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UG gründen: Voraussetzungen, Schritte & Kosten erklärt

Letzte Aktualisierung
11. Juni 2025

Sie möchten ein Unternehmen mit Haftungsschutz gründen, aber anfangs nicht viel Geld investieren? Dann landen Sie schnell bei der UG (haftungsbeschränkt). Die Sonderform der GmbH macht den Einstieg ins Unternehmertum deutlich günstiger, weil nur ein Euro Startkapital erforderlich ist. Deshalb wird sie auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet.

Aber Vorsicht: Gar nicht „mini“ ist der Aufwand der UG-Gründung. Sie starten immer noch eine Kapitalgesellschaft, was Sie formal vorbereiten und zahlreichen Behörden mitteilen müssen.

Ob sich die UG für Ihre Gründung eignet, welche Vor- und Nachteile sie mitbringt und wie die Gründung Schritt für Schritt funktioniert, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit vollem Haftungsschutz, aber deutlich geringerem Kapitalbedarf. Für die Gründung reicht bereits 1 € Stammkapital aus.

  • Für die Gründung benötigen Sie einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (oder ein Musterprotokoll), ein Geschäftskonto für die Einzahlung des Stammkapitals und die Eintragung der UG ins Handelsregister.

  • Anschließend melden Sie Ihre UG beim Finanzamt über das ELSTER-Portal an, um eine Steuernummer zu erhalten.

  • Die einmaligen Gründungskosten liegen meist zwischen 400 und 1.500 €, je nach Aufwand und Vertragsform.

  • Bis zur vollständigen Gründung vergehen in der Regel vier bis acht Wochen – je nachdem, wie schnell Notar, Bank und Registergericht arbeiten.

Was ist eine UG?

Die UG (haftungsbeschränkt), kurz für Unternehmergesellschaft, ist eine Sonderform der GmbH. Der entscheidende Unterschied zur „großen Schwester“ liegt im Stammkapital: Während für eine GmbH 25.000 € erforderlich sind, von denen Sie mindestens die Hälfte einzahlen müssen, genügt bei der UG schon ein Euro.

Im Gegenzug sind Sie als UG-Gründer verpflichtet, jährlich 25 % Ihres Gewinns als Rücklage einzubehalten, bis 25.000 € erreicht sind. Dann hat sich die UG sozusagen bewährt – und darf in eine GmbH umgewandelt werden.

Ansonsten genießt die UG alle Vorteile einer Kapitalgesellschaft: Sie ist juristisch eigenständig, haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen und eignet sich dank ihrer flexiblen Struktur auch für mehrere Gesellschafter.

Die UG ist eine Sonderform der GmbH und zählt zu den Kapitalgesellschaften.

Genauere Informationen zur UG, ihren Vor- und Nachteilen und den Unterschieden zur GmbH finden Sie hier:

Wann lohnt es sich, eine UG zu gründen?

Die UG wurde als Kompromisslösung entwickelt – und genau so sollten Sie sie auch sehen. Sie lohnt sich wirklich nur dann, wenn Sie nicht genügend Startkapital für eine GmbH haben. Und selbst dann stellt sich die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft in Ihrer Situation überhaupt die beste Option ist.

Denn das Stammkapital ist nicht ohne Grund vorgeschrieben: Ein professionelles Unternehmen braucht schließlich ausreichend finanzielle Mittel, um Rechnungen zu bezahlen, Engpässe zu überbrücken oder mal eine Investition zu stemmen. Dieses Geld dient auch als Haftungsmasse: Gläubiger wissen, dass bei der UG im Zweifel wenig zu holen ist, was im Vergleich zur GmbH Vertrauen kostet.

Auch wenn bei der UG theoretisch ein Euro für die Gründung reicht, sollten Sie schon ein paar tausend Euro investieren, um handlungsfähig zu bleiben. Dann ist der Abstand zur GmbH mit 12.500 € Mindesteinlage gar nicht mehr so groß, zumal bei der späteren Umwandlung zusätzliche Notar- und Registerkosten anfallen.

Die UG lohnt sich somit vor allem dann, wenn Sie...

  • ...die 12.500 € für eine GmbH-Gründung nicht aufbringen können
    Wenn Sie nicht genügend Kapital haben, ist die UG eine praktikable Alternative zur GmbH. Sie erlaubt einen rechtssicheren Unternehmensaufbau mit Haftungsschutz, ohne dass Sie gleich größere Summen ins Geschäft stecken müssen.

  • ...später zur GmbH wechseln möchten
    Wenn Sie fest vorhaben, in den kommenden Jahren eine GmbH zu gründen, aber noch nicht das nötige Kapital haben, kann sich eine UG als Übergangslösung lohnen.

  • ...mit wenig Kapital auskommen
    Nicht jedes Geschäftsmodell braucht große Anfangsinvestitionen. Wenn Sie etwa digitale Produkte verkaufen oder Beratungsleistungen anbieten, reichen für den Start oft schon geringe Beträge. In solchen Fällen kann eine UG für die Anfangszeit sinnvoll sein.

  • ...die Vorteile einer Kapitalgesellschaft nutzen möchten
    Die UG bietet auch ohne große Rücklagen die Vorteile einer Kapitalgesellschaft, insbesondere den Haftungsschutz. Wenn eine Personengesellschaft keine Option für Sie ist, ist die UG eine gute Übergangslösung.

Wie es Kompromisslösungen so an sich haben, ist die UG aber selten die erste Wahl. In vielen Fällen ist es langfristig sinnvoller, direkt eine GmbH zu gründen, oder vorerst bei einer einfacheren Rechtsform wie der GbR zu bleiben.

Die UG ist weniger interessant, wenn Sie...

  • ...ausreichend Kapital für eine GmbH hätten
    Wenn Sie die 12.500 € Mindesteinlage leisten können, spricht wenig dagegen, einfach gleich eine GmbH zu gründen. Sie müssen sich später nicht um die Umwandlung kümmern, die Zeit und Geld kostet, und treten von Anfang an professioneller auf.

  • ...Investoren, Kreditgeber oder größere Auftraggeber beeindrucken wollen
    Die UG ist zwar juristisch gesehen eine vollwertige Kapitalgesellschaft, doch das Label der „Notlösung“ wird sie nicht ganz los: Banken und potenzielle Geschäftspartner oder Investoren fragen sich vielleicht, warum Sie sich nicht gleich für eine GmbH entschieden haben.

  • ...gar kein Geld zur Investition haben
    Sie können die UG zwar mit nur einem Euro gründen, sollten das aber nicht: Um laufende Kosten decken zu können, sollten Sie mindestens ein paar Tausend Euro investieren.

    Dann ist der Unterschied zur GmbH gar nicht mehr so riesig: Für deren Gründung brauchen Sie auch „nur“ 12.500 €. Wer die nicht hat, sollte nochmal abwägen, ob eine Kapitalgesellschaft aktuell wirklich das richtige Vehikel fürs Business ist.

  • ...weniger bürokratischen Aufwand als bei der GmbH möchten
    Aus bürokratischer Sicht ist die UG keine Erleichterung: Es gelten dieselben Pflichten wie bei der GmbH – inklusive doppelter Buchführung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Handelsregistereintrag, Geschäftskonto usw.

    Wenn Sie möglichst schlank und unbürokratisch starten möchten, ist ein Einzelunternehmen (oder eine GbR bei mehreren Personen) vielleicht die bessere Wahl, auch wenn der Haftungsschutz fehlt.

Welche Voraussetzungen gibt es für die UG-Gründung?

Um eine GmbH zu gründen, müssen Sie einige formale Bedingungen erfüllen. Manche sind gesetzlich vorgeschrieben, andere ergeben sich aus der Struktur der Rechtsform.

  • Mindestkapital: 1 €
    Für die Gründung einer UG reicht theoretisch ein einziger Euro Stammkapital. In der Praxis sollten Sie jedoch mit mindestens 500–1.000 € rechnen, um die laufenden Kosten (z. B. Notar, Registereintrag, Geschäftskonto, Buchhaltung) abdecken und handlungsfähig bleiben zu können.

    Wichtig: Anders als bei der GmbH sind Sacheinlagen bei der UG ausgeschlossen. Sie müssen das Stammkapital vollständig in bar einzahlen, bevor die UG ins Handelsregister eingetragen werden kann.

  • Name und Adresse
    Die UG benötigt einen eindeutigen Unternehmensnamen, der sich von bereits bestehenden Eintragungen unterscheidet und den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten muss.

    Zudem müssen Sie eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Deutschland angeben. Diese legt gleichzeitig den Sitz der Gesellschaft und das zuständige Registergericht fest.

  • Eine oder mehrere Personen
    Eine UG kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Die Gründer heißen Gesellschafter. Auch andere Unternehmen (z. B. GmbHs) können Gesellschafter einer UG sein.

  • Gesellschaftsvertrag
    Wie jede Kapitalgesellschaft braucht auch die UG einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der bestimmte Pflichtangaben enthalten muss (mehr dazu gleich).

    Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Bei einfachen Gründungen können Sie ein gesetzliches Musterprotokoll verwenden.

  • Eintragung ins Handelsregister
    Die UG entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Zuständig ist das Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft. Vor diesem Eintrag gilt die Gesellschaft als „UG in Gründung“ (UG i. G.).

    Vorsicht: In der Gründungsphase haften Sie als Gesellschafter der UG noch persönlich.

  • Bestellung der Geschäftsführung
    Eine UG benötigt mindestens eine geschäftsführende Person, bei der es sich nicht zwingend um einen Gesellschafter handeln muss. Diese wird im Handelsregister eingetragen und vertritt die UG rechtlich nach außen.

    Geschäftsführer müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Außerdem dürfen sie nicht wegen bestimmter wirtschaftsbezogener Straftaten (z. B. Insolvenzverschleppung, Betrug) vorbestraft sein.

  • Geschäftskonto
    Ein separates Geschäftskonto ist bei der UG Pflicht. Auf dieses Konto müssen Sie das vereinbarte Stammkapital einzahlen – auch wenn es nur ein Euro ist –, bevor der Notar den Antrag auf Eintragung ins Handelsregister stellen kann.

Abgesehen davon gibt es keine besonderen Hürden: Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann in Deutschland eine UG gründen. Auch eine Gründung aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch meist zusätzliche Dokumente und kann je nach Fall etwas mehr bürokratischen Aufwand bedeuten.

Wie läuft die Gründung der UG ab?

Sie müssen zwar weniger Geld einzahlen, doch ansonsten läuft die Gründung einer UG genauso ab wie die einer GmbH. Sie ist also ziemlich aufwendig und umfasst mehrere Pflichttermine – etwa beim Notar. Deshalb sollten Sie die UG-Gründung gut vorbereiten und sich ausreichend Zeit dafür nehmen.

Hier sind zunächst die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur eigenen UG:

Das sind die wichtigsten Schritte der UG-Gründung.

Sehen wir uns die einzelnen Etappen der UG-Gründung nun im Detail an:

1.

Vorbereitungen

Bevor Sie den Gesellschaftsvertrag aufsetzen und zum Notar gehen können, sollten Sie einige zentrale Fragen rund um Ihre geplante UG klären:

☑ Wie soll die UG heißen?

Der Unternehmensname muss eindeutig und zulässig sein. Achten Sie bei der Namensgebung auf Folgendes:

  • Der Name muss einzigartig sein, sich also klar von bereits bestehenden Unternehmen unterscheiden.

  • Der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ ist Pflicht und darf nicht abgekürzt werden.

  • Der Name darf nicht irreführend sein. Besondere Vorsicht gilt bei Berufsbezeichnungen oder Begriffen wie „Institut“, „Zentrum“ oder „International“, die gewisse Erwartungen erwecken.

Tipp: Nutzen Sie das Unternehmensregister des Bundesanzeigers oder das Handelsregister Ihres Bundeslands, um vorab zu überprüfen, ob Ihr gewünschter Name noch frei ist.

☑ Wo soll die UG ihren Sitz haben?

Die UG benötigt eine ladungsfähige Adresse in Deutschland. Diese bestimmt auch das zuständige Amtsgericht für die Handelsregistereintragung. Ein virtuelles Büro ist zulässig, solange dort jemand erreichbar ist.

☑ Wer ist an der UG beteiligt?

Wer gründet mit? Wer bringt wie viel Kapital ein? Wer bekommt welchen Anteil? Klingt selbstverständlich, all das vorab zu klären – doch gerade deshalb sollten Sie diese Fragen nicht leichtfertig abtun. Unklare Vereinbarungen, unausgesprochene Erwartungen und das liebe Geld zählen schließlich zu den häufigsten Konfliktpunkten in jungen Unternehmen.

Je klarer die Rollen, Anteile und Zuständigkeiten von Anfang an geregelt sind, desto besser funktioniert am Ende die Zusammenarbeit.

☑ Wer übernimmt die Geschäftsführung der UG?

Auch die UG braucht mindestens eine geschäftsführende Person. Diese Person muss volljährig, geschäftsfähig und frei von bestimmten Ausschlussgründen sein, etwa wirtschaftsbezogenen Vorstrafen oder einem laufenden Berufsverbot.

2.

Gesellschaftsvertrag erstellen

Jede UG benötigt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt. Dieser Vertrag legt die wichtigsten Rahmenbedingungen und Regeln für das Unternehmen fest und bildet die Grundlage für die spätere Eintragung ins Handelsregister und das tägliche Miteinander der Gesellschafter. Der Vertrag muss immer notariell beurkundet werden – mehr dazu im nächsten Schritt.

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können eine individuell gestaltete Satzung erstellen oder das sogenannte Musterprotokoll nutzen, das der Gesetzgeber für einfache Gründungen zur Verfügung stellt.

Was muss im Gesellschaftsvertrag stehen?

Ob Musterprotokoll oder individuelle Satzung – folgende Punkte müssen in jedem Fall enthalten sein:

Pflichtangabe

Beschreibung

Firmenname

Der vollständige Name der UG. Er muss den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten.

Sitz der Gesellschaft

Der offizielle Unternehmensstandort (meist die Geschäftsadresse).

Unternehmensgegenstand

Kurzbeschreibung der Geschäftstätigkeit bzw. des wirtschaftlichen Zwecks.

Stammkapital

Mindestens 1 €, muss vollständig in bar eingezahlt werden (Sacheinlagen sind bei der UG nicht erlaubt).

Verteilung der Geschäftsanteile

Wie viele Anteile hält jeder Gesellschafter?

Angaben zur Geschäftsführung

Wer wird Geschäftsführer? Welche Befugnisse hat die Person?

Natürlich können (und sollten) Sie im Gesellschaftsvertrag noch weitere individuelle Regelungen festhalten, selbst wenn diese nicht zwingend vorgeschrieben sind. Vor allem bei mehreren Gesellschaftern ist es wichtig, dass Sie mögliche Konflikte frühzeitig bedenken und klare Vereinbarungen treffen.

Sie sind sich nicht sicher, was genau in den Vertrag gehört oder was in Ihrem Fall sinnvoll ist? Dann holen Sie sich am besten rechtlichen oder notariellen Rat. Das gibt Sicherheit und sorgt dafür, dass Sie später keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Musterprotokoll für einfache UG-Gründungen

Für besonders einfache Gründungen bietet das GmbH-Gesetz (§ 2 Abs. 1a GmbHG) eine günstige Alternative: das sogenannte Musterprotokoll, eine standardisierte Vorlage. Sie dürfen es aber nur dann verwenden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es gibt höchstens drei Gesellschafter

  • Es wird genau ein Geschäftsführer bestellt

  • Es sind keine Sonderregelungen nötig (z. B. zur Gewinnverteilung oder Entscheidungsfindung)

Das Musterprotokoll spart Zeit und Notarkosten, eignet sich aber wirklich nur für sehr einfache UGs ohne individuelle Vereinbarungen.

Die offiziellen Musterprotokolle für Ein- und Mehrpersonengesellschaften können Sie kostenlos auf gesetze-im-internet.de herunterladen.

Für einfache UG-Gründungen könnte ein Musterprotokoll ausreichen.

3.

Termin beim Notar

Am Besuch beim Notar führt bei der Gründung einer UG kein Weg vorbei: Erst durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (oder des Musterprotokolls) wird die UG-Gründung wirksam.

Beim Notartermin liest der Notar den Vertrag laut vor und weist Sie auf mögliche Fehler oder Unklarheiten hin, die Sie direkt vor Ort noch ausbessern können. Dann müssen alle Gesellschafter den Vertrag unterschreiben.

Was kostet die Beurkundung?

Die Kosten sind je nach Notar und Komplexität Ihres Gesellschaftsvertrags unterschiedlich. Wenn Sie das Musterprotokoll verwenden, sollten Sie mit 300-500 € rechnen. Bei individuell erstellten Verträgen sind es eher 700-1.000 € oder auch mehr.

4.

Geschäftskonto erstellen und Stammkapital einzahlen

Nach dem Notartermin sollten Sie sich schleunigst um ein Geschäftskonto für Ihre UG kümmern. Darauf müssen Sie das gesamte Stammkapital einzahlen, und zwar in bar (Sacheinlagen sind bei der UG ausgeschlossen). Erst, wenn das Geld eingegangen ist, kann Ihre UG ins Handelsregister eingetragen werden. Ein Geschäftskonto ist deshalb bei der UG nicht optional, sondern Pflicht.

Hinweis: Nicht alle Banken bieten Konten für UGs in Gründung an. In unserem Geschäftskonto-Vergleich haben wir 13 Firmenkonten ausgiebig getestet. Hier ist unser Ranking der Anbieter, die die Rechtsform „UG i. G.“ unterstützen:

5.

Eintrag ins Handelsregister

Sobald Sie das Stammkapital eingezahlt haben, meldet der Notar Ihre UG beim zuständigen Handelsregister an. Mit dem Eintrag entsteht die UG als juristische Person. Erst ab diesem Zeitpunkt greift die Haftungsbeschränkung.

Für den nächsten Schritt benötigen Sie einen Handelsregisterauszug. Den können Sie, sobald Ihre UG eingetragen ist, im Registerportal der Länder kostenlos herunterladen. Nutzen Sie einfach die Suchfunktion, um Ihr Unternehmen zu finden.

Im Registerportal der Länder können Sie einen Handelsregisterauszug herunterladen.

6.

Gewerbe anmelden

Nach dem Handelsregistereintrag müssen Sie Ihre UG beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das geht je nach Gemeinde online, schriftlich oder persönlich vor Ort. Prüfen Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Kommune, welche Form bevorzugt wird.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den oben genannten Handelsregisterauszug

  • Ihren Gesellschaftsvertrag (bzw. das Musterprotokoll)

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

Die Anmeldung kostet je nach Kommune zwischen 20 und 50 €. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Gewerbeanmeldung, die Sie z. B. bei der Kontoeröffnung oder gegenüber Behörden vorlegen können.

7.

Eintrag ins Transparenzregister

Alle UGs müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten ins Transparenzregister eintragen. Dazu zählen Personen mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte.

Die Registrierung erfolgt online unter transparenzregister.de und kostet jährlich etwa 20 €.

Unverzügliche Anmeldung ist Pflicht

Der Eintrag ins Transparenzregister ist gesetzlich nach § 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) vorgeschrieben. Die Meldung muss zudem „unverzüglich“ erfolgen, also direkt nach der Gründung. Kümmern Sie sich also frühzeitig darum: Wenn Sie es versäumen oder die Eintragung zu spät vornehmen, riskieren Sie saftige Bußgelder.

8.

Anmeldung beim Finanzamt

Weil der Staat an Ihrer – hoffentlich erfolgreichen – UG mitverdienen möchte, müssen Sie sie natürlich auch steuerlich erfassen lassen und eine Steuernummer beantragen. Dazu füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER-Portal aus.

Sie finden das Formular im Bereich „Formulare & Leistungen“ unter „Alle Formulare“ > „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Für die UG wählen Sie hier den Fragebogen zur „Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft“.

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung melden Sie Ihre UG beim Finanzamt an.

Der Fragebogen ist ziemlich umfangreich und enthält ein paar Punkte, die nicht ganz selbsterklärend sind. Sie können ihn natürlich selbst ausfüllen – viele Gründer machen das auch. Gerade beim ersten Mal kann es aber sinnvoll sein, sich Unterstützung zu holen, etwa durch einen Steuerberater. Denn manche Angaben, etwa zur Besteuerungsform oder zur geplanten Umsatzhöhe, können steuerliche Folgen haben, die man besser vorher versteht.

Sie möchten den Fragebogen selbst ausfüllen oder sich schon mal einen Überblick verschaffen? Unsere Ausfüllhilfe führt Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Felder:

9.

Weitere Anmeldungen bei Ämtern und Behörden

Nach der eigentlichen Gründung sind bei der UG noch einige Pflichtmeldungen nötig. Welche davon für Sie relevant sind, hängt von Ihrer Branche, der Art Ihrer Tätigkeit und davon ab, ob Sie Mitarbeitende beschäftigen. Manche Behörden melden sich automatisch bei Ihnen – andere müssen Sie aktiv informieren.

Hier sind die wichtigsten Stellen im Überblick:

  • IHK / HWK: Nach der Eintragung ins Handelsregister werden Sie automatisch Mitglied in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder, bei handwerksnahen Tätigkeiten, in der Handwerkskammer (HWK). Sie erhalten innerhalb weniger Wochen Post mit Informationen zur Beitragspflicht.

  • Berufsgenossenschaft: Innerhalb einer Woche nach Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie Ihre UG selbstständig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden – auch dann, wenn Sie (noch) keine Mitarbeitenden beschäftigen. Zuständig ist die BG, die zu Ihrer Branche passt. Eine Liste der Berufsgenossenschaften finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Sozialversicherungsträger: Sobald Sie die ersten Mitarbeitenden einstellen, kommen weitere Meldungen hinzu. Sie müssen eine Betriebsnummer beantragen, die Sie online bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten, und Ihre Angestellten bei deren jeweiligen Krankenkassen anmelden.

  • Aufsichtsbehörden: Wenn Ihre UG bestimmten Tätigkeiten nachgehen möchte, die spezielle Genehmigungen erfordern, müssen Sie vor dem Geschäftsstart eine Erlaubnis einholen – etwa vom Ordnungsamt (z. B. für Gastronomie) oder der BaFin (z. B. für Finanzdienstleistungen).

  • Bundesanzeiger: Jede UG ist verpflichtet, ihre Jahresbilanz elektronisch beim Bundesanzeiger einzureichen. Das macht in der Regel Ihr Steuerberater, Sie können es aber auch über die Publikations-Plattform des Bundesanzeigers selbst erledigen.

Wie lange dauert es, eine UG zu gründen?

Die Gründung einer UG dauert in der Praxis meist vier bis acht Wochen – also ähnlich lang wie bei einer GmbH. Denn auch bei der UG müssen Sie zum Notar, ein Geschäftskonto eröffnen, das Stammkapital einzahlen, auf den Handelsregistereintrag warten und diverse Anmeldungen erledigen. Wie schnell das in der Praxis über die Bühne geht, hängt vor allem von Bank, Notar und Registergericht ab.

Ein realistischer Zeitplan sieht etwa so aus:

Schritt

Dauer

Vorbereitung (Name, Gesellschaftsvertrag etc.)

2–7 Tage

Notartermin und Beurkundung

je nach Verfügbarkeit

Geschäftskonto eröffnen und Kapital einzahlen

3–14 Tage (je nach Bank)

Eintragung ins Handelsregister

1–3 Wochen

Anmeldung beim Gewerbeamt & Finanzamt

parallel, meist innerhalb weniger Tage

Gesamtdauer

ca. 4–8 Wochen

Wie viel kostet die Gründung einer GmbH?

Auch wenn Sie beim Stammkapital „sparen“ können, sind die formalen Gründungskosten vergleichbar mit denen einer GmbH-Gründung. Rechnen Sie – je nach Aufwand – mit etwa 400 bis 1.500 € an einmaligen Kosten. Am günstigsten ist die Gründung mit einem Musterprotokoll.

Hier ist eine Kostenübersicht:

Kostenpunkt

Betrag

Notarkosten (mit Musterprotokoll)

ca. 300–500 €

Notarkosten (mit individuellem Vertrag)

ca. 800–1.000 €

Handelsregistereintrag

ca. 150–200 €

Gewerbeanmeldung

ca. 20–50 €

Transparenzregister (jährlich)

ca. 20 €

Geschäftskonto (monatlich)

ca. 0–30 €

Stammkapital (Einlage)

ab 1 € (muss vollständig eingezahlt werden)

Tipp zum Stammkapital: Auch wenn theoretisch 1 € reicht, ist das in der Praxis kaum sinnvoll. Schließlich müssen Sie damit auch die laufenden Kosten Ihres Unternehmens decken, etwa für Ihre Website, Software wie Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme oder erste Anschaffungen. Mit einem Euro kommen Sie da nicht weit.

Das Geld ist ja zudem nicht verloren: Das eingezahlte Stammkapital gehört der UG, steht aber ganz normal für betriebliche Ausgaben zur Verfügung.

Fazit

Die UG ist vielleicht eine „GmbH-light“, doch die Gründung ist trotzdem kein Kinderspiel. Auch hier müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag ausarbeiten, zum Notar gehen, ein Geschäftskonto eröffnen, Ihre Firma ins Handelsregister eintragen lassen und mehrere Behörden informieren. Der Ablauf ist fast genauso wie bei der GmbH – nur eben, dass Sie deutlich weniger Stammkapital einzahlen müssen.

Auch die Pflichten nach der Gründung sind so ziemlich dieselben: Sie müssen bilanzieren, einen Jahresabschluss erstellen und Ihre UG im Transparenzregister sowie beim Bundesanzeiger melden. Dazu kommt, dass Sie bei der UG jährlich 25 % des Gewinns als Rücklage einbehalten müssen, bis Sie das Stammkapital einer GmbH erreicht haben. Wenn Sie Ihre UG dann in eine GmbH umwandeln möchten, kommen weitere Kosten auf Sie zu.

Gründen Sie eine UG also nicht leichtfertig und überlegen Sie vorab, ob eine „vollwertige“ GmbH nicht gleich die bessere Option ist – oder Sie doch erstmal bei einer Personengesellschaft wie der GbR bleiben. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob die UG die richtige Rechtsform für Ihr Vorhaben ist, können Sie unserem UG-Ratgeber einen Besuch abstatten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine UG?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH. Sie bietet die Vorteile einer Kapitalgesellschaft, vor allem die Haftungsbeschränkung, erfordert aber nur 1 € Stammkapital. Deshalb wird sie auch „Mini-GmbH“ genannt.

Wie gründet man eine UG?

Die Gründung einer UG läuft ähnlich ab wie die einer GmbH. Zunächst erstellen Sie den Gesellschaftsvertrag oder nutzen das Musterprotokoll. Dann gehen Sie zum Notar, um den Vertrag notariell beurkunden zu lassen. Anschließend eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen das vereinbarte Stammkapital ein. Der Notar reicht die Anmeldung beim Handelsregister ein. Danach folgen Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Transparenzregister und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Wie lange dauert die Gründung einer UG?

Die Gründung einer UG dauert in der Regel etwa 4 bis 8 Wochen – je nachdem, wie schnell Notartermin, Kontoeröffnung und Handelsregistereintrag über die Bühne gehen.

Was kostet die Gründung einer UG?

Für die Gründung einer UG sollten Sie mit etwa 400–1.500 € an einmaligen Gründungskosten (Notar, Registereintrag, Gewerbeanmeldung etc.) rechnen. Am günstigsten ist die Gründung mit einem Musterprotokoll. Zu den Gründungskosten kommen laufende Kosten, etwa für IHK-Beiträge, Buchhaltungs-Tools oder die Steuerberatung.

Brauche ich ein Geschäftskonto für die UG?

Ja, ein Geschäftskonto ist bei der UG Pflicht. Ohne Geschäftskonto können Sie das Stammkapital nicht einzahlen, und ohne Einzahlung gibt es keinen Handelsregistereintrag.

Kann man eine UG auch allein gründen?

Ja, eine Ein-Personen-UG ist möglich. Sie benötigen trotzdem einen notariellen Vertrag (bzw. ein Musterprotokoll) und müssen alle Schritte durchlaufen wie bei mehreren Gesellschaftern.

Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?

Sowohl UG als auch GmbH sind haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften. Der größte Unterschied liegt im Stammkapital: Bei der GmbH sind 25.000 €, bei der UG theoretisch nur 1 € nötig. Die UG muss allerdings Rücklagen bilden, bis das GmbH-Stammkapital erreicht ist.

Kann ich später von der UG zur GmbH wechseln?

Ja, der Wechsel von der UG zur GmbH ist sogar ausdrücklich vorgesehen. Sobald Ihre Rücklagen 25.000 € erreichen, können Sie Ihre UG in eine GmbH umwandeln. Das ist allerdings mit zusätzlichen Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden.

Martin ist seit über acht Jahren freiberuflicher Texter im B2B-Bereich und spezialisiert sich auf technische Fallstudien für Tech-Unternehmen wie Google Cloud. Er lebt in London und betreibt dort seine eigene Firma, GSCRIBE, die sich auf Customer Success Stories und Employer Branding fokussiert. Bei EXPERTE.de teilt er sein Wissen über Software und Strategien, die Selbstständigen dabei helfen, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und effizienter zu arbeiten.
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