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Kleingewerbe anmelden (online): So läuft die Gründung ab

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Ein Kleingewerbe ist eine Art „Gewerbe-Light“: Als Vorstufe zum richtigen Gewerbe bietet es einen vereinfachten Einstieg in die Selbstständigkeit – mit weniger Bürokratie und weniger Aufwand bei der Gründung. Trotzdem gibt es so einiges, was Sie bei der Kleingewerbe-Anmeldung beachten müssen.

Wir erklären, wie Sie ein Kleingewerbe Schritt für Schritt anmelden und welche Pflichten danach auf Sie zukommen.

So melden Sie ein Kleingewerbe an

Ein Kleingewerbe zu gründen, ist unkompliziert. Es gibt nämlich einige zeit- und kostenintensive Formalitäten, die beim Kleingewerbe wegfallen: Einen Notar müssen Sie beispielsweise nicht bereichern, und auch die Eintragung ins Handelsregister können Sie überspringen.

Gesetzlich verpflichtend sind nur die folgenden vier Schritte:

Ein Kleingewerbe ist schnell gegründet.

Sehen wir uns die einzelnen Schritte noch einmal genauer an:

1.

Gewerbeschein beantragen

  • Kosten: Je nach Gemeinde zwischen ca. 15 € und 60 €

  • Online möglich? Häufig ja (vom Gewerbeamt abhängig)

  • Wann? Sofort (vor oder gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit)

Zuallererst müssen Sie Ihr Vorhaben beim örtlichen Gewerbeamt anmelden, um einen Gewerbeschein zu erhalten. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der Betriebssitz (also der Ort, an dem Sie Ihr Gewerbe betreiben).

Sie können die Anmeldung schriftlich oder vor Ort beim zuständigen Gewerbeamt einreichen. Viele Gewerbeämter bieten mittlerweile zudem eine reine Online-Gewerbeanmeldung bzw. eMeldung an.

Finden Sie Ihr zuständiges Gewerbeamt

Alle Bundesländer stellen zentrale Portale zur Verfügung, über die Sie Ihr zuständiges Gewerbeamt ermitteln oder Ihr Gewerbe direkt online anmelden können. Hier sind die offiziellen Serviceportale der einzelnen Bundesländer:

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Gewerbeamt für Sie zuständig ist, können Sie auch den Behörden­wegweiser von Gründerplattform nutzen, einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Initiative.

Wenn eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, erfolgt die Anmeldung über das klassische Anmeldeformular GewA 1, das Sie auf den Websites aller Gewerbeämter und Kommunen finden sollten. Damit melden Sie Ihr Gewerbe offiziell an.

Das Formular ist ziemlich kurz: Sie müssen nur einige Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Betrieb und der geplanten Tätigkeit machen. Wenn Sie bestimmte Erlaubnisse für die angemeldete Tätigkeit benötigen, müssen Sie dies hier auch angeben und entsprechend beweisen.

Das Formular GewA 1 zur Gewerbeanmeldung ist kurz und in wenigen Minuten ausgefüllt.

Was benötigen Sie für die Anmeldung?

Für die Anmeldung Ihres Gewerbes sind – neben dem ausgefüllten Formular – in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“, wenn Sie nicht aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz stammen

  • Ggf. Meldebestätigung, falls Ihre aktuelle Anschrift nicht im Ausweisdokument vermerkt ist

  • Ggf. Handwerkskarte, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen

  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der jeweiligen Erlaubnis oder Konzession (z. B. Bewachungsgewerbe, Gaststättenbetrieb, Maklertätigkeit)

Welche Unterlagen Sie im Detail benötigen, hängt von Ihrer Tätigkeit und Rechtsform ab.

Nach der Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein, der Ihre Gründung offiziell macht. Wenn Sie die Anmeldung persönlich beim Gewerbeamt vor Ort vornehmen, können Sie ihn in der Regel sofort mitnehmen. Wenn Sie die Anmeldung online oder schriftlich einreichen, wird Ihnen der Gewerbeschein innerhalb weniger Tage per Post oder per E-Mail zugeschickt. Manchmal kann es aber auch etwas länger dauern.

2.

Beim Finanzamt anmelden

  • Kosten: Nein

  • Online möglich? Ja (über das ELSTER-Portal)

  • Wann? Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit

So klein ein Kleingewerbe auch sein mag – steuerfrei ist es nicht. Deshalb müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit natürlich auch beim Finanzamt anmelden, um steuerlich erfasst zu werden und eine Steuernummer zu erhalten.

Die Anmeldung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie online im ELSTER-Portal, dem Online-Portal der Finanzverwaltung, ausfüllen können.

Sie finden den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter „Formulare & Leistungen“.

Nehmen Sie sich für den Fragebogen ein paar Stunden Zeit, denn er ist ziemlich ausführlich: Sie müssen auf mehreren Teilseiten unter anderem Angaben zu Ihrer Tätigkeit, Ihren erwarteten Umsätzen und Gewinnen sowie zur Art der Gewinnermittlung machen. Außerdem müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten oder nicht.

Möchten Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Eins vorab: Der Betrieb eines Kleingewerbes macht Sie nicht automatisch zum Kleinunternehmer. Es handelt sich nämlich um zwei komplett unterschiedliche Dinge:

  • Das Kleingewerbe ist eine vereinfachte Rechtsform für Einzelunternehmen und GbRs, die maximal einen jährlichen Umsatz von 800.000 € sowie einen jährlichen Gewinn von 80.000 € erwirtschaften (mehr dazu später).

  • Kleinunternehmer hingegen ist ein umsatzsteuerlicher Sonderstatus für kleinere Betriebe, der von Selbstständigen und Unternehmen aller Rechtsformen genutzt werden kann. Hier liegen die Umsatzgrenzen bei 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben (mehr dazu hier).

Beide „Sonderregeln“ bieten also eine bürokratische Entlastung für kleine Unternehmen, doch sie gelten unabhängig voneinander und kommen aus unterschiedlichen Gesetzesbereichen.

Wenn Sie die Umsatzgrenzen einhalten, können Sie sich mit Ihrem Kleingewerbe auch für die Kleinunternehmerregelung anmelden. Dann müssen Sie sich um die Umsatzsteuer keine Gedanken machen – können aber auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Sie benötigen Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung? Unsere Ausfüllhilfe führt Sie Schritt für Schritt durch alle Etappen und Teilseiten:

Nach der Abgabe des Fragebogens erhalten Sie Ihre Steuernummer zugeschickt, was – je nach Auslastung des Finanzamts – ein paar Wochen dauern kann. Die Steuernummer ist eine Pflichtangabe auf Rechnungen. Wenn Sie zeitnah mit Ihrer Tätigkeit starten und die ersten Rechnungen schreiben möchten, sollten Sie sich also möglichst schnell um die Anmeldung beim Finanzamt kümmern.

3.

Bei IHK oder HWK anmelden

  • Kosten: Zwischen 0 und ca. 300 € pro Jahr (Beitragspflicht hängt vom Umsatz ab – bei Kleingewerbe oft beitragsfrei oder ermäßigt)

  • Online möglich? Nein (automatische Anmeldung durch das Gewerbeamt)

  • Wann? Automatisch nach Gewerbeanmeldung

Jeder Gewerbebetrieb – also auch ein Kleingewerbe – wird mit der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied einer Kammer. Die Kammern vertreten die Interessen der Unternehmen gegenüber dem Staat und bieten Leistungen wie Beratung, Schulungen, Bescheinigungen und mehr.

Konkret gibt es hier zwei Optionen: Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Welche Kammer für Sie zuständig ist, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab.

Praktisch ist, dass Sie sich um diese Anmeldung nicht selbst kümmern müssen: Das Gewerbeamt informiert die zuständige Kammer automatisch. Kurz darauf erhalten Sie Post mit allen weiteren Informationen zur Mitgliedschaft.

4.

Bei Berufsgenossenschaft anmelden

  • Kosten: Abhängig von Branche, Zahl der Beschäftigten und Gefahrtarif

  • Online möglich? Ja

  • Wann? Innerhalb einer Woche nach der Gründung

Auch wenn Sie alleine gründen und keine Mitarbeitenden beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Unternehmen innerhalb einer Woche nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) zu melden.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sichern Sie – und später auch Ihre Beschäftigten – gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab.

Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, hängt von der Branche Ihres Unternehmens ab. Ein paar Beispiele:

  • Die BG BAU ist für Unternehmen der Baubranche und baunaher Dienstleistungen zuständig.

  • Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) ist zuständig für viele bürobasierte Tätigkeiten, darunter Firmen in den Bereichen Bildung, IT, Medien, Sport, Beratung oder Verwaltung.

  • Die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) ist zuständig für Einzel- und Großhandel, E-Commerce, Lagerlogistik und ähnliche gewerbliche Tätigkeiten im Handelsumfeld.

  • Die BG Verkehr betreut Unternehmen in den Bereichen Transport, Spedition, Kurierdienste und Logistik.

Sie sind unsicher, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist? Im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie nicht nur eine Liste aller Berufsgenossenschaften, sondern auch einen Assistenten, mit dem Sie Ihre Branche ermitteln und die richtige BG finden können.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Anmeldung ist mittlerweile bei den meisten Berufsgenossenschaften online möglich.

Schritt 1: Besuchen Sie das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung und klicken Sie auf „Unternehmen anmelden, abmelden und Änderung melden“.

Die Online-Anmeldung finden Sie im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung.

Schritt 2: Klicken Sie im Pop-up-Fenster auf „Unternehmen anmelden“.

Klicken Sie auf „Unternehmen anmelden“.

Schritt 3: Wählen Sie die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft und klicken Sie auf „Weiter“.

Wählen Sie die BG, die für Ihre Branche zuständig ist.

Schritt 4: Füllen Sie das Anmeldeformular aus.

Die Anmeldung ist mittlerweile meist online möglich.

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Unternehmensnummer (UNR. S), mit der Sie bei der Berufsgenossenschaft eindeutig identifiziert werden. Diese Nummer benötigen Sie unter anderem, um Mitarbeitende anzumelden, Lohnnachweise zu übermitteln oder mit der BG zu kommunizieren.

Weitere Schritte

Die vier oben genannten Schritte sind für alle Kleingewerbetreibenden Pflicht – ohne sie geht’s nicht. Daneben gibt es aber noch einige Dinge, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, im Kleingewerbe-Alltag aber trotzdem ziemlich nützlich sein können.

☑ Geschäftskonto eröffnen

Ein Geschäftskonto ist für Kleingewerbetreibende keine Pflicht. Sie dürfen theoretisch auch Ihr privates Girokonto für geschäftliche Zwecke nutzen. Das kann aber schnell unübersichtlich werden.

Damit Sie private und geschäftliche Finanzen sauber trennen können – was für eine ordentliche Buchhaltung unerlässlich ist – sollten Sie ein separates Geschäftskonto eröffnen. Das erleichtert nicht nur Ihre Steuererklärung, sondern wirkt auch professioneller im Kontakt mit Kunden und Geschäftspartnern.

Sie suchen noch nach einem Geschäftskonto für Ihr Kleingewerbe? Wir haben einige der beliebtesten Anbieter ausgiebig getestet. Unser Ranking, mit Links zu umfangreichen Testberichten, finden Sie hier:

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Finom
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Qonto
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☑ Buchhaltung und Rechnungen organisieren

Die Bilanz können Sie sich beim Kleingewerbe zwar in der Regel sparen, doch Ihre Einnahmen und Ausgaben müssen Sie natürlich trotzdem nachvollziehbar und vollständig dokumentieren. Dafür genügt die gute alte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Theoretisch könnten Sie die auch per Excel vorbereiten. Das ist bei kleinen Summen machbar, aber fehleranfällig und auf Dauer recht mühsam.

Auch hier lohnt sich die Investition in eine spezialisierte Software, die Ihnen den Arbeitsalltag und die Steuererklärung deutlich erleichtert. Mit einem Buchhaltungsprogramm können Sie rechtskonforme Rechnungen schreiben, Belege erfassen und steuerliche Auswertungen vorbereiten.

Eine Auswahl der besten Programme finden Sie hier:

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☑ Versicherungen abschließen

Auch beim Thema Versicherungen können Sie in den meisten Fällen selbst entscheiden, was nötig ist und was nicht. Pflichtversicherungen gibt es nur wenige. Trotzdem sollten Sie prüfen, welche Risiken Sie freiwillig absichern möchten.

Gerade bei Personen- oder Sachschäden kann es schnell teuer werden – und ohne passende Versicherung haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Relevant sind unter anderem folgende Versicherungen:

  • Krankenversicherung
    Als Selbstständiger müssen Sie sich selbst versichern – entweder freiwillig, gesetzlich oder privat.

  • Rentenversicherung
    In den meisten Fällen sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen (z. B. für bestimmte Handwerksberufe). Unabhängig davon sollten Sie frühzeitig über eine private Altersvorsorge nachdenken.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich gegen finanzielle Risiken bei Berufsunfähigkeit absichern.

  • Betriebshaftpflichtversicherung
    Sie schützt Ihr Kleingewerbe, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit Personen- oder Sachschäden bei Dritten entstehen – etwa bei einem Kundentermin oder auf einer Veranstaltung.

  • Rechtsschutzversicherung
    Diese Versicherung übernimmt die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei Streit mit Kunden, Lieferanten oder Behörden.

  • Inhaltsversicherung
    Sie sichert Ihre Betriebsmittel (z. B. Technik, Maschinen, Waren) gegen Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden ab.

Prüfen Sie genau, wo mögliche Risiken und Gefahren für Ihr Kleingewerbe und Sie selbst lauern, und welche Versicherungen in Ihrem Fall wirklich sinnvoll oder sogar unverzichtbar sind.

Alles Wichtige zum Kleingewerbe

Sie haben noch Fragen zum Kleingewerbe oder wissen noch gar nicht, ob es überhaupt die richtige Option für Ihre Selbstständigkeit ist? Wir liefern kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist – wie der Name schon andeutet – ein kleines Gewerbe, das in überschaubarem Umfang betrieben wird und keine kaufmännisch aufwendige Organisation erfordert.

„Klein“ ist dabei relativ: Auch mit einem Kleingewerbe können Sie gut verdienen. Entscheidend ist, dass

  • Ihr Jahresumsatz 800.000 € nicht übersteigt,

  • Ihr Jahresgewinn unter 80.000 € liegt und

  • Sie kein Geschäft betreiben, das nach Art und Umfang einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ verlangt.

Solange diese Bedingungen erfüllt sind, gelten Sie nicht als Kaufmann bzw. Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Sie führen dann also kein Vollgewerbe, sondern ein Kleingewerbe.

Dieser Status bringt einige Vorteile: Die Gründung ist deutlich einfacher, weil Sie sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen müssen. Auch die laufende Verwaltung ist recht schlank, weil Sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht in der Regel aus.

Das Kleingewerbe ist dabei keine eigene Rechtsform, sondern ein vereinfachter Rahmen für Einzelunternehmer und GbRs. Es kann eine gute Wahl sein, wenn Sie sich nebenbei oder mit wenig Startkapital selbstständig machen möchten.

Mehr zum Kleingewerbe lesen Sie hier:

Wer kann ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe kommt nur für bestimmte Rechtsformen infrage – und zwar solche, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen. In der Praxis sind das Einzelunternehmen und GbRs.

  • 1.

    Die meisten Kleingewerbetreibenden sind Einzelunternehmen – also Personen, die alleine ein Gewerbe betreiben und keine Freiberufler sind.

  • 2.

    Sie können ein Kleingewerbe aber auch zu zweit oder mit mehreren Personen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) führen.

Kapitalgesellschaften wie GmbHs, UGs oder AGs kommen für ein Kleingewerbe hingegen nicht infrage. Diese Rechtsformen gelten automatisch als Handelsgesellschaften und müssen immer ins Handelsregister eingetragen werden, egal wie hoch Ihr Umsatz ist.

Welche Alternativen gibt es zum Kleingewerbe?

Das Kleingewerbe bietet einen unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit, ist aber nicht für jedes Business die beste Option. Es hat nämlich auch einige Nachteile.

Es gibt etwa keinen Haftungsschutz: Sie haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Auch die Außenwirkung ist im Vergleich zu Kapitalgesellschaften schwächer, weil Sie nicht im Handelsregister stehen und kein Stammkapital haben. Und wenn Ihr Geschäft wächst, stoßen Sie mit dem Kleingewerbe-Modell schnell an organisatorische und rechtliche Grenzen.

Unser Rechtsform-Vergleich hilft Ihnen dabei, die beste Alternative zum Kleingewerbe zu finden. Die folgende Auswahlhilfe zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Optionen es gibt und für wen sie infrage kommen:

Welche Rechtsform ist die beste für Ihr Vorhaben?

Fazit

Wer ein Kleingewerbe gründen will, hat es vergleichsweise leicht. Sie brauchen kein Stammkapital, müssen keinen Notartermin vereinbaren und auch keinen Eintrag ins Handelsregister vornehmen lassen. Die wichtigsten Pflichtadressen sind das Gewerbeamt, wo Sie einen Gewerbeschein beantragen, und das Finanzamt, von dem Sie eine Steuernummer erhalten. Beide Anmeldungen sind online möglich.

Auch nach der Gründung bleibt der Aufwand überschaubar: Sie müssen nicht bilanzieren, sondern können Ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Ein Geschäftskonto ist ebenfalls nicht verpflichtend – wenn auch dringend zu empfehlen.

Martin ist seit über acht Jahren freiberuflicher Texter im B2B-Bereich und spezialisiert sich auf technische Fallstudien für Tech-Unternehmen wie Google Cloud. Er lebt in London und betreibt dort seine eigene Firma, GSCRIBE, die sich auf Customer Success Stories und Employer Branding fokussiert. Bei EXPERTE.de teilt er sein Wissen über Software und Strategien, die Selbstständigen dabei helfen, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und effizienter zu arbeiten.
Geprüft durch: Janis von Bleichert
Janis von Bleichert hat Wirtschaftsinformatik an der TU München und Informatik an der TU Berlin studiert. Er ist seit 2006 selbständig und ist der Gründer von EXPERTE.de. Er schreibt zu den Themen Hosting, Software und IT-Security.
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