USt-ID Check
Italienische Umsatzsteuer-ID prüfen
Liefern Sie Waren oder Dienstleistungen an ein Unternehmen in Italien, können Sie oft auf die deutsche Umsatzsteuer verzichten. Grund dafür ist die EU-Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen: Sie erlaubt steuerfreie Lieferungen innerhalb der EU – solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Ihr italienischer Kunde eine gültige Umsatzsteuer-ID besitzt. In Italien heißt diese „Partita IVA“.
Wir erklären, wann genau eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, wie eine italienische Umsatzsteuer-ID aussieht und wie Sie deren Gültigkeit überprüfen können.
Wie sieht eine italienische Umsatzsteuer-ID (Partita IVA) aus?
In Italien heißt die Umsatzsteuer-ID „Partita IVA“. „IVA“ steht für "Imposta sul Valore Aggiunto", was auf Deutsch „Steuer auf den Mehrwert“ bedeutet – also genau das, was wir als Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer kennen.

Die italienische Umsatzsteuer-ID ist immer gleich aufgebaut.
Die Partita IVA folgt einem festen Aufbau, der sich an den allgemeinen EU-Vorgaben für Umsatzsteuer-IDs orientiert. Sie beginnt mit der Länderkennung IT, gefolgt von elf Ziffern.
Die elf Ziffern setzen sich wie folgt zusammen:
Die ersten sieben Ziffern bilden eine individuelle Steuernummer des Unternehmens.
Die nächsten drei Ziffern sind ein Code für die Provinz oder das Finanzamt, bei dem das Unternehmen registriert ist.
Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, mit der die Richtigkeit der gesamten Nummer mathematisch abgesichert wird.
Jede Partita IVA ist somit eindeutig und identifiziert nicht nur das Unternehmen, sondern auch, bei welchem Finanzamt es registriert ist.
Wann liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn Sie eine Ware von Deutschland in ein anderes EU-Land – in diesem Fall nach Italien – an ein Unternehmen verkaufen.
Damit Sie die Lieferung ohne deutsche Umsatzsteuer abrechnen dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Käufer ist ein Unternehmen oder eine juristische Person, keine Privatperson, und verwendet die Ware für sein Unternehmen, nicht für private Zwecke.
Der Käufer hat eine gültige Umsatzsteuer-ID (Partita IVA) und ist in Italien steuerlich erfasst.
Die Ware wird ins EU-Ausland transportiert, also tatsächlich von Deutschland nach Italien.
Der Käufer ist verpflichtet, die sogenannte Erwerbssteuer in Italien zu zahlen.
Damit die Lieferung steuerfrei bleibt, müssen alle diese Bedingungen erfüllt sein. Nur dann handelt es sich rechtlich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, und nur dann dürfen Sie die deutsche Umsatzsteuer weglassen.
Wie kann ich die Gültigkeit einer italienischen Umsatzsteuer-ID überprüfen?
Bevor Sie eine Lieferung steuerfrei abwickeln, sollten Sie die Partita IVA Ihres italienischen Geschäftspartners überprüfen. In der Regel finden Sie die Umsatzsteuer-ID auf Angeboten, Rechnungen oder anderen offiziellen Dokumenten.
Ob die Nummer aber wirklich gültig ist, müssen Sie selbst herausfinden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
EXPERTE.de USt-ID Check: Mit unserem Tool können Sie schnell und unkompliziert prüfen, ob eine italienische Partita IVA gültig ist. Sie können sogar mehrere Nummern auf einmal abfragen.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Auch das BZSt bietet ein Abfrage-Tool für Umsatzsteuer-IDs. Allerdings müssen Sie bei jeder Suche Ihre eigene USt-ID angeben.
Agenzia Entrate: Die italienische Steuerbehörde bietet ebenfalls ein Tool zur Überprüfung von Umsatzsteuer-IDs. Es ist nur auf Italienisch verfügbar, doch die Bedienung ist selbsterklärend.
Europäische Kommission: Auf der Website der EU-Kommission finden Sie das „VIES VAT number validation“-Tool, mit dem Sie einzelne Partita IVA-Nummern abfragen können.
Geben Sie die italienische Umsatzsteuer-ID einfach in das Suchfeld des jeweiligen Tools ein. Ist die Nummer gültig, werden Ihnen auch der offizielle Name und die Adresse des Unternehmens angezeigt. So können Sie zusätzlich kontrollieren, ob die Angaben Ihres Geschäftspartners korrekt sind.
Wann benötigen Sie selbst eine italienische Umsatzsteuer-ID?
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass Sie sich selbst in Italien steuerlich registrieren und eine eigene Partita IVA beantragen.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie:
Produkte an Privatkunden in Italien verkaufen und dabei die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € pro Jahr überschreiten.
Waren in Italien lagern, zum Beispiel in einem eigenen Lager oder bei einem Fulfillment-Dienstleister wie Amazon.
Wenn einer dieser Punkte auf Ihr Geschäft zutrifft, müssen Sie eine italienische Umsatzsteuer-ID beantragen.
Wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Italien steuerpflichtig werden, gibt es laut der Website des italienischen Finanzamtes zwei Möglichkeiten, eine italienische Umsatzsteuer-ID zu erhalten:
- 1.
Direkte Registrierung in Italien:
Sie beantragen selbst eine Partita IVA bei der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate). Diese Möglichkeit besteht nur, wenn Ihr Unternehmen in einem anderen EU-Land oder in einem Drittstaat mit gegenseitigen Abkommen ansässig ist. - 2.
Ernennung eines Steuervertreters in Italien:
Sie beauftragen einen in Italien ansässigen Steuervertreter mit eigener italienischer Umsatzsteuer-ID, der die steuerlichen Pflichten für Sie übernimmt.
Das Verfahren ist kostenlos, aber bürokratisch anspruchsvoll – vor allem dann, wenn Sie kein oder nur wenig Italienisch sprechen. Deshalb kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der sich mit dem italienischen Steuerrecht und den Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Geschäften auskennt. Es gibt auch Online-Dienste, die die italienische Umsatzsteuer-ID-Registrierung als Paketlösung anbieten.
Häufige Fragen & Antworten
Eine italienische Umsatzsteuer-ID, die sogenannte Partita IVA, besteht aus insgesamt 13 Zeichen: dem Ländercode IT, gefolgt von 11 Zahlen. Die Zahlen enthalten einen Provinz-Code und eine Prüfziffer.
Sie können das USt-ID-Tool von EXPERTE.de nutzen oder die Partita IVA beim Bundeszentralamt für Steuern oder über das VIES-System der Europäischen Kommission abfragen.
Alle Abfragen werden live durchgeführt und nicht gespeichert. Das Ergebnis zeigt immer den aktuellen Stand der Datenbank des jeweiligen EU-Mitgliedsstaats.
Die Datenbanken der EU-Länder werden regelmäßig aktualisiert. Während dieser Wartungszeiten können Abfragen nicht beantwortet werden – in diesem Fall erhalten Sie die Meldung „Abfrage fehlgeschlagen“.
Haftungsausschluss
EXPERTE.de betreibt den USt-ID Check, um Selbstständigen und Unternehmen eine Möglichkeit zu geben, schnell eine größere Anzahl von USt-IDs zu überprüfen.
Die Daten stammen aus den Datenbanken der EU-Mitgliedstaaten, deren Inhalt sich der Kontrolle sowie der Verantwortung von EXPERTE.de entzieht.
Die Daten werden nicht im Rahmen beruflicher oder juristischer Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt.
Die Daten begründen keinen Anspruch auf Befreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen von der MwSt.
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