USt-ID Check

Französische Umsatzsteuer-ID prüfen: Gültige TVA-Nummer?

Lieferungen von Deutschland nach Frankreich sind von der Umsatzsteuer befreit, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Grund dafür ist das Umsatzsteuerrecht der Europäischen Union, das innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen EU-Mitgliedsstaaten fördert.

Bei solchen Lieferungen müssen Sie jedoch erst überprüfen, ob die Steuerbefreiung auch wirklich greift. Das können Sie anhand der Umsatzsteuer-ID des Unternehmens, an das Sie Ihre Waren liefern.

Wir verraten, wann die Regeln zur innergemeinschaftlichen Lieferung greifen, was es mit der französischen Umsatzsteuer-ID auf sich hat und wie Sie jene auf ihre Gültigkeit prüfen.

Was ist die französische Umsatzsteuer-ID und wie ist sie aufgebaut?

Die französische Umsatzsteuer-ID heißt TVA (Taxe sur la Valeur Ajoutée = Steuer auf den Mehrwert) und wurde bereits 1954 eingeführt. Somit war Frankreich das erste Land mit einer Umsatzsteuer-ID – Deutschland und andere heutige EU-Staaten folgten dem Beispiel.

Die französische TVA ist folgendermaßen aufgebaut:

Länderkennung

Aufbau

Beispiel

FR

Elf Zeichen (hauptsächlich Ziffern, die ersten beiden Stellen können auch Buchstaben sein)

FR12345678910

Wann liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor?

Nicht jeder Handel zwischen Deutschland und Frankreich erfüllt die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Jene ist gegeben, wenn:

  • es sich beim Käufer um ein Unternehmen oder eine juristische Person handelt, also keine Privatperson

  • der Käufer die Ware für das Unternehmen, nicht den privaten Gebrauch, erwirbt

  • die Waren im Ursprungsland der Umsatzsteuer unterliegt

  • der Käufer dazu verpflichtet ist, in seinem Land die Erwerbssteuer abzuführen

Wann ist keine innergemeinschaftliche Lieferung gegeben?

Im Umkehrschluss liegt keine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn Sie an Privatpersonen oder an Kunden, die keine Erwerbssteuer abführen müssen, liefern.

Um zu überprüfen, ob die oben genannten Kriterien auf das in Frankreich ansässige Unternehmen, mit dem Sie handeln, zutreffen, benötigen Sie dessen TVA/ Umsatzsteuer-ID. Doch was machen Sie nun damit?

Wie kann ich die Gültigkeit einer französischen TVA überprüfen?

Zunächst müssen Sie die TVA des Unternehmens, mit dem Sie handeln möchten, in Erfahrung bringen. Das ist in der Regel simpel, weil sie auf offiziellen Dokumenten und Rechnungen gelistet sein sollte. Ob diese Nummer aber auch wirklich gültig ist, müssen Sie selbst herausfinden. Dafür gibt es mehrere Methoden:

  • EXPERTE.de USt-ID Check: Mit unserem Tool können Sie in wenigen Sekunden die Gültigkeit einer französischen TVA-Nummer prüfen. Im Gegensatz zu anderen Tools können Sie auch gleich mehrere Umsatzsteuer-ID-Nummern in einem Schwung abfragen.

  • Bundeszentralamt für Steuern: Auch beim BZSt können Sie Abfragen stellen, allerdings nur für einzelne Nummern. Zudem müssen Sie für jede Abfrage zunächst Ihre deutsche USt-ID angeben.

  • Europäische Kommission: Mit der VIES VAT number validation der Europäischen Kommission können Sie ebenfalls einzelne Nummern abfragen. Ihre eigene Ust-ID können, müssen Sie dabei aber nicht angeben.

Um die Gültigkeit einer französischen TVA herauszufinden, müssen Sie die Nummer also nur ins entsprechende Suchfeld eingeben. Falls die TVA gültig ist, werden Ihnen auch gleich der Name und die Adresse des registrierten Unternehmens angezeigt, sodass Sie die Richtigkeit der Angaben überprüfen können.

Wann benötigen Sie selbst eine französische Umsatzsteuer-ID?

Möglicherweise müssen Sie auch selbst eine französische TVA beantragen, wenn Sie Handel in Frankreich betreiben möchten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie:

  • Produkte an Privatkunden in Frankreich verkaufen und dabei die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro jährlich übersteigen

  • Ihre Produkte in Frankreich lagern (egal ob unabhängig, oder in Lagern eines Partners/ Fulfillment-Anbieters, z. B. Amazon)

Beantragen können Sie die TVA bei der französischen Steuerbehörde:

Service des Impôts des Entreprises Etrangères (SIEE)
10 rue du Centre
TSA 20011
93465 Noisy-le-Grand Cedex
Telefon: + 33 (0)1 72.95.20.31
E-Mail: siee.dinr@dgfip.finances.gouv.fr

Die Antragstellung ist grundsätzlich kostenlos, allerdings mit sprachlichen und bürokratischen Hürden verbunden. Hier lohnt es sich, einen Steuer-/Finanzberater mit Erfahrung im französischen Steuerrecht und dem Warenaustausch zwischen Deutschland und Frankreich zu konsultieren.

Häufige Fragen & Antworten

Wie ist eine gültige französische Umsatzsteuer-ID aufgebaut?

Eine französische Umsatzsteuer-ID, genannt TVA, besteht aus insgesamt 13 Zeichen: dem Ländercode FR, gefolgt von 11 Zeichen (die ersten beiden können Buchstaben oder Zahlen sein, beim Rest handelt es sich nur um Zahlen).

Kann ich herausfinden, wem eine französische USt-ID gehört?

Ja, Sie können beispielsweise das USt-ID-Tool von EXPERTE.de nutzen oder die Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern oder der Europäischen Kommission abfragen.

Wie aktuell sind die Ergebnisse im USt-ID-Tool?

Jede Abfrage wird live durchgeführt und nicht zwischengespeichert. Somit gibt das Ergebnis stets den aktuellen Stand der Datenbank des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates wider.

Was bedeutet „Abfrage fehlgeschlagen“?

EU-Mitgliedsstaaten aktualisieren regelmäßig Ihre Datenbanken. In diesem Zeitraum können die Anfragen für das jeweilige Land nicht beantwortet werden. Als Ergebnis erhalten Sie daher Abfrage fehlgeschlagen.

Haftungsausschluss

EXPERTE.de betreibt den USt-ID Check, um Selbständigen und Unternehmen eine Möglichkeit zu geben, schnell eine größere Anzahl von USt-IDs zu überprüfen.

  • Die Daten stammen aus den Datenbanken der EU-Mitgliedstaaten, deren Inhalt sich der Kontrolle sowie der Verantwortung von EXPERTE.de entzieht.

  • Die Daten werden nicht im Rahmen beruflicher oder juristischer Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt.

  • Die Daten begründen keinen Anspruch auf Befreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen von der MwSt.

  • EXPERTE.de ist für die bei Benutzung dieser Webseite abgerufenen Daten in keiner Weise verantwortlich oder haftbar zu machen.

Mehr zum Thema