GmbH gründen: Voraussetzungen, Schritte & Kosten erklärt
Verträge, Notartermine, Formulare: Die Gründung einer GmbH klingt erstmal nach einem Bürokratie-Marathon. Aber keine Sorge: Mit dem richtigen Fahrplan ist die Gründung weniger Arbeit, als Sie vielleicht denken.
Wir erklären Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie der Ablauf der GmbH-Gründung konkret aussieht – und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform für Gründer. Sie begrenzt das Haftungsrisiko auf das Firmenvermögen und vermittelt Seriosität – ist aber teurer und mit mehr Bürokratie verbunden als einfachere Alternativen.
Für die Gründung einer GmbH brauchen Sie mindestens 25.000 € Stammkapital (von denen Sie 12.500 € einzahlen müssen), einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
Ein Geschäftskonto ist verpflichtend. Außerdem müssen Sie Ihre GmbH beim Finanzamt über das ELSTER-Portal steuerlich anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten.
Die einmaligen Gründungskosten liegen in der Regel zwischen 500 und 1.500 €, je nachdem, ob Sie ein Musterprotokoll oder einen individuell erstellten Vertrag verwenden.
Die Dauer bis zur vollständigen Gründung beträgt meist vier bis acht Wochen – je nachdem, wie schnell Bank, Notar und Handelsregister arbeiten.
Was ist eine GmbH?
Die GmbH, kurz für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Sie ist besonders flexibel und eignet sich für Solo-Gründer und kleine Teams ebenso wie für mittlere und große Unternehmen.
Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Das sind Unternehmensformen, bei denen das Unternehmen als eigene juristische Person auftritt. Im Gegensatz zu Personengesellschaften ist die Trennung zwischen Unternehmen und Gründern bei Kapitalgesellschaften rechtlich besonders klar geregelt.

Die GmbH ist die beliebteste Kapitalgesellschaft.
Der vielleicht wichtigste Vorteil der GmbH steckt schon im Namen: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das bietet eine gewisse Sicherheit, die Sie als Einzelunternehmer nicht hätten: Wenn etwa ein Kunde nicht zahlt oder Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden, haften Sie bei einer GmbH nur mit dem Firmenvermögen, nicht mit Ihrem eigenen Geld.
Die GmbH ist rechtlich gesehen eine eigenständige Person. Sie kann Verträge abschließen, Eigentum besitzen, klagen oder verklagt werden – ganz unabhängig davon, wer sie gegründet hat. Diese flexible Struktur, kombiniert mit dem Haftungsschutz und dem guten Ruf bei Banken, Behörden und Geschäftspartnern, macht die GmbH für viele zur ersten Wahl bei der Unternehmensgründung.
Alles, was Sie zur GmbH und ihren Unterschieden zu anderen Unternehmensformen wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Wann lohnt es sich, eine GmbH zu gründen?
Die GmbH ist nichts, was man „einfach mal ausprobiert“. Sie lohnt sich vor allem für gründlich geplante, langfristig angelegte Vorhaben. Denn der Aufwand, eine GmbH zu gründen und zu betreiben, ist nämlich nicht zu unterschätzen.
Sie benötigen 25.000 € Stammkapital, müssen zum Notar, das Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen und sind verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Jahresabschluss zu führen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven – deutlich mehr als bei einfacheren Rechtsformen wie der GbR.
Dafür bringt die GmbH aber auch klare Vorteile: Sie ist flexibel, international anerkannt und schützt Ihr Privatvermögen. Wenn Sie wachsen, Mitarbeitende einstellen, Investoren an Bord holen oder grundsätzlich professionell auftreten möchten, ist die GmbH deshalb oft die naheliegende Wahl.
Eine GmbH lohnt sich also, wenn Sie…
...ein gewisses finanzielles Risiko eingehen
Wenn Sie größere Investitionen planen, hohe Fixkosten haben oder langfristige Verträge eingehen, ist schnell viel Geld im Spiel. Dann ist es sinnvoll, das unternehmerische Risiko von Ihrem Privatvermögen zu trennen....langfristig wachsen oder Mitarbeitende einstellen möchten
Wenn Sie nicht allein bleiben wollen, sondern Ihr Unternehmen Schritt für Schritt ausbauen möchten, ist die GmbH eine stabile Grundlage. Sie bietet die nötige Struktur, um Angestellte zu beschäftigen oder neue Geschäftsfelder zu entwickeln....mit Banken oder großen Kunden arbeiten
Die GmbH gilt als seriöse und verlässliche Rechtsform. Manche Unternehmen vergeben größere Aufträge bewusst nur an „richtige Firmen“, also nicht an Einzelunternehmer oder Freiberufler. Auch bei Finanzierungen kann der GmbH-Status ein entscheidender Vorteil sein....gemeinsam mit anderen gründen
Die GmbH zwingt Sie durch den Gesellschaftsvertrag dazu, Zuständigkeiten und Beteiligungen klar zu regeln. Sie müssen vorab genau festlegen, wem was gehört, wer wofür verantwortlich ist – und was passiert, wenn sich etwas ändert.…wenn Sie einen Verkauf oder Einstieg von Investoren planen
Wenn Sie Ihr Unternehmen langfristig so aufbauen möchten, dass Sie es später einmal verkaufen oder Investoren beteiligen können, bietet die GmbH dafür die nötige Struktur. Sie können Geschäftsanteile klar definieren und relativ unkompliziert übertragen.…wenn Sie eine Holding-Struktur aufbauen möchten
Die GmbH eignet sich auch als Muttergesellschaft, um Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten und zentral zu verwalten. Sie können damit verschiedene Geschäftsbereiche rechtlich trennen, Risiken begrenzen und steuerliche Vorteile nutzen.
Eine GmbH ist aber nicht immer die beste Wahl. Sie ist weniger sinnvoll, wenn Sie...
...das mit der Selbstständigkeit erst einmal ausprobieren möchten
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, wie tragfähig oder dauerhaft Ihr Vorhaben ist, lohnt sich der Aufwand für eine GmbH oft nicht. Für den Einstieg reicht in vielen Fällen ein Einzelunternehmen oder eine UG....kein nennenswertes Risiko eingehen
Wenn Sie keine nennenswerten Investitionen tätigen, keine Kredite aufnehmen und keine Verträge mit größeren Verpflichtungen eingehen, ist der Haftungsschutz der GmbH weniger wichtig....das Stammkapital nicht aufbringen können oder wollen
Für die Gründung einer GmbH sind 25.000 € Stammkapital vorgesehen. Mindestens 12.500 € davon müssen Sie sofort einzahlen. Der finanzielle Erstaufwand ist gerade zu Beginn nicht zu unterschätzen....möglichst wenig bürokratischen Aufwand möchten
Bilanzierung, Gesellschafterversammlungen, Jahresabschlüsse: Die GmbH bringt so einige Pflichten mit sich. Überlegen Sie gut, ob dieser Aufwand für Ihr Vorhaben gerechtfertigt ist.
Welche Voraussetzungen gibt es für die GmbH-Gründung?
Um eine GmbH zu gründen, müssen Sie einige formale Bedingungen erfüllen. Manche sind gesetzlich vorgeschrieben, andere ergeben sich aus der Struktur der Rechtsform.
Mindestkapital: 25.000 €
Für die Gründung einer GmbH brauchen Sie ein Stammkapital von mindestens 25.000 €, von denen mindestens 12.500 € vor der Eintragung ins Handelsregister tatsächlich eingezahlt sein müssen.Dieses Kapital dient als Haftungsmasse und kann entweder komplett in bar eingezahlt oder teilweise durch Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Lizenzen) eingebracht werden.
Name und Adresse
Die GmbH benötigt einen eindeutigen Namen, der sich von bestehenden Unternehmen unterscheidet und den Zusatz „GmbH“ enthält. Außerdem müssen Sie einen Sitz in Deutschland angeben.Eine oder mehrere Personen
Eine GmbH kann von einer einzelnen Person oder mehreren Personen (juristisch spricht man von „Gesellschaftern“) gegründet werden. Auch juristische Personen, z. B. andere GmbHs, können Gesellschafter sein.Gesellschaftsvertrag (Satzung)
Jede GmbH braucht einen Gesellschaftsvertrag, der bestimmte Pflichtangaben enthalten muss – etwa den Unternehmenszweck, den Sitz der GmbH, die Höhe des Stammkapitals, die Verteilung der Geschäftsanteile und Regelungen zur Geschäftsführung.Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Bei einfachen Gründungen, z. B. für Ein-Personen-GmbHs, reicht oft ein Musterprotokoll aus.
Eintragung ins Handelsregister
Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Zuständig ist das Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft. Vor der Eintragung handelt es sich um eine „GmbH in Gründung“, bei der die Gesellschafter unter Umständen noch persönlich haften können.Bestellung der Geschäftsführung
Eine GmbH benötigt mindestens eine geschäftsführende Person. Diese Person muss nicht zugleich Gesellschafter sein. Die Geschäftsführung wird im Handelsregister eingetragen und vertritt die GmbH nach außen.Geschäftskonto
Bei einer GmbH ist ein Geschäftskonto Pflicht. Dort müssen Sie Ihr Stammkapital einzahlen und Ihre geschäftlichen Ausgaben strikt von privaten Finanzen trennen.
Ansonsten gibt es kaum Hürden: Solange Sie volljährig und geschäftsfähig sind, steht der Gründung nichts im Weg. Auch eine Gründung aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich, erfordert aber je nach Fall zusätzliche Unterlagen und oft etwas mehr bürokratischen Aufwand.
Wie läuft die GmbH-Gründung ab?
Eine GmbH gründet man nicht zwischen Tür und Angel. Sie sollten die Gründung gut vorbereiten und systematisch angehen, um jeden Schritt sauber abzuhaken und typische Stolperfallen zu vermeiden. Eine Gründungs-Checkliste kann Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behalten und nichts Wichtiges zu vergessen.
Hier sind die wichtigsten Stationen, die Sie auf dem Weg zur GmbH durchlaufen müssen:

Das sind die wichtigsten Schritte der GmbH-Gründung.
Sehen wir uns die einzelnen Schritte der GmbH-Gründung nun im Detail an:
Vorbereitungen
Bevor es ans Eingemachte geht, müssen Sie ein paar Grundsatzentscheidungen treffen. Sie sollten die folgenden Fragen beantworten können, ehe Sie sich an den Gesellschaftsvertrag wagen:
☑ Wie soll die GmbH heißen?
Der Name Ihrer GmbH muss eindeutig sein und rechtlich bestimmte Vorgaben erfüllen. Wichtig ist:
Der Name darf nicht bereits vergeben sein. Jede GmbH muss sich klar von bestehenden Unternehmen unterscheiden.
Der Zusatz „GmbH“ ist Pflicht. Er gehört immer ans Ende des Namens – zum Beispiel: „Beispielberatung GmbH“.
Der Name darf nicht irreführend sein. Wählen Sie also einen Namen, der auch wirklich treffend ist und keine falschen Erwartungen weckt. Auch bei Berufsbezeichnungen oder Begriffen wie „Akademie“ oder „Zentrum“, die gewisse Erwartungen wecken oder Qualifikationen erfordern, könnte es zu Problemen kommen.
Prüfen Sie am besten vorab, ob Ihr Name noch frei ist. Im Unternehmensregister des Bundesanzeigers finden Sie beispielsweise alle bereits eingetragenen GmbHs. Hier können Sie nach ähnlichen Namen suchen und mögliche Konflikte prüfen.
☑ Wo soll die GmbH ihren Sitz haben?
Die GmbH braucht eine offizielle Adresse in Deutschland – etwa ein Büro, eine Kanzlei oder Ihre Wohnadresse, wenn Sie dort tatsächlich arbeiten. Der Sitz bestimmt auch, welches Amtsgericht für die Eintragung zuständig ist.
☑ Wer ist beteiligt?
Klären Sie, ob Sie allein gründen oder mit anderen. Bei mehreren Gesellschaftern sollten Sie vorab besprechen:
Wer bringt wie viel Geld ein?
Wer bekommt welchen Anteil?
Wer übernimmt welche Rolle?
Das spart später Zeit beim Vertragsentwurf und beim Notar.
☑ Wer übernimmt die Geschäftsführung?
Jede GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Das kann einer der Gesellschafter sein – muss aber nicht. Wichtig ist: Die Person muss volljährig und geschäftsfähig sein. Außerdem darf sie nicht wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte vorbestraft sein, etwa wegen Betrugs, Untreue oder Insolvenzverschleppung.
Gesellschaftsvertrag erstellen
Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) ist die rechtliche Grundlage Ihrer GmbH. Darin halten Sie fest, wie die Gesellschaft aufgebaut ist, wer beteiligt ist und wie Sie Entscheidungen treffen. Ohne diesen Vertrag, der notariell beurkundet werden muss (Schritt 3), ist eine GmbH-Gründung nicht möglich.
Was muss im Gesellschaftsvertrag stehen?
Der Vertrag muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit das Handelsregister ihn akzeptiert. Dazu gehören:
Pflichtangabe | Beschreibung |
---|---|
Firmenname | Der vollständige Name der GmbH, inklusive „GmbH“-Zusatz am Ende. |
Sitz der Gesellschaft | Die offizielle Geschäftsadresse in Deutschland – also der Ort, an dem die GmbH gemeldet ist. |
Unternehmensgegenstand | Eine kurze, aber aussagekräftige Beschreibung der Geschäftstätigkeit. Was bietet oder verkauft die GmbH? |
Stammkapital | Die Höhe des Stammkapitals in Euro: mindestens 25.000 €, wovon mindestens 12.500 € vor Gründung eingezahlt werden müssen. |
Geschäftsanteile | Die Aufteilung des Stammkapitals auf die Gesellschafter: Wer hält wie viele Anteile? |
Geschäftsführer | Wer führt die GmbH? Name(n) der Person(en), die im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen werden. |
Natürlich gibt es noch viele weitere Regelungen, die Sie freiwillig in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen können. Vor allem bei mehreren Gesellschaftern ist das sinnvoll, um spätere Konflikte zu vermeiden. Dann sollten Sie beispielsweise klären, wie Sie die Gewinne verteilen, wer welche Entscheidungen treffen darf und was passiert, wenn jemand aussteigen oder seine Anteile verkaufen möchte.
Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie sich am besten rechtlich oder notariell beraten lassen. Ein guter, durchdachter Gesellschaftsvertrag beugt Missverständnissen vor und sorgt dafür, dass im Ernstfall alle wichtigen Fragen bereits geregelt sind.
Für einfache Gründungen bietet das GmbH-Gesetz (GmbHG) in § 2 Abs. 1a eine einfachere Alternative zum individuellen Vertrag: das sogenannte Musterprotokoll. Es ist eine Art Standard-Gesellschaftsvertrag, der bereits die wichtigsten Angaben enthält.
Das Musterprotokoll dürfen Sie nur dann nutzen, wenn:
es höchstens drei Gesellschafter gibt
nur ein Geschäftsführer bestellt wird
keine Sonderregelungen nötig sind (z. B. zur Gewinnverteilung oder zu Stimmrechten).
Sie können die Musterprotokolle für Ein- und Mehrpersonengesellschaften auf gesetze-im-internet.de, der Plattform des Bundesjustizministeriums, kostenlos herunterladen.

Für einfache Gründungen ist ein Musterprotokoll ausreichend.
Termin beim Notar
Am Besuch beim Notar kommen Sie nicht vorbei: Hier müssen Sie den Gesellschaftsvertrag offiziell beurkunden lassen, um die Gründung wirksam zu machen. Beim Notartermin wird der Gesellschaftsvertrag (oder das Musterprotokoll) laut vorgelesen und von allen Beteiligten unterschrieben.
Falls Ihrem Notar dabei formale Fehler oder Unstimmigkeiten auffallen, können Sie sie direkt gemeinsam korrigieren. Betrachten Sie diesen (zugegeben etwas trockenen) Termin also als Chance, letzte Fragen zu klären und die Gründung rechtssicher aufzustellen.
Die Notarkosten sind vom Stammkapital und vom Aufwand abhängig. Für einfache Gründungen mit Musterprotokoll liegen sie meist bei 300 bis 500 €. Bei individuellen Verträgen mit mehreren Gesellschaftern sollten Sie eher mit 800 bis 1.000 € rechnen.
Geschäftskonto erstellen und Stammkapital einzahlen
Nach dem Notartermin müssen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH eröffnen. Dieses Konto ist Pflicht – dort müssen Sie nämlich das vereinbarte Stammkapital einzahlen.
Bei welcher Bank Sie das Konto eröffnen, ist grundsätzlich egal. Wichtig ist nur, dass das Konto auf den Namen der GmbH in Gründung läuft – also etwa: „Musterfirma GmbH i. G.“. Nicht alle Banken unterstützen diesen Sonderstatus, daher lohnt sich ein kurzer Check vorab.
Die Kontoeröffnung und der genaue Ablauf der Einzahlung unterscheiden sich je nach Anbieter: In der Regel müssen Sie Unterlagen wie Ihre Gründungsurkunde, den Gesellschaftsvertrag oder eine Gesellschafterliste bereitstellen, was meist digital geht.
Viele Banken, auch unser Testsieger für Unternehmen (Qonto), bieten für Gründungen mittlerweile einen stringenten Eröffnungsprozess, der Sie durch alle Schritte führt – von der Einreichung der Dokumente bis zur Stammkapital-Einzahlung.

Qonto punktet mit einem gut strukturierten Prozess für Gründer.
Sie sind noch auf der Suche nach dem besten Geschäftskonto für Ihre GmbH? Wir haben 13 Firmenkonten ausgiebig getestet. Hier ist unser Ranking der besten Anbieter, die GmbHs in Gründung unterstützen:
Eintrag ins Handelsregister
Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister ist Ihre GmbH offiziell gegründet. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Notar für Sie, sobald das Stammkapital eingezahlt ist und alle Unterlagen vorliegen. Sie erfolgt beim für Sie zuständigen Amtsgericht.
Erst nach dem Eintrag ins Handelsregister dürfen Sie im Geschäftsverkehr offiziell als GmbH auftreten. Ab nun greift auch der Haftungsschutz – was aber nicht heißt, dass Sie alles erledigt haben und sich zurücklehnen können.
Gewerbe anmelden
Nach dem Handelsregistereintrag müssen Sie Ihre GmbH beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Je nach Stadt oder Gemeinde kann die Anmeldung online oder persönlich erfolgen. Sie brauchen:
einen Auszug aus dem Handelsregister
den Gesellschaftsvertrag bzw. das Musterprotokoll
einen gültigen Ausweis
Die Kosten liegen meist zwischen 20 und 50 €.
Eintrag ins Transparenzregister
In Deutschland müssen alle GmbHs ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eintragen. Das schließt laut Bundesverwaltungsamt alle Personen ein, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (etwa durch Vetorechte).
Die Eintragung erfolgt online unter transparenzregister.de, wo Sie zunächst ein Nutzerkonto erstellen müssen. Die Registrierung selbst ist kostenlos, allerdings wird jährlich eine Gebühr von ca. 20 € fällig.
Der Eintrag ins Transparenzregister ist nicht optional, sondern gesetzlich nach § 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) vorgeschrieben. Wer es versäumt, riskiert Bußgelder.
Beim Finanzamt anmelden
Fast geschafft! Was Ihrer GmbH jetzt noch fehlt, ist eine Steuernummer – und die erhalten Sie vom Finanzamt.
Dazu müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, den Sie im ELSTER-Portal finden. Sie erreichen ihn im Bereich „Formulare & Leistungen“ unter „Alle Formulare“ > „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
Für GmbHs müssen Sie hier den Fragebogen zur „Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft“ auswählen:

Jetzt müssen Sie noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist leider nochmal ein ganz schönes Stück Arbeit. Sie können ihn selbst ausfüllen, doch gerade beim ersten Mal kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Im Laufe des Gründungsprozesses müssen Sie nämlich so einige steuerliche Entscheidungen treffen, die größere Konsequenzen für Ihre GmbH haben können.
Sie möchten den Fragebogen selbst ausfüllen oder herausfinden, was auf Sie zukommt? Unsere Ausfüllhilfe führt Sie Schritt für Schritt durch alle Felder:
Weitere Anmeldungen bei Ämtern und Behörden
Nach der Gründung kommen noch ein paar Pflichtmeldungen dazu. Manche davon sind für alle GmbHs Pflicht, andere nur in bestimmten Branchen oder Situationen relevant.
Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
Die Mitgliedschaft ist Pflicht und erfolgt automatisch. In der Regel erhalten Sie nach der Gründung Post von der zuständigen Kammer. Für kleinere Unternehmen gibt es oft Ermäßigungen oder Befreiungen.Berufsgenossenschaft
Spätestens eine Woche nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Sie Ihre GmbH bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – auch dann, wenn Sie keine Mitarbeitenden beschäftigen. Welche für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrer Branche (z. B. Verwaltungs-, Bau-, oder Handelsbereich).Weitere Meldestellen (je nach Branche)
Je nach Geschäftszweck können weitere Meldungen nötig sein – z.B.:Sozialversicherungsträger: wenn Sie Angestellte beschäftigen (inkl. Anmeldung zur Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit)
Handwerksrolle: wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben
Aufsichtsbehörden oder Ämter: z. B. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (Gastronomie, Bewachung, Finanzdienstleistungen etc.)
Wie lange dauert es, eine GmbH zu gründen?
Von der ersten Idee bis zur Eintragung im Handelsregister vergehen in der Regel etwa ein bis zwei Monate. Je nachdem, wie schnell (oder langsam) Ihre Bank, Ihr Notar oder Ihr zuständiges Registergericht arbeiten, kann es aber auch schneller gehen oder länger dauern.
Ein realistischer Zeitplan sieht etwa so aus:
Schritt | Dauer |
---|---|
Vorbereitung (Name, Gesellschaftsvertrag etc.) | 2–7 Tage |
Notartermin und Beurkundung | je nach Notar kurzfristig oder mit Wartezeit |
Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen | 3–14 Tage (je nach Bank) |
Eintragung ins Handelsregister | 1–3 Wochen |
Anmeldung beim Gewerbeamt & Finanzamt | parallel, meist innerhalb weniger Tage |
Gesamtzeit | ca. 4–8 Wochen |
Tipp: Wenn Sie alle Unterlagen, die Sie für die Gründung benötigen, gut vorbereitet haben und sich früh um einen Notartermin und ein Geschäftskonto kümmern, können Sie den Prozess deutlich beschleunigen.
Wie viel kostet die Gründung einer GmbH?
Für die Gründung einer GmbH sollten Sie – je nach Aufwand und Komplexität – mit zwischen 500 und 1.500 € an einmaligen Gründungskosten rechnen, zuzüglich des erforderlichen Stammkapitals von mindestens 12.500 €.
Dabei kommt es vor allem darauf an, ob Sie ein Musterprotokoll verwenden oder einen individuellen Gesellschaftsvertrag vom Notar erstellen lassen.
Kostenpunkt | Betrag |
---|---|
Notarkosten (mit Musterprotokoll) | ca. 300–500 € |
Notarkosten (mit individuellem Vertrag) | ca. 800–1.000 € |
Handelsregistereintrag | ca. 150–200 € |
Gewerbeanmeldung | ca. 20–50 € |
Transparenzregister (jährlich) | ca. 20 € |
Geschäftskonto (monatlich) | ca. 0–30 € |
Stammkapital (Einlage) | min. 12.500 € in bar oder als Sacheinlage |
Das Stammkapital gehört zwar zur GmbH, muss aber nicht „ausgegeben“ werden. Es bleibt im Unternehmen und steht für laufende Kosten oder Investitionen zur Verfügung.
Neben den einmaligen Gründungskosten sollten Sie auch mit laufenden Betriebskosten rechnen, die je nach Unternehmensgröße und Organisation stark variieren können. Ein Steuerberater und eine gute Buchhaltungssoftware sind beispielsweise nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber bei GmbHs kaum verzichtbar.
Fazit
Eine GmbH zu gründen, ist ein großer Schritt. Und das ist gut so – denn die GmbH ist keine Rechtsform für Experimente, sondern für Unternehmen, die langfristig planen und professionell aufgestellt sein wollen.
Ja, die Gründung ist aufwendiger als etwa bei einer GbR: Sie brauchen einen Notartermin, ein Geschäftskonto, den Eintrag ins Handelsregister und mindestens 12.500 € Stammkapital. Dafür erhalten Sie eine anerkannte Unternehmensform mit Haftungsbeschränkung, klaren Strukturen und einem seriösen Image, auch international.
Sie sind sich noch nicht sicher, ob die GmbH wirklich die beste Rechtsform für Ihr Unternehmen ist? In unserem GmbH-Ratgeber erfahren Sie alles über Vorteile und Nachteile, typische Einsatzbereiche und sinnvolle Alternativen.
Häufig gestellte Fragen
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist. Sie gilt als besonders sichere und professionelle Rechtsform für Unternehmen.
Zuerst setzen Sie den Gesellschaftsvertrag auf und lassen ihn notariell beurkunden. Danach eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen das Stammkapital ein (mindestens 12.500 €). Der Notar meldet Ihre GmbH dann beim Handelsregister an. Im Anschluss müssen Sie die GmbH noch beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, ins Transparenzregister eintragen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um eine Steuernummer vom Finanzamt zu erhalten. Damit ist Ihre GmbH offiziell startklar.
Zwischen Notartermin und Handelsregistereintrag vergehen meist ein bis zwei Monate. Verzögerungen können durch Banken, das Handelsregister oder fehlende Unterlagen entstehen.
Die Gründung kostet in der Regel zwischen 500 und 1.500 €, zusätzlich zum Stammkapital (mind. 12.500 €). Dazu kommen laufende Kosten für Buchhaltung, Steuerberatung, IHK-Beiträge und ggf. Software oder Personal.
Ja. Das Geschäftskonto ist Pflicht. Das Stammkapital muss dort eingezahlt werden, bevor man die GmbH ins Handelsregister eintragen kann.
Ja. Eine sogenannte Ein-Personen-GmbH ist möglich. Sie benötigen aber trotzdem einen notariellen Gesellschaftsvertrag und müssen alle anderen Schritte wie bei einer Mehrpersonengründung durchlaufen.
Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Startkapital (ab 1 €). Sie eignet sich für kleinere Projekte, muss aber Rücklagen bilden und hat ein weniger professionelles Image als die GmbH.

