, fallen Kündigungen in einen ungeschützten Zeitraum.

    Eine willkürliche Kündigung, z. B. aufgrund eines bestimmten Geschlechts oder einer Herkunft, ist trotzdem nicht erlaubt.

  • Kündigungsschutz bestimmter Personengruppen
    Schwangere unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz und dürfen unabhängig von der Probezeit nicht gekündigt werden. Ausnahmen sind nur mit behördlicher Zustimmung möglich. Gleiches gilt für Mitarbeitende, die sich in Elternzeit befinden oder frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit stehen.

Falls Sie Mitarbeitende während der Probezeit außerordentlich kündigen wollen, gelten die gleichen Regeln wie bei fristlosen Kündigungen nach Ablauf der Probezeit. In unserem Beitrag können Sie nachlesen, wie Sie bei fristlosen Kündigungen vorgehen, und eine passende Vorlage herunterladen:

Pflichtangaben: Das gehört in Kündigungsschreiben während der Probezeit

Wie bei einer regulären Kündigung ist es auch während der Probezeit verpflichtend, eine Kündigung in Schriftform zu übergeben (§ 623 BGB). Dabei sollten Sie ein Dokument mit handschriftlicher Unterschrift anfertigen, denn eine E-Mail, eine SMS oder eine mündliche Kündigung reichen nicht aus.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Kündigung beim Mitarbeitenden eingeht. Deswegen überreichen Sie das Kündigungsschreiben dem Mitarbeitenden bestenfalls persönlich oder per Einschreiben mit der Post.

Folgende Angaben müssen Kündigungsschreiben für Mitarbeitende in der Probezeit enthalten:

Formale und inhaltliche Pflichtangaben

Neben den Pflichtangaben gibt es weitere Informationen, die Sie in das Kündigungsschreiben aufnehmen können. Die meisten Punkte sind in unserer Vorlage bereits integriert:

Empfohlene zusätzliche Angaben
  • Resturlaub und Überstunden
    Geben Sie den noch bestehenden Urlaubsanspruch sowie das Überstundenguthaben des Mitarbeitenden an. Vermerken Sie außerdem, ob Sie diese in Form einer Freistellung oder einer Auszahlung vergüten.

  • Hinweis auf Arbeitszeugnis
    Weisen Sie darauf hin, dass der Mitarbeitende ein Arbeitszeugnis erhält.

  • Rückgabe von Firmeneigentum
    Fordern Sie die Person auf, alle Arbeitsmittel wie Schlüssel, Laptop, Firmenhandy und sonstige Unterlagen bis zum letzten Arbeitstag zurückzugeben.

  • Betriebsratshinweis
    Falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Deswegen sollten Sie vermerken, dass dieser angehört wurde.

  • Hinweis auf Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung
    Geben Sie an, dass sich der Mitarbeitende schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden sollte, um Sperrfristen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Die Meldung sollte drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts erfolgen, da weniger als drei Monate im Unternehmen verbleiben.

  • Empfangsbestätigung
    Neben dem Einschreiben per Post dient eine Unterschrift des Mitarbeitenden als Nachweis des Kündigungszugangs. Fügen Sie dazu am Ende des Kündigungsschreibens eine Zeile ein.

Autorin: Tina Losereit
Tina Losereit hat Europastudien und Psychologie studiert. Mit einem Fokus auf Themen wie Wirtschaftspsychologie und Arbeitszufriedenheit hat sie danach mehrere Jahre in der Personalabteilung eines Start-Ups gearbeitet. 2023 hat sie sich selbstständig gemacht. Für EXPERTE.de schreibt sie hauptsächlich über die Bereiche Personalwesen, Business und Finanzen.
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