Rechnung schreiben: Wie erstellt man eine korrekte Rechnung?
Ka-ching! Rechnung schreiben sollte eigentlich Spaß machen – schließlich ist sie der letzte Schritt auf dem Weg zur Bezahlung Ihrer Arbeit. Wer korrekt abrechnet, bekommt schneller sein Geld und vermeidet Ärger mit dem Finanzamt.
Wir erklären, wie eine rechtskonforme Rechnung aussehen muss, welche Angaben keinesfalls fehlen dürfen und wie Sie sie einfach erstellen, versenden und richtig aufbewahren.

Welche Rechnungsarten gibt es?
Wer ein Produkt verkauft oder eine Leistung an Kunden erbracht hat, stellt dafür eine Rechnung – klar. Damit diese Rechnung auch rechtlich gültig ist, muss sie aber einige Anforderungen erfüllen. Welche das sind – und wie genau das Dokument aussehen muss – ist zunächst davon abhängig, um welche Art Rechnung es sich handelt.
Normale Rechnung
Die klassische Rechnung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (mehr dazu gleich). In diesem Text beziehen wir uns, wenn wir von „Rechnungen“ sprechen, in der Regel auf diese Variante.Kleinbetragsrechnung
Für Rechnungen bis 250 € gelten vereinfachte Vorgaben. Sie müssen beispielsweise keine Rechnungsnummer enthalten, und es reicht die Angabe des Bruttobetrags inkl. Steuersatz.Gutschrift
Eine Gutschrift ist eine Art umgekehrte Rechnung: Sie wird nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Kunden erstellt, der sich sozusagen selbst eine Rechnung schreibt. Das ist beispielsweise im Affiliate-Bereich oder bei Provisionen gängig.Stornorechnung
Wenn eine bereits verschickte Rechnung Fehler enthält, dürfen Sie sie nicht einfach im Nachhinein editieren. Sie müssen eine Stornorechnung erstellen, um die Rechnung aufzuheben oder zu korrigieren. Danach können Sie eine neue, korrekte Rechnung erstellen.Teilrechnung
Teilrechnungen werden gestellt, wenn ein Auftrag in Etappen oder Abschnitten abgerechnet wird – etwa bei längeren Projekten. Jede Teilrechnung enthält die bereits erbrachten Leistungen. Das ermöglicht eine schrittweise Bezahlung im Laufe des Projekts.Abschlagsrechnung
Ähnlich wie die Teilrechnung dient auch die Abschlagsrechnung der Zwischenabrechnung größerer Aufträge. Der Unterschied: Sie basiert oft auf pauschalen Abschlägen oder vertraglich vereinbarten Prozentsätzen, nicht auf konkreten Leistungen.Pauschalrechnung
Hier wird kein einzelner Posten ausgewiesen, sondern ein Gesamtpreis für eine Leistung. Pauschalrechnungen sind z. B. bei Dienstleistungsverträgen oder pauschalen Projektabrechnungen üblich.
Was muss auf eine Rechnung? (Pflichtangaben & Empfehlungen)
In Deutschland gibt es feste, gesetzliche Vorgaben dafür, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss. Sie sind in § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufgelistet.
Pflichtangaben: Das muss unbedingt rein
Hier sind die vom UStG vorgeschriebenen Pflichtangaben und ihre Position auf einer Musterrechnung:

Achten Sie darauf, dass alle Pflichtangaben auf der Rechnung enthalten sind.
- 1.
Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Rechnungsempfängers
- 2.
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
- 3.
Ausstellungsdatum der Rechnung
- 4.
Fortlaufende, einzigartige Rechnungsnummer, die die Rechnung eindeutig identifiziert
- 5.
Menge und Art der gelieferten Produkte bzw. Umfang und Art der Dienstleistung
- 6.
Leistungszeitpunkt (Liefer- oder Leistungsdatum), sofern dieser nicht dem Rechnungsdatum entspricht
- 7.
Entgelt (Nettobetrag) für die Leistung
- 8.
Angewendeter Umsatzsteuersatz und ausgewiesener Steuerbetrag (oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung, wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird -z. B. bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG)
- 9.
Gesamtbetrag (Bruttobetrag)
Empfohlene Angaben: Das sollte auch auf jede Rechnung
Neben den Pflichtangaben gibt es weitere Infos, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, in der Praxis aber trotzdem hilfreich sein können. Sie sorgen für weniger Rückfragen, schnellere Zahlungen und machen Ihre Rechnungen insgesamt professioneller:
Zahlungsziel: Mit einem klar formulierten Zahlungsziel (z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug“) können Sie Missverständnisse vermeiden und Zahlungseingänge besser vorausplanen.
Bankverbindung: Damit Ihre Kunden überhaupt bezahlen können, gehört auch eine Bankverbindung (IBAN und, falls nötig, BIC) mit auf die Rechnung.
Kundennummer oder Projektnummer: Eine Referenz erleichtert die Zuordnung. Das ist besonders für Kunden, mit denen Sie regelmäßig zusammenarbeiten, relevant.
Ansprechpartner oder Kontaktdaten: Wenn direkt auf der Rechnung ein Ansprechpartner vermerkt ist, können Kunden einfacher Rückfragen stellen und Unklarheiten schnell klären.
Anrede, Grußformel und Unterschrift: Natürlich spricht auch nichts dagegen, die Rechnung etwas persönlicher zu gestalten. Eine einfache Anrede und eine Abschiedsformel am Ende sollten auf alle Fälle hinein.
Welche Vorschriften gelten für Rechnungen?
Rechnungen unterliegen in Deutschland nicht nur inhaltlichen Vorgaben. Auch bei der Erstellung, Aufbewahrung und beim Versand gibt es ein paar Regeln, die Sie kennen und verstehen sollten, wenn Sie Probleme mit dem Finanzamt vermeiden möchten.
GoBD: So muss eine Rechnung verarbeitet werden
Eine korrekt ausgestellte Rechnung ist nur die halbe Miete. Das Finanzamt verlangt nämlich, dass Rechnungen nachvollziehbar, vollständig und unveränderbar archiviert werden.
Dafür gibt es ein Regelwerk namens GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Die GoBD legen fest, wie Sie steuerlich relevante Daten und Dateien, zu denen auch Rechnungen zählen, aufbewahren müssen.

Sie müssen Ihre Rechnungen GoBD-konform archivieren.
Einfach gesagt: Es ist nicht ausreichend, Rechnungen als PDF abzuspeichern und irgendwo auf der Festplatte abzulegen. Denn rein technisch könnten Sie die Datei später bearbeiten – und genau das ist laut GoBD nicht erlaubt (oder müsste lückenlos nachvollziehbar sein).
Eine GoBD-konforme Speicherung erfordert daher ein geeignetes Archivierungssystem, etwa eine Dokumentenmanagement-Software oder ein revisionssicheres Cloud-System. In der Praxis ist es für die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen am einfachsten, ein professionelles Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm zu nutzen (mehr dazu gleich). Diese Tools sind in der Regel so konzipiert, dass sie die GoBD-Anforderungen automatisch erfüllen.
Aufbewahrungspflichten: 8 Jahre aufheben
Egal ob als PDF, Papierbeleg oder strukturierte E-Rechnung: Sie müssen jede Rechnung archivieren und acht Jahre lang aufbewahren. Diese verkürzte Aufbewahrungsfrist (früher waren es zehn Jahre) gilt seit 2025. Grundlage ist eine Änderung im Zuge des Wachstumschancengesetzes.
Wichtig: Die Aufbewahrungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Eine Rechnung vom 3. Mai 2025 müssen Sie also bis zum 31. Dezember 2033 aufbewahren.
Auch hier gilt: Es reicht nicht, Belege einfach irgendwo digital oder in Papierform zu sammeln. Die Unterlagen müssen vollständig, lesbar und bei Bedarf schnell auffindbar sein. Wieder ist es naheliegend, einfach eine Rechnungssoftware zu verwenden: Hier werden Rechnungen automatisch gespeichert und archiviert.
E-Rechnungen: Im B2B-Bereich seit 2025 Pflicht
Wenn Sie mit anderen Unternehmen in Deutschland Geschäfte machen, also B2B-Rechnungen ausstellen, müssen Sie seit 2025 E-Rechnungen ausstellen können. Dabei handelt es sich um elektronische Rechnungen, die strukturierte Rechnungsdaten enthalten.
Alles, was Sie zur E-Rechnungs-Pflicht, den Übergangsregeln und den elektronischen Rechnungsformaten wissen müssen, finden Sie hier:
Wie schreibt man eine Rechnung?
Es gibt verschiedene Wege, eine Rechnung zu erstellen. Sie können sie komplett selbst schreiben, eine Vorlage nutzen oder ein Rechnungsprogramm verwenden.
Option 3 ist am effizientesten und bequemsten – und die einzige wirklich rechtssichere Lösung, wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben oder die GoBD-Vorgaben zuverlässig einhalten wollen. Trotzdem möchten wir Ihnen auch die anderen Optionen nicht vorenthalten:
Rechnung selbst erstellen
Wenn Sie nur wenige Rechnungen im Jahr schreiben, ist es grundsätzlich völlig legitim, sie mit Programmen wie Word, Google Docs oder Excel einfach selbst zu erstellen.
Diese Option ist schnell und kostenlos, birgt aber auch Risiken: Eine Pflichtangabe ist schnell einmal übersehen, und eine GoBD-konforme Archivierung ist aufwendig und erfordert zusätzliche, meist kostenpflichtige Software oder viel manuelle Disziplin. Zudem sieht eine selbst geschriebene Rechnung häufig nicht sonderlich professionell aus.
Wirklich alltagstauglich ist die manuelle Erstellung und Verwaltung von Rechnungen heute also nicht mehr.
Rechnungsvorlage ausfüllen
Schneller geht es, wenn Sie eine Rechnungsvorlage nutzen. Sie enthält bereits alle Pflichtfelder; Sie müssen sie nur noch ausfüllen und individuell anpassen. Das spart Zeit und reduziert das Risiko, dass Sie wichtige Angaben vergessen.
Unsere Rechnungsvorlage ist in drei Formaten verfügbar: Word (.docx), Google Docs (online editierbar) und Open Office (.odt):
Rechnungsvorlagen an sich bieten keine GoBD-Konformität. Sie müssen sich also selbst um eine korrekte Archivierung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben kümmern.
Deshalb eignen sich Rechnungsvorlagen vor allem für Selbstständige und Privatleute, die nur gelegentlich Rechnungen schreiben. Wer regelmäßig abrechnet oder wachsen möchte, sollte früher oder später auf ein Rechnungsprogramm umsteigen.
Rechnung via Rechnungsprogramm erstellen
Wenn Sie häufiger Rechnungen schreiben, kommen Sie um ein dediziertes Rechnungs- oder Buchhaltungs-Tool kaum herum. Diese Programme sind zwar (meistens) kostenpflichtig, aber für den professionellen Alltag beinahe unverzichtbar geworden.
Berücksichtigung aller Pflichtangaben
Die Programme führen Sie Schritt für Schritt durch die Rechnung und weisen Sie darauf hin, wenn eine Pflichtangabe fehlt.Automatische Rechnungsnummern
Keine manuelle Nummerierung nötig: Bei jeder neuen Rechnung wird automatisch eine einzigartige Rechnungsnummer vergeben.GoBD-konforme Archivierung
Die meisten Tools speichern Ihre Rechnungen revisionssicher und gesetzeskonform ab.Versand direkt aus dem System
Sie müssen die Rechnung nicht mit Ihrem E-Mail-Programm versenden, sondern können sie direkt im Rechnungsprogramm an Ihre Kunden schicken.Kunden- und Produktverwaltung
Sie können Kunden, Produkte oder Dienstleistungen anlegen, die Sie in der Rechnungsmaske nur noch auswählen müssen. Das spart Zeit, weil Sie nicht immer wieder jedes Feld manuell ausfüllen müssen.Zahlungserinnerung inklusive
Ein Kunde bezahlt nicht rechtzeitig? Viele Rechnungstools haben integrierte Mahnfunktionen, die Spätzahler an ihre Pflichten erinnern.
Die Rechnungserstellung ist bei modernen Programmen meist ziemlich intuitiv, sieht aber natürlich von Tool zu Tool etwas anders aus. So funktioniert es beispielsweise bei sevdesk:
Schritt 1: Öffnen Sie die Rechnungsmaske, indem Sie im sevdesk-Dashboard auf „Rechnungen“ klicken.

Öffnen Sie die Rechnungsmaske.
Schritt 2: Füllen Sie nun die Rechnungsmaske aus. Alle Pflichtangaben sind mit einem Sternchen versehen – Sie können also nichts Wichtiges vergessen.
Oben können Sie auswählen, ob es sich um eine E-Rechnung oder eine normale Rechnung handeln soll.

Füllen Sie die Rechnungsmaske aus.
Schritt 3: Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, klicken Sie oben rechts auf „Überprüfen und senden“. Falls noch Angaben fehlen, weist Sie das Programm nun darauf hin.

Überprüfen Sie Ihre Eingaben.
Schritt 4: Nun können Sie die Rechnung herunterladen, ausdrucken oder direkt über das Programm (via E-Mail oder per Post) versenden. Die Rechnung wird zudem automatisch im System archiviert.

Schicken Sie die Rechnung an Ihre Kunden.
Welches Rechnungsprogramm ist am besten?
Wir haben neun beliebte Rechnungsprogramme ausgiebig getestet und miteinander verglichen. Unser Ranking der Programme, mit Links zu den ausführlichen Testberichten, finden Sie hier:
Die meisten Rechnungsprogramme sind kostenpflichtig. Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen. Eine Auswahl der besten kostenlosen Rechnungstools haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Fazit
Rechnungen gehören zum Geschäftsalltag wie Papier zum Drucker. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen – von den Pflichtangaben, die auf jede Rechnung müssen, bis zur GoBD-konformen Archivierung.
Wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben, sollten Sie in ein gutes Rechnungsprogramm investieren: Es erleichtert nicht nur das Erstellen, Verwalten und Versenden von Rechnungen, sondern sorgt auch für rechtssichere Abläufe.
Als Zwischen- und Notlösung können Sie auch eine hochwertige Rechnungsvorlage nutzen. Dann müssen Sie allerdings selbst darauf achten, dass alle Pflichtangaben korrekt und vorhanden sind und die Archivierung den GoBD-Vorgaben entspricht.
Häufig gestellte Fragen
Zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung gehören unter anderem: Name und Adresse von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Netto- und Bruttobetrag sowie der ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag (oder der Hinweis auf Steuerbefreiung). Die Pflichtangaben sind in § 14 UStG festgelegt.
Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Rechnung aus Sicht des Finanzamts unter Umständen nicht gültig. Das kann dazu führen, dass der Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, oder dass Sie bei einer Prüfung Probleme bekommen. Im Zweifel sollten Sie die Rechnung stornieren und korrekt neu ausstellen.
Seit 2025 gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Seit dem 1. Januar 2025 sind E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Das gilt also für alle Unternehmen, die Rechnungen an andere inländische Unternehmen schreiben. Die Pflicht betrifft nur den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Privatkunden (B2C) sind davon nicht betroffen.
GoBD-konform heißt, dass Rechnungen vollständig, nachvollziehbar und unveränderbar gespeichert werden. Eine einfache Ablage als PDF reicht also nicht aus. Am sichersten ist die Archivierung über ein Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm.
Ein Rechnungsprogramm ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis sehr hilfreich – vor allem, wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben. Es sorgt automatisch für Pflichtangaben, GoBD-konforme Archivierung und professionellen Versand. Für gelegentliche Rechnungen kann auch eine gute Vorlage ausreichen.


