Geschäfts​konto

Einlagensicherung beim Geschäftskonto: Wie sicher ist Ihr Firmenguthaben wirklich?

Letzte Aktualisierung
28. Mai 2026

„Ist mein Geld auf dem Geschäftskonto sicher?“ Diese Frage stellen sich viele Selbstständige und Unternehmen – besonders dann, wenn größere Guthaben auf dem Konto liegen. Denn nicht jeder Anbieter schützt Kundengelder auf dieselbe Weise.

Wir erklären, wie die Einlagensicherung bei Geschäftskonten funktioniert, welche Unterschiede zwischen „richtigen“ Banken und E-Geld-Instituten bestehen und worauf Sie bei der Auswahl eines Anbieters achten sollten.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die gesetzliche Einlagensicherung gilt in Deutschland für alle Geschäftskonten bei offiziell anerkannten Banken.

  • Geschützt sind Einlagen bis zu 100.000 € pro Unternehmen und Bank. Das gilt für Geschäftskonten von allen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform.

  • Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch freiwillige Einlagensicherungssysteme, die höhere Beträge schützen. Viele Banken sichern Kundeneinlagen dadurch über die gesetzliche Grenze hinaus ab.

  • E-Geld-Institute wie Qonto oder Vivid Money unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Sie schützen Kundengelder natürlich ebenfalls, meist durch die Verwahrung auf getrennten Treuhandkonten.

Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus, um Kontoguthaben auf Banken im Falle einer Insolvenz finanziell zu schützen. Falls eine Bank zahlungsunfähig wird, sind pro Kund:in und Bank bis zu 100.000 € per Gesetz abgesichert. Das Geld muss innerhalb von sieben Arbeitstagen ausgezahlt werden.

Dieser Schutzmechanismus soll das Vertrauen in das Bankensystem stärken und Kontoinhaber:innen vor dem Verlust ihrer Einlagen bewahren.

Gilt die Einlagensicherung auch für Unternehmen?

Ja, die gesetzliche Einlagensicherung gilt in Deutschland prinzipiell auch für Unternehmen. Sie schützt Einlagen auf Geschäftskonten also bis zu 100.000 € pro Kund:in und Bank, falls diese Insolvenz anmeldet.    

Die gesetzliche Einlagensicherung greift für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Das bedeutet, dass die Einlagen auf Geschäftskonten von Einzelunternehmen genauso wie die von Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) per Gesetz geschützt werden.

Dennoch gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Einzelunternehmen und anderen Unternehmensformen:

  • Einlagensicherung bei Einzelunternehmen
    Wenn Sie sowohl ein privates als auch ein geschäftliches Konto für Ihr Einzelunternehmen (z. B. als Freiberufler) bei der gleichen Bank besitzen, gilt der Anspruch auf die 100.000 € nur ein Mal

    Falls Ihr gesamtes Vermögen also über diesem Betrag liegt, ist es sinnvoll, zwei Konten bei verschiedenen Banken zu eröffnen.

  • Einlagensicherung bei Personen- und Kapitalgesellschaften
    Für Geschäftskonten von Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gilt der gesetzliche Einlagenschutz getrennt von der eigenen Person.

    Haben Sie also zusätzlich zu Ihrem privaten Konto ein Firmenkonto für eine der genannten Unternehmensformen bei ein und derselben Bank, greift die Einlagensicherung pro Konto, also sozusagen „doppelt“.

Welche Sicherungssysteme gibt es?

In der gesamten EU sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, nationale Sicherungssysteme zum Schutz von Bankkonten zu errichten. Grundlage ist die Richtlinie 2014/49/EU.

Sie legt fest, dass Einlagen im Falle einer Bankeninsolvenz bis zu 100.000 € pro Kund:in und Bank geschützt sind. Außerdem müssen diese Beträge innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Feststellung der Insolvenz ausgezahlt werden.

Die Richtlinie sorgt für einen EU-weiten Mindeststandard, wobei jedes Land selbst für die konkrete Umsetzung zuständig ist. In Deutschland wird die Richtlinie über das Einlagensicherungsgesetz (kurz: EinSiG) geregelt. Es gilt für jede offiziell anerkannte Bank und schützt die Bankkonten von Privatpersonen und Firmen. 

In Deutschland kann man zwischen drei Sicherungssystemen unterscheiden:

  • 1.

    Gesetzliche Einlagensicherung

  • 2.

    Institutsbezogene Sicherungssysteme

  • 3.

    Freiwillige Einlagensicherungssysteme

Sehen wir uns alle drei nochmal genauer an:

1.

Gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung wird von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) umgesetzt, die sich aus den Mitgliedsbeiträgen der einzelnen Banken finanziert. Sie gilt für alle offiziell anerkannten Banken.

Für Geschäftskonten gelten folgende Bedingungen:

  • Guthaben auf Geschäftskonten sind bis 100.000 € pro Kund:in und Bank abgesichert.

  • Diese Grenze gilt für Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten genauso wie für Spar- und Termineinlagen, unabhängig von der Laufzeit.

  • Die Auszahlung erfolgt im Entschädigungsfall innerhalb von 7 Arbeitstagen.

  • Der Anspruch ist gesetzlich garantiert.

2.

Institutsbezogene Sicherungssysteme

Sparkassen und Genossenschaftsbanken wie Volksbanken besitzen eigene Sicherungssysteme, in denen die gesetzliche Einlagensicherung integriert ist. Sogenannte "institutsbezogene Sicherungssysteme" unterscheiden sich darin, dass sie nicht nur die Einlagen sichern, sondern die Bank an sich stabilisieren. Das Ziel ist es, eine Insolvenz von vornherein zu verhindern. 

Für Unternehmenskonten bedeutet das einen zusätzlichen Schutz zu den ohnehin geltenden Bedingungen der gesetzlichen Einlagensicherung.

Für Geschäftskonten gelten folgende Bedingungen:

  • Der gesetzliche Einlagenschutz bis zu 100.000 € mit einer Auszahlung binnen 7 Arbeitstagen greift weiterhin. 

  • Zusätzlich werden Einlagen auf Geschäftskonten freiwillig über die 100.000-Euro-Grenze pro Unternehmen und pro Bank abgesichert. Eine feste Obergrenze gibt es meistens nicht.

  • Diese Grenze gilt für Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten genauso wie für Spar- und Termineinlagen, unabhängig von der Laufzeit.

  • Allerdings gibt es keine Garantie auf eine Auszahlung für Beträge über 100.000 €. Auch der Zeitraum der potenziellen Auszahlung ist nicht gesetzlich festgelegt.

3.

Freiwillige Einlagensicherungssysteme

Viele Banken werben mit deutlich höheren Sicherungsgrenzen als den üblichen 100.000 €. Das liegt daran, dass sich Banken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung einem freiwilligen Einlagensicherungssystem anschließen können. 

Hierzu gehören die Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB).

Um für noch mehr Sicherheit zu sorgen, können Banken in diese Fonds jährliche Beträge einzahlen, die nach dem Vermögen der jeweiligen Bank bestimmt werden. Dieser Geldtopf wird jeweils gesammelt und für den Entschädigungsfall aufgehoben.

Für Geschäftskonten gelten folgende Bedingungen:

  • Der gesetzliche Einlagenschutz bis zu 100.000 € mit einer Auszahlung binnen 7 Arbeitstagen greift weiterhin. 

  • Der freiwillige Einlagenschutz gilt nur für Beträge über 100.000 € pro Unternehmen und Bank, bei denen die gesetzliche Einlagensicherung nicht mehr greift.

  • Einlagen von Unternehmen sind nur bis zu einer Laufzeit von 12 Monaten geschützt. 

  • Die Sicherungsgrenze liegt aktuell bei 30 Mio. € für Unternehmen. (Stand: 23. Mai 2026)

  • Die Absicherung hängt im Notfall von der finanziellen Stärke des Sicherungsfonds ab. In einer umfassenden Bankenkrise kann die Absicherung an Grenzen stoßen.

  • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Entschädigung und es gibt keine festgelegte Frist, in der die Auszahlung stattfinden muss.

Für welche Anbieter greift die Einlagensicherung?

Ob Ihr Firmenguthaben durch die Einlagensicherung geschützt ist, hängt vor allem davon ab, bei welchem Anbieter Sie Ihr Geschäftskonto besitzen. Hier bestehen klare Unterschiede zwischen klassischen Banken und E-Geld-Instituten.

Grundsätzlich gilt: Nur Banken unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung.

Banken: EU-weit gesetzlich abgesichert

Klassische Banken verfügen über eine Banklizenz und sind zur Teilnahme an der gesetzlichen Einlagensicherung verpflichtet. Einlagen sind also bis zu 100.000 € pro Unternehmen und Bank geschützt.

Auch Banken mit Sitz in einem anderen EU-Land unterliegen dieser Regelung. Hier erfolgt die Sicherung über das jeweilige Heimatland der Bank. Der Schutz ist EU-weit vereinheitlicht und beträgt in jedem Mitgliedstaat bis zu 100.000 €. Wenn Sie also ein Geschäftskonto bei einer Bank wie Revolut haben, deren Sitz nicht in Deutschland ist, gilt die gesetzliche Einlagensicherung trotzdem.

Zusätzlich können Banken – wie oben erwähnt – freiwillige Sicherungssysteme nutzen, die höhere Beträge absichern. Diese sind allerdings nicht gesetzlich bindend. Bei Geschäftskonten ist hier vor allem auf die Laufzeit zu achten, denn üblicherweise werden nur Einlagen bis zu einem Jahr freiwillig abgesichert.

E-Geld-Institute und Zahlungsdienstleister: Keine gesetzliche Einlagensicherung

E-Geld-Institute sind keine Banken, besitzen also auch keine Banklizenz. Zu dieser Rubrik zählen viele bekannte Geschäftskonto-Anbieter wie Wise oder Finom.

Da die gesetzliche Einlagensicherung nur für offizielle Banken gilt, müssen E-Geld-Institute Konten nicht per Einlagensicherungsgesetz schützen.

Geschäftskonten sind bei E-Geld-Instituten und Zahlungsdienstleistern demnach nicht per Gesetz bis zur 100.000-Euro-Grenze geschützt.

Das heißt aber nicht, dass diese Anbieter nichts tun, um Ihr Geld abzusichern. Es gelten nur andere Schutzmechanismen, die ebenfalls gesetzlich reguliert sind:

  • E-Geld-Institute dürfen das Geld von Kund:innen üblicherweise nicht verleihen, was im Unterschied zu Banken ein gewisses Maß an Sicherheit bietet. 

  • Kundengelder müssen getrennt vom Vermögen des E-Geld-Instituts gelagert werden. Die Verwahrung erfolgt auf Treuhandkonten bei einer Partnerbank oder über Versicherungen.

  • Somit werden laut den Anbietern üblicherweise sogar 100 % der Einlagen abgesichert.

Geschäftskonten bei E-Geld-Instituten gelten damit grundsätzlich ebenfalls als sicher. Falls diese Insolvenz anmelden, sind Kundengelder im Normalfall davon nicht betroffen, da sie getrennt auf Partnerbanken gelagert werden. Damit dies rechtskonform geschieht, prüfen nationale Finanzaufsichtsbehörden die Institute regelmäßig.

Im Unterschied zu Banken ist der Anspruch auf eine Auszahlung jedoch nicht durch eine bestimmte Frist festgelegt. Der Prozess kann unter Umständen länger dauern und komplizierter sein. Deswegen gelten offizielle Banken für das Anlegen von hohen Summen aufgrund ihres staatlichen Schutzes als noch sicherer.

Wie funktioniert die Einlagensicherung im Ernstfall?

Falls eine Bank tatsächlich insolvent geht, werden die Entschädigungsprozesse automatisch eingeleitet. Im Gegensatz zu E-Geld-Instituten müssen Kontoinhaber:innen bei Banken keinen gesonderten Antrag zur Auszahlung des Guthabens stellen.

Sie werden über die Insolvenz benachrichtigt und das Kontoguthaben wird innerhalb von 7 Arbeitstagen auf ein gewünschtes Konto überwiesen.

Problematisch wird es erst, wenn mehrere Banken gleichzeitig betroffen sind. Bei einer großflächigen Finanzkrise kann die Umsetzung der gesetzlichen Einlagensicherung schwieriger und zeitaufwendiger werden. Der gesetzliche Anspruch auf Entschädigung bleibt jedoch auch in diesem Fall bestehen.

Einlagensicherung bekannter Geschäftskonten im Vergleich

Wir haben 13 bekannte Anbieter von Geschäftskonten getestet. Davon sind sieben „richtige“ Banken mit Banklizenzen, sechs sind als E-Geld-Institute tätig. Hier ist eine kurze Übersicht, welcher Anbieter welche Sicherheitsmechanismen anbietet:

Anbieter

Typ

Land / Bankpartner

Gesetzliche Einlagensicherung

Freiwillige Einlagensicherung

Kundengelder separat gesichert

Finom

E-Geld-Institut 

Niederlande

(unter Aufsicht der niederländischen Bank)

❌ nein



❌ nein

✅ ja

FYRST

Bank

(Marke der Deutschen Bank)

Deutschland

✅ ja

✅ ja

(zusätzlicher Schutz bis zu 438.000 € durch Fonds des BdB)

❌ nein

Qonto 

E-Geld-Institut

Frankreich

(unter Aufsicht der französischen Bank)

❌ nein



❌ nein

✅ ja

Vivid Money

E-Geld-Institut 

Luxemburg

(unter Aufsicht der Zentralbank von Luxemburg)

❌ nein 

❌ nein 

✅ ja

bunq

Bank

(niederländische Banklizenz)

Niederlande

✅ ja

(über die europäische Einlagensicherung in den Niederlanden)

❌ nein

❌ nein

Commerzbank

Bank

Deutschland

✅ ja

✅ ja 

(Mitglied im Fonds des BdB)

❌ nein

Holvi

E-Geld-Institut

Finnland

❌ nein

❌ nein

✅ ja

N26

Bank

Deutschland

✅ ja

❌ nein

❌ nein

Deutsche Bank

Bank

Deutschland

✅ ja

✅ ja 

(Mitglied im Fonds des BdB)

❌ nein

Postbank

Bank

Deutschland

✅ ja

✅ ja 

(Mitglied im Fonds des BdB)

❌ nein

Wise

E-Geld-Institut

Belgien

(unter Aufsicht der belgischen Nationalbank)

❌ nein

❌ nein

✅ ja

Revolut

Bank

Litauen und Großbritannien

✅ ja

(über die europäische Einlagensicherung in Litauen)

❌ nein

❌ nein

Kontist

E-Geld-Institut

Deutschland

✅ ja

(weil Konten über die Solaris Bank laufen)

❌ nein

✅ ja

Fazit: Auch Geschäftskonten sind geschützt

Geschäftskonten sind in Deutschland grundsätzlich gut abgesichert. Bei Banken greift die gesetzliche Einlagensicherung und schützt Einlagen bis zu 100.000 € pro Unternehmen und Bank. Viele Institute bieten darüber hinaus freiwillige Sicherungssysteme an, die deutlich höhere Beträge abdecken können.

E-Geld-Institute unterliegen zwar nicht der gesetzlichen Einlagensicherung, müssen Kundengelder jedoch getrennt vom eigenen Vermögen verwahren. Dadurch gelten auch sie als sichere Aufbewahrungsorte für Unternehmensgelder, folgen aber einem anderen Schutzkonzept als klassische Banken.

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Autorin: Tina Losereit
Tina Losereit hat Europastudien und Psychologie studiert. Mit einem Fokus auf Themen wie Wirtschaftspsychologie und Arbeitszufriedenheit hat sie danach mehrere Jahre in der Personalabteilung eines Start-Ups gearbeitet. 2023 hat sie sich selbstständig gemacht. Für EXPERTE.de schreibt sie hauptsächlich über die Bereiche Personalwesen, Business und Finanzen.
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