UG: Bedeutung & Vor- und Nachteile der Rechtsform
Ohne Startkapital eine Kapitalgesellschaft gründen? Das geht – mit der UG, der kleinen Schwester der GmbH. Sie bietet denselben Haftungsschutz wie die GmbH, kann aber bereits mit einem Euro gegründet werden.
Wir erklären, was es mit der UG auf sich hat, wann sie die richtige Wahl für Ihre Unternehmensgründung ist und worauf Sie bei der Gründung achten müssen.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH. Sie bietet die meisten Vorteile einer Kapitalgesellschaft, insbesondere den Haftungsschutz, erfordert aber deutlich weniger Startkapital.
Sie können eine UG bereits ab 1 € Stammkapital gründen. In der Praxis sollten Sie aber mindestens 500 bis 1.000 € in die Firma investieren, um laufende Kosten decken zu können.
Solange das Stammkapital unter 25.000 € liegt, müssen Sie 25 % des Jahresgewinns zurücklegen. Sobald dieser Betrag erreicht ist, können Sie die UG in eine GmbH umwandeln (müssen dies aber nicht).
Für die Gründung brauchen Sie einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, eine Eintragung ins Handelsregister und ein Geschäftskonto für die Kapitaleinzahlung.
Wenn Sie die 12.500 € Mindesteinlage aufbringen können, ist es sinnvoller, gleich eine GmbH zu gründen. Der spätere Wechsel kostet nämlich Geld – und die GmbH hat eine bessere Außenwirkung.
Was ist eine UG?
Die UG (haftungsbeschränkt), kurz für „Unternehmergesellschaft“, ist eine Unternehmensform, die oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet wird. Streng genommen handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsform, sondern um eine Sonderform der GmbH.
Wie auch die GmbH zählt die UG zu den Kapitalgesellschaften: Als Gesellschafter einer UG haften Sie also – im Gegensatz zu Personengesellschaften wie der GbR – nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vermögen der Firma.

Die UG ist eine Kapitalgesellschaft – und eine Sonderform der GmbH.
Ansonsten funktioniert die UG ähnlich wie eine GmbH: Sie ist eine eigene juristische Person, kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden und eignet sich sowohl für Gründungen allein als auch für Unternehmensstrukturen mit mehreren Gesellschaftern.
Der größte Unterschied zur GmbH liegt im Stammkapital: Während für eine GmbH mindestens 25.000 € nötig sind, können Sie eine UG bereits mit einem Euro gründen. Allerdings muss die UG ein Viertel ihres Jahresgewinns als Rücklage einbehalten – solange, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Dann können Sie die UG in eine GmbH umwandeln, was aber keine Pflicht ist.
Die wichtigsten Merkmale der UG
Mit der UG können Sie auch ohne große Rücklagen rechtssicher in die Selbstständigkeit starten. Hier sind die zentralen Merkmale der UG im Überblick:
Haftungsschutz für das Privatvermögen
Wie bei der GmbH haften Gesellschafter einer UG nicht mit ihrem Privatvermögen. Im Insolvenzfall ist nur das Vermögen der UG betroffen, was Sie als Gründer finanziell absichert.Eigene juristische Person
Die UG ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann selbstständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden.Gründung ab 1 € Stammkapital möglich
Ein großer Vorteil der UG ist das geringe erforderliche Stammkapital. Theoretisch reicht bereits ein Euro.Mit einem Euro kommen Sie aber nicht weit, deshalb sind in der Praxis einige hundert oder tausend Euro empfehlenswert, damit die Firma in der Anfangszeit liquide bleibt und laufende Kosten decken kann.
Ansparpflicht für Rücklagen
Anders als bei der GmbH muss die UG jedes Jahr 25 % ihres Jahresüberschusses als Rücklage einbehalten. Diese Ansparpflicht gilt, bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind. Ab dann können Sie Ihre UG in eine GmbH umwandeln.Eintragung ins Handelsregister erforderlich
Auch die UG entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Vorher gilt sie als „UG in Gründung“ (UG i. G.). Bis zur Eintragung haften Gesellschafter unter Umständen noch persönlich.Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
Für die Gründung einer UG ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Für einfache Gründungen kann ein Musterprotokoll ausreichen, doch bei mehreren Gesellschaftern empfiehlt sich ein individuell gestalteter Vertrag.Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung
Wie alle Kapitalgesellschaften ist auch die UG buchführungspflichtig. Das heißt: doppelte Buchführung, Jahresabschluss, Bilanz und Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Eine EÜR genügt hier also nicht.Geschäftsführung als zentrales Organ
Die UG braucht mindestens eine Geschäftsführung, die das Unternehmen operativ leitet und nach außen vertritt. Diese Rolle kann von einem oder mehreren Gesellschaftern übernommen werden, aber auch extern besetzt werden.
Vor- und Nachteile der UG als Rechtsform
Als kleine Schwester der GmbH bietet die UG die Vorteile einer Kapitalgesellschaft ohne die erforderlichen 25.000 € Startkapital. Andere Pflichten gelten hingegen auch bei der UG – und im Vergleich zur „richtigen“ GmbH hat die Mini-GmbH einige Einschränkungen.
Hier sind die wichtigsten Vor- und Nachteile der UG im Überblick:
Ihr Privatvermögen ist sicher
Wie bei der GmbH haften Sie als Gesellschafter einer UG nicht mit Ihrem Privatvermögen. Nur das Gesellschaftsvermögen steht für Verbindlichkeiten ein, was Sie im Fall von Zahlungsausfällen, rechtlichen Streitigkeiten oder einer Insolvenz schützt.Gründung schon ab 1 € möglich
Durch das geringe Stammkapital ist die Einstiegshürde deutlich niedriger als bei anderen Kapitalgesellschaften. Sie können also auch ohne große Ersparnisse eine UG gründen.Klare rechtliche Struktur
Die UG ist eine eigenständige juristische Person mit festgelegten Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten. Das wirkt professionell und öffnet Türen, die Einzelunternehmern oft verschlossen bleiben.Spätere Umwandlung in eine GmbH möglich
Wenn das Unternehmen wächst und Sie genügend Rücklagen aufgebaut haben, können Sie die UG problemlos in eine GmbH umwandeln. Eine Neugründung ist dafür nicht erforderlich.
Ansparpflicht reduziert Ausschüttungen
Solange das Stammkapital unter 25.000 € liegt, muss die UG jährlich 25 % des Gewinns als Rücklage einbehalten. Das reduziert den Betrag, den Sie ausschütten oder in die Firma reinvestieren können.Schwächeres Image als die GmbH
Bei der Außenwirkung hat die GmbH immer noch die Nase vorn: Sie genießt bei Investoren, Kunden und Geschäftspartnern ein höheres Ansehen. Die UG wird häufig als eine Art Not- oder Übergangslösung gesehen.Weniger Kreditwürdigkeit bei Banken
Banken und Investoren bewerten UGs oft kritischer als GmbHs. Deshalb kann es schwerer sein, an Finanzierungsrunden oder Kredite zu kommen.Alle Pflichten einer Kapitalgesellschaft
Vom Stammkapital abgesehen unterscheidet sich die UG bei den gesetzlichen Pflichten kaum von einer GmbH. Sie ist also deutlich aufwendiger als etwa ein Einzelunternehmen oder eine GbR: Sie müssen doppelt Buch führen, eine Bilanz und einen Jahresabschluss erstellen und die Gründung notariell beurkunden lassen.Wechsel von UG zu GmbH kostet
Wenn Sie genügend Kapital zusammengespart haben, können Sie zur GmbH wechseln. Dafür fallen aber erneut Notar- und andere Kosten an. Am Ende bezahlen Sie für den ganzen Gründungs- und Umwandlungsprozess somit deutlich mehr, als wenn Sie gleich eine GmbH gegründet hätten. Überlegen Sie also gut, ob Sie nicht gleich mit der großen Schwester der UG starten.
Für wen ist die UG geeignet?
Die UG als „kleine GmbH“ ist ideal für Gründer, die nur wenig Startkapital aufbringen können (oder möchten) – aber trotzdem nicht auf Haftungsschutz und die rechtlich saubere Struktur eines „richtigen“ Unternehmens mit Wachstumsambitionen verzichten wollen. Dazu zählen:
Start-ups ohne Eigenkapital
Wer eine gute Geschäftsidee, aber kaum finanzielle Mittel hat, kann mit der UG günstig und rechtssicher gründen. Gerade im Dienstleistungs- oder Digitalbereich ist oft ohnehin kein großes Startkapital nötig. Hier senkt die UG die Einstiegshürden deutlich.Einzelgründer mit begrenztem Budget
Für Solo-Selbstständige, die nicht als Einzelunternehmen haften wollen, ist die UG eine mögliche Alternative zur GmbH.Übergangslösung mit Wachstumsperspektive
Die UG eignet sich auch als erste Stufe auf dem Weg zur GmbH. Wer klein anfängt, Rücklagen bildet und später mit Investoren oder größerem Team arbeiten will, kann die UG später unkompliziert in eine GmbH umwandeln.
Wie gründet man eine UG?
Sie haben beschlossen, dass die UG die passende Rechtsform für Ihr Business ist? Dann können Sie sich ums Formelle kümmern. Zunächst sollten Sie jedoch sicherstellen, dass Sie alle Voraussetzungen für die Gründung erfüllen.
Voraussetzungen für die UG-Gründung
Um eine UG gründen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Stammkapital: Sie müssen im Gesellschaftsvertrag ein Stammkapital festlegen und es vor der Eintragung ins Handelsregister vollständig einzahlen.
Wichtig: Das Kapital muss in bar eingezahlt werden. Sacheinlagen (z. B. ein Laptop) sind – anders als bei der GmbH – nicht erlaubt.
Gesellschafter: Sie können Ihre UG allein oder mit mehreren Personen gründen. Alle Gesellschafter müssen im Gesellschaftsvertrag namentlich genannt werden, inklusive der genauen Höhe ihrer Einlagen.
Geschäftsführer: Jede UG braucht mindestens einen Geschäftsführer. Diese Person leitet das Unternehmen und vertritt es nach außen.
Sie können als Gesellschafter der UG selbst Geschäftsführer sein, oder eine externe Person dafür einstellen.
Geschäftszweck: Der Unternehmenszweck muss klar und wirtschaftlich formuliert sein. Er wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten und bildet die rechtliche Grundlage der UG-Tätigkeit. Gemeinnützige Zwecke sind ausgeschlossen – dafür gibt es die gUG.
Schriftlicher, notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag: Für die Gründung der UG ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich. Bei einfachen Gründungen können Sie das Musterprotokoll nutzen (mehr dazu gleich).
Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Am Notartermin kommen Sie also nicht vorbei.
Name: Ihre Firma braucht einen eindeutigen Namen mit dem Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“. Der Name darf nicht irreführend sein und sollte zur Tätigkeit passen.
Sie möchten herausfinden, ob ein Firmenname schon vergeben ist? Auf der Website des Handelsregisters finden Sie eine Suchfunktion, mit der Sie bereits eingetragene Unternehmensnamen prüfen können.
Firmensitz: Die UG muss ihren Satzungssitz und eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Deutschland haben. Das kann auch ein Coworking-Space oder ein virtuelles Büro sein, solange die Adresse erreichbar und zustellbar ist.
Gründungsablauf: So gründen Sie eine UG
Die UG ist etwas schlanker als die GmbH, doch die Gründung folgt im Wesentlichen den gleichen formellen Abläufen. Diese Stationen sind wichtig:

In acht Schritten zur UG.
Sehen wir uns die wichtigsten Schritte nochmal genauer an:
Schritt: Gesellschaftsvertrag vorbereiten
Ein schriftlich aufgesetzter Gesellschaftsvertrag ist für die Gründung einer UG Pflicht. Er muss laut § 3 GmbHG folgende Angaben enthalten:
den Namen der Firma (inkl. „UG (haftungsbeschränkt)“)
den Sitz der Gesellschaft
den Gegenstand des Unternehmens
die Höhe des Stammkapitals
die Verteilung der Geschäftsanteile
Belassen Sie es aber nicht bei den absoluten Pflichtangaben, sondern versuchen Sie, im Vertrag so viele Themen wie möglich zu klären. Dabei geht es natürlich vor allem um Fragen mit Konfliktpotenzial oder Regelungen für den Fall, dass sich in der UG etwas ändert.
Je mehr Gesellschafter beteiligt sind, desto wichtiger sind klare Abstimmungen – etwa zum Umgang mit einem Ausstieg, bei Streitfällen oder bei der Übertragung von Anteilen.
Bei weniger komplexen UG-Gründungen können Sie auf ein sogenanntes Musterprotokoll zurückgreifen. Das ist eine gesetzlich vorgegebene Vorlage mit Standardregelungen.
Sie dürfen das Musterprotokoll nur verwenden, wenn:
die UG höchstens drei Gesellschafter hat und
nur ein Geschäftsführer bestellt wird.
Sie können das Musterprotokoll kostenlos auf gesetze-im-internet.de, der Plattform des Bundesjustizministeriums, herunterladen.
Schritt: Notartermin zur Beurkundung
Ob Musterprotokoll oder individueller Vertrag: Der Gesellschaftsvertrag Ihrer UG muss notariell beurkundet werden. Beim Notartermin unterschreiben alle Gesellschafter den Vertrag. Zuvor liest der Notar den Vertrag nochmal laut vor und prüft, ob alles stimmt. Falls es noch Fehler oder Unstimmigkeiten gibt, können Sie natürlich noch kurzfristige Anpassungen vornehmen.
Nach der notariellen Beurkundung gilt Ihre Gesellschaft zunächst als „UG in Gründung“ (UG i. G.). Sie dürfen jetzt bereits im Namen der Gesellschaft tätig werden, müssen aber diesen Zusatz verwenden.
Wichtig: Die Haftungsbeschränkung greift erst nach der Eintragung ins Handelsregister. Bis dahin haften die Gesellschafter persönlich.
Schritt: Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Im nächsten Schritt eröffnen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der UG. Dort müssen Sie das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital vollständig einzahlen, bevor der Notar die Anmeldung beim Handelsregister einreicht.
Sie suchen noch nach einem Geschäftskonto für Ihre (geplante) UG? Wir haben einige der besten Angebote getestet:
Schritt: Anmeldung beim Handelsregister
Sobald das Stammkapital eingezahlt ist, reicht der Notar die Anmeldung beim Handelsregister ein. Mit der Eintragung wird die UG zu einer eigenständigen juristischen Person. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Haftungsbeschränkung, und Sie dürfen offiziell als „UG (haftungsbeschränkt)“ auftreten.
Schritt: Gewerbeanmeldung
Als Nächstes melden Sie sie beim zuständigen Gewerbeamt an. Das geht meist direkt vor Ort oder online über das Gewerbeportal Ihrer Stadt oder Gemeinde. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein: Damit ist Ihr Unternehmen offiziell bei der Kommune registriert.
Schritt: Eintrag ins Transparenzregister
Wie bei jeder Kapitalgesellschaft ist auch bei der UG ein Eintrag ins Transparenzregister erforderlich. Dort melden Sie die wirtschaftlich Berechtigten – also alle Gesellschafter, die mehr als 25 % der Anteile halten oder entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen haben.
Steuerliche Erfassung
Jetzt müssen Sie Ihre UG noch beim Finanzamt anmelden. Das geht über das ELSTER-Portal des Finanzamts, wo Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen müssen. Eine detaillierte Ausfüllhilfe finden Sie hier:
Glückwunsch: Damit ist die UG offiziell gegründet! Ganz fertig sind Sie aber noch nicht: Sie müssen sich nämlich noch um die eine oder andere Anmeldung und Pflichtmitgliedschaft kümmern, etwa bei der IHK oder der Berufsgenossenschaft.
Ausführliche Anleitung zur UG-Gründung
Das ging Ihnen etwas zu schnell? Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur UG-Gründung, in der wir auf alle Pflichtmitgliedschaften eingehen, finden Sie hier:
Häufige Fragen zur UG
Sie denken darüber nach, eine UG zu gründen oder stecken schon mitten im Gründungsprozess? Hier finden Sie kurze Antworten auf die häufigsten Fragen:
Wie viel kostet die Gründung einer UG?
Die Gründung einer UG ist – vom Stammkapital abgesehen – ähnlich teuer wie die einer GmbH: Sie sollten mit etwa 500 bis 1.500 € rechnen.
Am meisten Einsparpotenzial gibt es bei den Notarkosten und beim Gesellschaftsvertrag: Wenn Sie das Musterprotokoll nutzen, kommen Sie oft mit 150 bis 250 € für den Notartermin aus. Wenn Sie hingegen einen individuell aufgesetzten Gesellschaftsvertrag erstellen und beurkunden lassen, kann der Notar schnell 600 bis 1.000 € oder mehr berechnen.
Dazu kommen noch die Handelsregistergebühr (ca. 100–150 €), die monatlichen Kosten fürs Geschäftskonto (ab ca. 10 €) und mögliche Kosten für rechtliche oder steuerliche Beratung.
Wie lange dauert die Gründung einer UG?
Theoretisch kann die UG-Gründung schon in etwa zwei Wochen abgeschlossen sein. Besonders schnell geht es, wenn Sie das Musterprotokoll nutzen, rasch einen Notartermin bekommen und alle Behörden zügig arbeiten.
In der Praxis dauert es aber meist etwas länger, bis alles erledigt ist: Vier bis acht Wochen sollten Sie auf alle Fälle einplanen. Wenn Sie sich frühzeitig um alle Schritte kümmern und Ihre Unterlagen vollständig sind, kann es schneller gehen, aber manches hängt einfach vom Tempo der Banken, Notare oder Ämter ab.
Wer haftet bei der UG?
Wie bei der GmbH haftet die UG nur mit dem Gesellschaftsvermögen – also mit dem Stammkapital und dem Geld, das sich auf dem Geschäftskonto befindet. Im Gegensatz zu Personengesellschaften wie der GbR haften Gesellschafter grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen.
Wichtig: Bevor Ihre UG ins Handelsregister eingetragen ist, gilt sie als „UG in Gründung“. In dieser Phase haften Sie persönlich für Verträge und Verpflichtungen, die im Namen der UG abgeschlossen werden.
Auch nach der Eintragung kann eine persönliche Haftung drohen, z. B. bei groben Verstößen gegen Buchführungspflichten, Veröffentlichungspflichten oder Insolvenzvorschriften.
Wie wird der Gewinn bei einer UG verteilt?
Die UG erstellt am Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss. Anschließend beschließen Sie und Ihre Mitgründer in der Gesellschafterversammlung, ob und wie Sie den Gewinn ausschütten möchten.
Die Verteilung richtet sich standardmäßig nach den Geschäftsanteilen. Daran sind Sie aber nicht gebunden: Natürlich können Sie eine abweichende Gewinnverteilung vereinbaren, das müssen Sie aber im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich festhalten.
Was bedeutet die Ansparpflicht bei einer UG?
Die Ansparpflicht ist sozusagen der Deal dafür, dass Sie mit weniger Stammkapital starten dürfen als bei einer GmbH. Sie müssen jedes Jahr 25 % des Gewinns in eine Rücklage stecken – solange, bis Sie Rücklagen in Höhe von 25.000 € aufgebaut haben. Diese Regelung ist in § 5a des GmbH-Gesetzes festgehalten.
Die Ansparpflicht soll dafür sorgen, dass sich die UG nach und nach eigenes Kapital aufbaut. Wenn das Mindest-Stammkapital der GmbH erreicht ist, können Sie die UG dann in eine GmbH umwandeln.
Muss man die UG in eine GmbH umwandeln?
Nein: Sie sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre UG in eine GmbH umzuwandeln. Auch wenn Ihre UG genügend Rücklagen aufgebaut hat, gibt es keine Pflicht zum GmbH-Wechsel.
Wie kann man eine UG in eine GmbH umwandeln?
Die Voraussetzung für die Umwandlung ist, dass Sie mindestens 25.000 € Stammkapital in der UG angespart haben. Um die UG dann in eine GmbH umzuwandeln, ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich. Anschließend muss die Änderung notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden.
Die Umwandlung einer UG in eine GmbH ist mit Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Sie müssen erneut einen Notar bezahlen und die GmbH ins Handelsregister eintragen lassen.
Unterm Strich zahlen Sie beim „Umweg über die UG“ also mehr, als wenn Sie direkt mit einer GmbH starten – zumal Sie bei der GmbH-Gründung nur 12.500 € einzahlen müssen. Deshalb sollten Sie gut überlegen, ob Sie nicht besser direkt mit einer GmbH starten möchten.
Welche Steuern fallen bei einer UG an?
Hier gibt es keine Unterschiede zur GmbH: Die Steuerlast auf den Gewinn liegt bei UGs bei rund 30 %. Grundlage dafür sind drei Steuerarten:
- 1.
Körperschaftsteuer (15 %): Was für natürliche Personen die Einkommensteuer ist, ist bei Kapitalgesellschaften wie der UG die Körperschaftsteuer. Sie wird auf den zu versteuernden Gewinn der UG erhoben.
- 2.
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer): Der Soli wird zusätzlich auf die Körperschaftsteuer erhoben. Das macht effektiv etwa 0,8 % des Gewinns aus.
- 3.
Gewerbesteuer (je nach Kommune ca. 11–16 %): Die Gewerbesteuer hängt vom Standort Ihrer UG ab. Berechnet wird sie in zwei Schritten: Zunächst wird 3,5 % des Gewinns als sogenannter Messbetrag angesetzt. Dieser wird dann mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert – der liegt laut IHK aktuell zwischen 325 und 460 %. Daraus ergibt sich je nach Sitz eine tatsächliche Belastung von rund 11 bis 16 %.
Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus?
Wenn Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen Sie auch an die Umsatzsteuer denken. Die beträgt in der Regel 19 %, bei bestimmten Leistungen 7 %.
Sie müssen die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und regelmäßig an das Finanzamt abführen. Dafür können Sie sich mit der sogenannten Vorsteuererstattung die Umsatzsteuer zurückholen, die Sie selbst auf Eingangsrechnungen gezahlt haben.
Wie werden Ausschüttungen der Gewinne besteuert?
Wenn Sie sich den Gewinn nicht im Unternehmen belassen, sondern als Gesellschafter ausschütten lassen, führt die UG die Kapitalertragsteuer ans Finanzamt ab. Jene liegt bei 25 % plus Solidaritätszuschlag.
Welche buchhalterischen Pflichten hat man bei einer UG?
Es gelten dieselben buchhalterischen Pflichten wie für alle Kapitalgesellschaften. Sie müssen eine doppelte Buchführung machen, am Jahresende eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen und den Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Dazu kommen weitere Pflichten, z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, eine Körperschaftsteuererklärung, eine Gewerbesteuererklärung und die E-Bilanz, die digital ans Finanzamt übermittelt werden muss.
Ganz ehrlich: in den meisten Fällen, ja. Die buchhalterischen und steuerlichen Pflichten einer UG sind nämlich nicht zu unterschätzen.
Rein rechtlich müssen Sie zwar keinen Steuerberater beauftragen: Sie können den Jahresabschluss theoretisch auch selbst erstellen und im Bundesanzeiger veröffentlichen. In der Praxis ist das aber kaum realistisch, wenn Sie keine fundierten Steuer- und Bilanzierungskenntnisse mitbringen.
Wer alles selbst macht, spart kurzfristig Geld, aber geht ein unnötiges Risiko ein. Verlassen Sie sich also besser auf die Unterstützung eines Profis und konzentrieren Sie sich stattdessen aufs Tagesgeschäft Ihrer UG.
Auch ein gutes Buchhaltungsprogramm ist eher Must-Have als Nice-to-Have: Damit können Sie gesetzeskonforme Rechnungen schreiben, Belege erfassen und den Überblick über Ihre Finanzen behalten. Wir haben einige der beliebtesten Programme getestet:
Fazit
Sie haben nicht das nötige Kapital für eine GmbH? Dann ist die UG die nächstbeste Option: Die Sonderform der GmbH können Sie bereits ab einem Euro Stammkapital gründen. Ansonsten bietet die UG als Kapitalgesellschaft fast dieselben Vorteile wie ihre große Schwester – vom Haftungsschutz bis zur klaren rechtlichen Struktur.
Der Stammkapital-„Rabatt“ hat natürlich seinen Preis: Sie sind verpflichtet, jedes Jahr 25 % des Gewinns in der UG zu behalten, bis die 25.000 € voll sind. Und wenn Sie planen, die UG später in eine GmbH umzuwandeln, kommen erneut Notarkosten und Gebühren für die Handelsregisteranpassung auf Sie zu. Dazu kommt, dass die UG nicht das gleiche Ansehen wie eine GmbH genießt.
Die UG ist also keine langfristige Alternative zur GmbH, kann aber eine gute Übergangslösung sein. Wenn Sie das nötige Kapital aufbringen können, ist es aber meist sinnvoller, gleich eine GmbH zu gründen und sich späteren Aufwand zu sparen.
Sie haben sich für die UG entschieden? Unser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch alle Etappen der UG-Gründung.

