GmbH: Bedeutung & Vor- und Nachteile der Rechtsform
Die GmbH gehört zu den bekanntesten und beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Aus guten Gründen: Sie bietet einen sicheren rechtlichen Rahmen, schützt das Privatvermögen und strahlt einfach eine gewisse Seriosität aus, die anderen Rechtsformen fehlt.
Aber: Eine GmbH zu gründen ist aufwendiger und kostspieliger als ein Einzelunternehmen oder eine GbR – und nicht für jedes Vorhaben sinnvoll. Wir erklären, was hinter der GmbH steckt, wie sie sich von anderen Rechtsformen abgrenzt und was Sie vor und während der Gründung beachten müssen.
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie zählt zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland.
Der große Vorteil: Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern ausschließlich mit der Einlage in die GmbH.
Für die Gründung ist ein Stammkapital von 25.000 € notwendig, von dem mindestens 12.500 € vorab eingezahlt werden müssen. Zudem benötigt die GmbH einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag.
Weil sie Sicherheit, ein seriöses Image und flexible Beteiligungsmöglichkeiten vereint, ist die GmbH besonders für KMUs, Familienunternehmen und Start-ups mit Kapitalbedarf interessant.
Für sehr kleine Vorhaben oder kurzfristige Gründungen ist die GmbH dagegen oft zu aufwendig und kostenintensiv.
Was ist eine GmbH?
Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Die Abkürzung steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ – und genau das ist ihr wichtigstes Merkmal: Als Gesellschafter (also Eigentümer oder Anteilseigner) einer GmbH haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vermögen der Firma.
Rechtlich gesehen ist die GmbH eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann also unabhängig von ihren Gesellschaftern Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Diese Trennung zwischen Unternehmen und Privatperson bietet Sicherheit und macht die GmbH besonders attraktiv für Start-ups, wachstumsorientierte Unternehmen und den Mittelstand.
Die wichtigsten Merkmale der GmbH
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine GmbH zu gründen, sollten Sie wissen, worauf Sie sich einlassen. Die Voraussetzungen, den Ablauf und die laufenden Pflichten erklären wir gleich im Detail – hier zunächst ein Überblick über die zentralen Merkmale der GmbH:
Keine persönliche Haftung der Gesellschafter
Die Haftungsbeschränkung steckt bereits im Namen: Gesellschafter einer GmbH haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihrer Einlage in die GmbH. Das bietet Schutz im Falle von Schulden oder rechtlichen Auseinandersetzungen.Eigene juristische Person
Als Rechtsperson kann die GmbH (unabhängig von den einzelnen Gesellschaftern) Verträge abschließen, Eigentum besitzen oder vor Gericht klagen.Mindestkapital von 25.000 €
Für die Gründung ist ein Stammkapital von 25.000 € erforderlich. Davon müssen Sie mindestens 12.500 € einzahlen, bevor Sie die GmbH ins Handelsregister eintragen lassen können.Gründung erst mit Handelsregistereintrag
Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Vorher gilt sie als „GmbH in Gründung“ (GmbH i. G.), bei der Sie unter Umständen noch persönlich haften.Gesellschaftsvertrag erforderlich
Jede GmbH benötigt einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Er regelt unter anderem den Unternehmenszweck, die Anteile der Gesellschafter, Entscheidungswege und die Gewinnverteilung.Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung
Eine EÜR reicht hier nicht aus: GmbHs sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen jährlich eine Bilanz und einen Jahresabschluss erstellen. Das bringt mehr Aufwand, schafft aber auch Transparenz.Geschäftsführung als zentrales Organ
Das Kernorgan der GmbH ist die Geschäftsführung. Sie vertritt die Gesellschaft nach außen und übernimmt die operative Leitung. Gesellschafter können, müssen aber nicht selbst Geschäftsführer ihrer GmbH sein.
Vor- und Nachteile der GmbH als Rechtsform
Die GmbH gehört nicht ohne Grund zu den beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Sie bietet Schutz vor Risiken, eine flexible Struktur und die Seriosität eines „ernsthaften Unternehmens“. Gleichzeitig bringt sie mehr Aufwand mit sich als einfachere Rechtsformen.
Hier sind die wichtigsten Vor- und Nachteile der GmbH im Überblick:
Begrenzte Haftung schützt vor privaten Folgen
Geht beim Unternehmen etwas schief – etwa weil ein Kunde nicht zahlt, ein Mitarbeiter einen Schaden verursacht oder ein Lieferant klagt – haften Sie nicht privat als Gründer, sondern nur die GmbH mit ihrem Vermögen. Auch im Falle einer Insolvenz bleibt Ihr Privatvermögen unangetastet.Professioneller, seriöser Eindruck
Im Zusatz „GmbH“ schwingt eine gewisse Seriosität mit. Die Hürden, eine GmbH zu gründen und zu führen, sind schließlich höher als bei vielen anderen Rechtsformen. Das gibt einen gewissen Vertrauensbonus – nicht nur bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren, sondern auch bei potenziellen Mitarbeitenden.Rechtlich klare Strukturen
Die GmbH zwingt Sie als Gründer dazu, wichtige unternehmerische Themen von Anfang an sauber zu regeln. Ein Gesellschaftsvertrag, der vom Notar abgesegnet werden muss, ist etwa Pflicht. Somit ist klar festgelegt, wem was gehört, wer was entscheiden darf und was passiert, wenn jemand aussteigt.Einfacher Wechsel von Gesellschaftern
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der GbR ist die Übertragung von Anteilen bei einer GmbH ziemlich unkompliziert. Das ist nützlich, wenn jemand aussteigt oder neue Gesellschafter dazukommen. Die GmbH ist also besonders flexibel, wenn sich das Unternehmen im Laufe der Zeit weiterentwickelt oder sich die Situation ändert.GmbHs können verkauft werden
Auch der Verkauf ist bei einer GmbH einfacher als bei vielen anderen Rechtsformen. Weil sie eine eigene juristische Person ist, können Anteile ganz oder teilweise übertragen werden, ohne dass das Unternehmen aufgelöst oder neu gegründet werden muss.Körperschaftsteuer kann günstiger sein
GmbHs zahlen keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. Gerade bei höheren Gewinnen kann das steuerlich günstiger sein – vor allem, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben und nicht sofort ausgeschüttet werden.
Höhere Gründungskosten
Eine GmbH zu gründen ist aufwendiger als etwa ein Einzelunternehmen oder eine GbR. Das gilt nicht nur für den zeitlichen, sondern auch für den finanziellen Aufwand: Notare lassen sich ihre Arbeit etwa gut bezahlen. Die mit einer GmbH-Gründung verbundenen Kosten summieren sich schnell auf mehrere hundert bis über tausend Euro (mehr dazu später).Stammkapital erforderlich
Für die Gründung sind 25.000 € Stammkapital vorgesehen. Mindestens 12.500 € davon müssen vor Eintragung ins Handelsregister eingezahlt werden. Das Geld ist natürlich nicht verloren, sondern gehört zur GmbH. Trotzdem: Andere Rechtsformen erfordern deutlich weniger oder gar kein Stammkapital.Mehr Bürokratie
Wer eine GmbH führt, muss sich auf deutlich mehr Papierkram und Verwaltungsaufwand einstellen als bei einfacheren Unternehmensformen. Jahresabschlüsse, Bilanzierung, regelmäßige Gesellschafterversammlungen und die Offenlegung beim Bundesanzeiger sind Pflicht.
GmbH im Vergleich zu anderen Rechtsformen
Die GmbH ist nur eine von vielen Möglichkeiten, ein Unternehmen zu starten. Um herauszufinden, ob sie wirklich zu Ihrem Vorhaben passt, sollten Sie natürlich auch die anderen Optionen kennen.

Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften.
Hier sind die wichtigsten Rechtsformen und ihre Unterschiede zur GmbH im Überblick:
GmbH vs. andere Kapitalgesellschaften
Die GmbH gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Das sind Unternehmensformen, bei denen das Unternehmen als eigene juristische Person auftritt und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Neben der GmbH gibt es zwei weitere wichtige Kapitalgesellschaften:
UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft ist eine Art „kleine Schwester“ der GmbH. Sie funktioniert ähnlich, kann aber schon mit einem Euro Startkapital gegründet werden. Dafür gelten strengere Rücklagenvorgaben, um das Eigenkapital langfristig aufzubauen.AG (Aktiengesellschaft):
Die AG ist die Rechtsform für größere Unternehmen mit vielen Anteilseignern oder Börsenambitionen. Sie bietet ähnliche Haftungsregeln wie die GmbH, ist aber deutlich aufwendiger in Verwaltung und Struktur.
GmbH vs. Personengesellschaften
Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Personen, die gemeinsam ein Unternehmen führen. Im Gegensatz zur GmbH handelt es sich bei diesem Unternehmen aber nicht um eine eigene juristische Person. Als Gesellschafter haften Sie also persönlich.
Zu den wichtigsten Personengesellschaften gehören:
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Eine GbR kann schnell, formlos und ohne Notar gegründet werden. Sie eignet sich besonders für kleinere Projekte oder Zusammenschlüsse von Freiberuflern. Alle Gesellschafter haften dabei persönlich – und zwar gesamtschuldnerisch, also auch für Fehler der anderen.OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Die OHG ist auf kaufmännische Tätigkeiten ausgerichtet und wird meist von mehreren Gesellschaftern geführt. Auch hier haften alle persönlich. Im Gegensatz zur GbR ist ein Eintrag ins Handelsregister und eine doppelte Buchführung Pflicht.
GmbH vs. Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und am häufigsten gewählte Rechtsform in Deutschland. Darunter fallen vor allem Selbstständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Die Gründung ist unkompliziert, es ist kein Startkapital erforderlich, und die laufenden Pflichten sind gering.
Allerdings besteht kein Unterschied zwischen dem Unternehmen und Ihnen als Person. Als Einzelunternehmer haften Sie also mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Rechtsformen im Vergleich
Hier sehen Sie eine Übersicht der wichtigsten Rechtsformen im Vergleich:
Rechtsform | Kategorie | Gründer | Stammkapital | Haftung | Eintragung in das HR | Notar erforderlich | Formvorschriften | Am besten für... |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
GmbH | Kapitalgesellschaft | 1 oder mehr natürliche/juristische Personen | 25.000 € (mind. 12.500 € bei Gründung) | beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | ja | ja |
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UG (haftungsbeschränkt) | Kapitalgesellschaft | 1 oder mehr natürliche Personen | ab 1 € | beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | ja | ja |
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AG | Kapitalgesellschaft | mind. 1 Gründer (nat./jur. Person) | 50.000 € | beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | ja | ja |
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GbR | Personengesellschaft | mind. 2 natürliche Personen | kein Mindestkapital | unbeschränkt, alle Gesellschafter haften persönlich | nein | nein | keine |
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OHG | Personengesellschaft | mind. 2 natürliche Personen | kein Mindestkapital | persönlich, unbeschränkt und solidarisch | ja | ja | keine |
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KG | Personengesellschaft | mind. 1 Komplementär + 1 Kommanditist | kein Mindestkapital |
| ja | ja | keine |
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Einzelunternehmen | Keine Gesellschaftsform (natürliche Person) | 1 natürliche Person | kein Mindestkapital |
| nein | nein | keine |
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Verbreitung der GmbH in Deutschland
Wie beliebt ist die GmbH? Das kommt darauf an, womit man sie vergleicht.
Gegen Ein-Personen-Betriebe hat sie keine Chance: Laut Statistischem Bundesamt sind Einzelunternehmen mit Abstand die häufigste Rechtsform in Deutschland. Sie machen rund 59 % aller Eintragungen aus. Dazu zählen Selbstständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende.
Anders sieht es aus, wenn man auf „richtige“ Unternehmen schaut: Hier kommen Kapitalgesellschaften, zu denen die GmbH zählt, auf etwa 24 %. Genaue Zahlen zur GmbH gibt es in der Statistik nicht, aber: Innerhalb dieser Gruppe dürfte sie mit großem Abstand am häufigsten vertreten sein.

Die GmbH ist also eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Doch ist sie auch für Ihr Vorhaben die richtige Wahl?
Für wen ist die GmbH geeignet?
Die GmbH ist eine ernstzunehmende Rechtsform für ernst gemeinte Unterfangen. Sie ist kein Schnellschuss für Nebenbei, keine spontane Idee, die man „mal ausprobiert“ und bei Nichtgefallen einfach wieder einstampft.
Wer eine GmbH gründet, muss Verantwortung übernehmen – rechtlich, organisatorisch und finanziell. Deshalb ist die GmbH unter anderem für folgende Situationen und Unternehmenstypen eine sinnvolle Wahl:
Start-ups mit Kapitalbedarf oder Investoren
Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform bei deutschen Start-ups. Das liegt nicht nur an der beschränkten Haftung, sondern auch daran, dass die Übertragung von Anteilen besonders flexibel und unkompliziert ist. Dadurch können Sie etwa Investoren an Bord holen oder Mitarbeitende am Unternehmen beteiligen.Familienunternehmen mit mehreren Beteiligten
Eine GmbH regelt von Anfang an, wem was gehört, wie Entscheidungen getroffen werden und was passiert, wenn jemand aussteigt. Auch die Nachfolge kann klar geregelt werden, was für Familienunternehmen besonders wichtig ist.Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Auch KMUs setzen standardmäßig auf die GmbH-Rechtsform. Sie bietet Rechtssicherheit, schützt das Privatvermögen der Gesellschafter und verleiht dem Unternehmen ein professionelles Erscheinungsbild.
Wie gründet man eine GmbH?
Die Gründung einer GmbH ist – im Vergleich zu einfacheren Rechtsformen – recht aufwendig und an klare Regeln gebunden. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) gibt in knapp 90 Paragrafen genau vor, wie eine GmbH aufgebaut und geführt werden muss.
Voraussetzungen für die GmbH-Gründung
Die Voraussetzungen sind überschaubar:
Stammkapital: Für die Gründung einer GmbH sind laut § 5 GmbHG insgesamt 25.000 € Stammkapital erforderlich. Um sie ins Handelsregister eintragen zu können, müssen Sie mindestens 12.500 € davon nachweislich eingezahlt haben.
Geschäftszwecke: Strenge Vorgaben gibt es hier nicht: Der Zweck der GmbH muss nur wirtschaftlich sein und klar im Gesellschaftsvertrag beschrieben werden. Ausgeschlossen sind somit gemeinnützige Zwecke – dafür gibt es die gGmbH. Einige ausgewählte Berufsgruppen (z. B. Apotheker) können die GmbH ebenfalls nicht nutzen.
Gesellschafter: Sie können eine GmbH allein gründen, dann spricht man von einer „Ein-Personen-GmbH“, oder gemeinsam mit mehreren Gesellschaftern. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten im Gesellschaftsvertrag namentlich aufgeführt sind und ihre jeweiligen Einlagen leisten.
Wohnsitz: Weder Gesellschafter noch Geschäftsführer müssen zwingend ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Laut dem Existenzgründerportal des BMWK haben auch ausländische Unternehmer „uneingeschränkten Zugang zu allen Gesellschaftsformen in Deutschland“. Im GmbH-Gesetz ist jedoch festgelegt, dass die GmbH einen Satzungssitz und eine Geschäftsanschrift in Deutschland haben muss. Geschäftsführer müssen zudem „jederzeit die Einreisemöglichkeit nach Deutschland“ haben.
Ansonsten gibt es aber kaum Einschränkungen: Im Grunde kann jede volljährige Person eine GmbH gründen, solange sie den Gründungsprozess korrekt durchläuft.
Gründungsablauf: So gründen Sie eine GmbH
Bei der Gründung einer GmbH können Sie sich an einem relativ festen Ablauf orientieren. Hier ist ein kompakter Überblick über die wichtigsten Schritte:

Schritt für Schritt: So gründen Sie eine GmbH.
Schritt: Gesellschaftsvertrag vorbereiten
Zuerst müssen Sie den Gesellschaftsvertrag Ihrer GmbH aufsetzen. Darin sind die wichtigsten Grundlagen der Gesellschaft geregelt. Laut § 3 GmbHG muss er Folgendes enthalten:
den Namen der Firma
den Sitz der Gesellschaft
den Gegenstand des Unternehmens
den Betrag des Stammkapitals
die Verteilung der Geschäftsanteile
Natürlich können (und sollten) Sie im Gesellschaftsvertrag noch viele weitere Punkte festhalten. Bei mehreren Gesellschaftern ist beispielsweise wichtig, dass genau geregelt ist, was passiert, wenn jemand aussteigt, neue Gesellschafter dazukommen oder es zu Streitigkeiten kommt.
Schritt: Notartermin zur Beurkundung
Der fertige Gesellschaftsvertrag muss laut § 2 GmbHG notariell beurkundet werden. Beim Notartermin unterschreiben alle Gesellschafter den Vertrag. In der Regel wird dort auch gleich die Handelsregisteranmeldung vorbereitet.
Nach der notariellen Beurkundung gilt Ihre GmbH als „GmbH in Gründung“ (GmbH i. G.). Sie dürfen bereits im Namen der Gesellschaft handeln, müssen diesen Zusatz aber verwenden.
Wichtig: Solange die GmbH nicht ins Handelsregister eingetragen ist (Schritt 4), profitieren Sie nicht von der Haftungsbeschränkung. Gesellschafter haften in dieser Phase also noch persönlich. Sie können sozusagen bereits losfahren, aber noch ohne Sicherheitsgurt.
Schritt: Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Nach dem Notartermin eröffnen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH. Mindestens 12.500 € des Stammkapitals müssen vor der Anmeldung beim Handelsregister eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
Sie suchen noch nach einem Geschäftskonto für Ihre (geplante) GmbH? Wir haben einige der besten Angebote getestet:
Schritt: Anmeldung beim Handelsregister
Sobald das Kapital eingezahlt ist, reicht der Notar die Anmeldung beim Handelsregister ein. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als eigene juristische Person. Ab sofort gilt die Haftungsbeschränkung und die GmbH darf offiziell auftreten (also ohne den Zusatz „in Gründung“).
Schritt: Eintrag ins Transparenzregister
Wie bei allen Gesellschaften ist auch bei der GmbH eine Meldung an das Transparenzregister nötig. Das ist ein zentrales Register, das Geldwäsche und Steuerhinterziehung verhindern soll. Es gibt Auskunft darüber, wer tatsächlich hinter einer Firma steht – also wer mehr als 25 % der Anteile hält oder Kontrolle ausübt.
Schritt: Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung
Im nächsten Schritt melden Sie die GmbH beim zuständigen Gewerbeamt an. Anschließend müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER-Portal beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt vergibt daraufhin die Steuernummer der GmbH.
Um den Fragebogen korrekt und vollständig auszufüllen, benötigen Sie zahlreiche Angaben und Unterlagen. Dazu zählen:
der unterschriebene Gesellschaftsvertrag
die Handelsregisternummer der GmbH
die Bankverbindung des Unternehmens
Angaben zu geplanten Umsätzen und Gewinnen
Informationen zur Geschäftsführung und Gesellschaftern
und vieles mehr. Eine detaillierte Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung finden Sie hier:
Damit sind aber noch nicht alle Formalitäten erledigt. Beispielsweise gibt es einige Pflicht-Mitgliedschaften und regelmäßige Meldungen, die im laufenden Betrieb wichtig werden. Hier finden Sie eine umfangreiche Anleitung, die Sie durch alle Schritte der GmbH-Gründung führt:
Häufige Fragen zur GmbH
Was kostet die Gründung? Wer haftet wofür? Und welche Pflichten kommen im Alltag auf Sie zu? Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die GmbH.
Wie viel kostet die GmbH-Gründung?
Die Gründungskosten, die zusätzlich zum Stammkapital anfallen, liegen in der Regel zwischen 500 und 1.500 €. Den Großteil des Budgets frisst dabei der Notar auf, der sich die Beurkundung gut bezahlen lässt. Dazu kommen die Handelsregistergebühr (100 bis 200 €) und die Kosten für das Geschäftskonto.
Wenn Sie zusätzliche rechtliche Beratung in Anspruch nehmen oder sich Unterstützung von einem Steuerberater holen, kann es entsprechend teurer werden.
Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?
Laut Bundesregierung ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft „in sieben bis acht Werktagen möglich“. Das zumindest wurde 2024 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Opposition behauptet – basierend auf einer Erhebung des Instituts für Mittelstandsforschung.
In der Praxis dauert die GmbH-Gründung aber vermutlich deutlich länger: Mit vier bis acht Wochen sollten Sie schon rechnen. Die Dauer ist natürlich von vielen Faktoren abhängig, von denen nicht alle in Ihrem Einflussbereich liegen. Möglicherweise hat Ihr Notar einen vollen Terminkalender, oder die Eintragung ins Handelsregister zieht sich hin.
Leiten Sie die Gründung also zeitig in die Wege, wenn Sie zu einem bestimmten Termin startklar sein möchten.
Wer haftet bei der GmbH?
Einer der größten Vorteile einer GmbH ist, dass sie als Kapitalgesellschaft nur mit ihrem eigenen Vermögen haftet. Die Gesellschafter sind grundsätzlich nicht persönlich haftbar.
Eine Ausnahme gilt in der Gründungsphase vor der Eintragung („GmbH i. G.“): Solange die GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, haften die Gesellschafter persönlich für alle Verpflichtungen, die im Namen der GmbH eingegangen werden.
Auch bei groben Pflichtverletzungen – etwa bei Verstößen gegen Buchführungs- oder Insolvenzanzeigepflichten – haften Geschäftsführer oder Gesellschafter unter Umständen doch persönlich.
Wie wird der Gewinn bei einer GmbH verteilt?
Am Ende eines Geschäftsjahres stellt die GmbH den Jahresabschluss auf. Dann entscheiden Sie gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung, wie Sie den Gewinn verwenden möchten. Soll er ganz oder teilweise ausgeschüttet werden – oder im Unternehmen bleiben?
Die Verteilung richtet sich laut § 29 GmbHG grundsätzlich nach den Geschäftsanteilen. Wer also z. B. 30 % der Anteile hält, bekommt auch 30 % des Gewinns.
Sie sind nicht an diese Standardregel gebunden, doch wenn Sie einen anderen Maßstab der Verteilung nutzen möchten, müssen Sie ihn im Gesellschaftsvertrag festlegen.
Welche Steuern fallen bei einer GmbH an?
Die Steuerbelastung einer GmbH liegt – bezogen auf den Gewinn – insgesamt bei etwa 30 %. Drei Steuerarten sind dabei relevant:
- 1.
Körperschaftsteuer (15 %): Die Körperschaftsteuer ist sozusagen das Pendant zur Einkommensteuer – nur eben für Kapitalgesellschaften wie die GmbH.
- 2.
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer): Der Soli fällt zusätzlich auf die Körperschaftsteuer an. Das entspricht effektiv etwa 0,8 % des Gewinns.
- 3.
Gewerbesteuer (je nach Kommune ca. 11–16 %): Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn der GmbH erhoben. Hier ist die Berechnung etwas komplexer: Erst wird ein bundesweit einheitlicher Messbetrag von 3,5 % des Gewinns berechnet. Dieser wird dann mit einem Hebesatz multipliziert, der von der Kommune abhängig ist. Laut IHK lag er 2024 zwischen 325 und 460 %. Daraus ergibt sich eine effektive Belastung von etwa 11 bis 16 %.
Die meisten GmbHs sind zudem umsatzsteuerpflichtig. Das heißt: Sie berechnen auf ihre Rechnungen in der Regel 19 % Umsatzsteuer (oder 7 % bei ermäßigten Leistungen) und führen diese regelmäßig ans Finanzamt ab. Gleichzeitig dürfen sie gezahlte Vorsteuer abziehen.
Die oben genannten Steuern betreffen nur den Gewinn auf GmbH-Ebene. Wenn die GmbH diesen Gewinn an ihre Gesellschafter ausschüttet, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an – in der Regel 25 % plus Solidaritätszuschlag (und, falls relevant, Kirchensteuer). Diese Steuer wird direkt von der GmbH einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
Welche buchhalterischen Pflichten hat man bei einer GmbH?
Während bei kleineren Rechtsformen oft eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreicht, ist eine GmbH zur doppelten Buchführung verpflichtet. Am Jahresende muss sie eine Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufstellen und beim Bundesanzeiger veröffentlichen.
Auch regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen, eine Körperschaftsteuererklärung, eine Gewerbesteuererklärung und die elektronische Übermittlung der E-Bilanz gehören zu den Standards.
Die buchhalterischen und steuerlichen Pflichten einer GmbH sind komplex. Während Sie den ganzen Papierkram als Freiberufler oder Kleinunternehmer vielleicht noch selbst stemmen können, verlangt die Verwaltung einer GmbH selbst Steuer-Profis einiges ab.
Und selbst wenn Sie fachlich fit genug sind, alles selbst zu machen, verlieren Sie dadurch viel Zeit, die Sie als Gesellschafter in Ihrer GmbH vermutlich auch produktiver nutzen könnten. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, mit einem zuverlässigen Steuerberater zusammenzuarbeiten.
Ebenfalls wichtig: Ein gutes Buchhaltungs-Tool, mit dem Sie Ihre Rechnungen schreiben, Belege verwalten und den Überblick über Ihre geschäftlichen Finanzen behalten können.
Fazit
Die GmbH ist nicht ohne Grund das Rückgrat des deutschen Mittelstands: Sie bietet rechtliche Sicherheit, klare Eigentumsverhältnisse und flexible Beteiligungsmöglichkeiten – das schafft Vertrauen bei Banken, Kunden, Partnern und Investoren. Wenn Sie ein seriöses, wachstumsorientiertes Unternehmen aufbauen möchten, ist die GmbH also vermutlich die passende Rechtsform.
Sie sollten aber vorab wissen, worauf Sie sich einlassen: Eine GmbH erfordert nicht nur ausreichend Startkapital, sondern bringt auch zahlreiche formale Pflichten mit sich. Auch der Verwaltungsaufwand ist deutlich höher als bei einfacheren Unternehmensformen. Prüfen Sie also sorgfältig, ob die GmbH wirklich die beste Option für Ihr Vorhaben ist.
Sie haben sich für die GmbH entschieden? Unser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch alle Etappen der GmbH-Gründung.

