Geschäfts​konto

Geschäftskonto-Pfändung: Wie geht es jetzt weiter?

Autor
Martin Gschwentner
Letzte Aktualisierung
27. Nov. 2023
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Wenn Sie Ihre geschäftlichen Rechnungen nicht bezahlen und Mahnungen wiederholt ignorieren, ist eine Pfändung Ihres Geschäftskontos irgendwann unausweichlich. Angenommen, der Ernstfall tritt ein – wie geht es nun weiter?

Am besten wäre es natürlich, es gar nicht erst bis zur Pfändung kommen zu lassen, doch dieser Rat für Leute, die ihn benötigen, oft zu spät. Wir verraten, was bei einer Pfändung des Geschäftskontos passiert, was Sie tun können und wie es danach weitergeht.

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Geschäftskonto-Pfändung: Alles, was Sie wissen müssen

Ein Geschäftskonto kann, genau wie jedes andere Konto auch, gepfändet werden, wenn offene Forderungen trotz wiederholter Mahnungen nicht beglichen werden. Dies kann nicht nur von Gläubigern wie Lieferanten oder Kreditgebern, sondern auch von öffentlichen Stellen wie dem Finanzamt bei Steuerschulden eingeleitet werden.

Wann und warum wird ein Geschäftskonto gepfändet?

Eine Pfändung des Geschäftskontos passiert nicht einfach so: Sie wird in der Regel als letztes Mittel eingesetzt, wenn alle vorherigen Versuche, eine offene Forderung einzutreiben, gescheitert sind. Damit sie eintritt, müssen meist verschiedene Umstände zusammentreffen:

  • Versäumte Zahlungen: Wenn Sie Ihre Rechnungen oder andere Forderungen (z. B. Kreditraten) nicht fristgerecht bezahlen, können Gläubiger Schritte einleiten, um das Geschäftskonto zu pfänden.

  • Nichtbeachtung von Mahnverfahren: Eine Pfändung kommt nicht überraschend. Das Verfahren wird in der Regel erst eingeleitet, wenn Sie wiederholt Mahnungen und Zahlungsaufforderungen ignorieren.

  • Fehlende Kooperation: Unternehmen, die sich weigern, mit Gläubigern zu kooperieren oder Vereinbarungen zu treffen, können sich einem erhöhten Risiko einer Konto-Pfändung aussetzen.

  • Gerichtlicher Vollstreckungstitel: Bevor ein Konto gepfändet werden kann, muss der Gläubiger in der Regel einen vollstreckbaren Titel erwirken. Dies geschieht durch ein gerichtliches Verfahren, in dem der Gläubiger nachweist, dass die Forderung rechtmäßig und fällig ist.

  • Öffentliche Schulden: Nicht nur private Gläubiger, sondern auch öffentliche Stellen wie das Finanzamt können bei ausstehenden Steuerschulden eine Pfändung veranlassen. Bei bestimmten Arten von Schulden, insbesondere solchen, die aus Steuervergehen oder rechtlichen Verstößen resultieren, kann die Pfändung schneller eingeleitet werden.

Was passiert bei einer Geschäftskonto-Pfändung?

Auch wenn sich die Dauer und die Details der Pfändung von Fall zu Fall etwas unterscheiden können, ist der grundlegende Ablauf immer gleich:

  • 1.

    Einleitung des Mahnverfahrens: Der Prozess beginnt, wenn ein Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet und einen Mahnbescheid anfordert.

  • 2.

    Reaktion auf die Forderungen: Nach Erhalt des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um die Forderungen zu begleichen oder Widerspruch einzulegen.

  • 3.

    Beantragung der Kontopfändung: Bleibt eine Reaktion aus, können Gläubiger einen Vollstreckungstitel anfordern und damit die Pfändung des Geschäftskontos beim Vollstreckungsamt beantragen. Das Gericht erlässt einen entsprechenden Beschluss.

  • 4.

    Kontosperrung: Sie und Ihre Bank erhalten nun den Pfändungsbeschluss. Damit kann Letztere Ihr Konto sperren. Dies bedeutet, dass keine weiteren Abhebungen oder Überweisungen vom Konto möglich sind, solange die Pfändung andauert.

  • 5.

    Begleichung der Schulden: Wie es weitergeht, hängt davon ab, wie schnell und in welcher Höhe die Schulden beglichen werden können. Wenn Sie genug Geld auf dem Konto haben und Ihre Schulden mit nur einer Zahlung beglichen sind, ist die Pfändung abgeschlossen und das Konto wird wieder freigegeben.

  • 6.

    Fortdauernde Pfändung bei unzureichenden Mitteln: Wenn nicht genügend Mittel auf dem Konto vorhanden sind, um die gesamte Forderung abzudecken, kann die Pfändung andauern, bis weitere Einzahlungen erfolgen oder eine andere Vereinbarung mit dem Gläubiger getroffen wird.

Die Pfändung steht vor oder ist eingetreten – was jetzt?

Eine Pfändung des Geschäftskontos ist kein kleines Ärgernis, sondern eine existenzbedrohende Gefahr: Sie kann erhebliche Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb haben. Schließlich können Sie keine Rechnungen mehr begleichen, Einnahmen einziehen oder Gehälter an Mitarbeitende auszahlen.

Weil es für Ihr Unternehmen vermutlich ohnehin schon brenzlig ist – sonst wäre die Pfändung ja nicht eingetreten – ist es umso wichtiger, dass Sie Ihren Kopf jetzt nicht in den Sand stecken, sondern schnell und strategisch handeln. Es gibt nämlich Mittel und Wege, die Sie aus diesem Schlamassel wieder herausführen können.

Nach Erhalt des Mahnbescheids

Wenn Sie bisher „nur“ einen Mahnbescheid erhalten haben, die Pfändung also noch nicht eingetreten ist, können Sie jene möglicherweise noch komplett verhindern. Sie haben mehrere Handlungsoptionen:

  • Überprüfen Sie die Forderung
    Stellen Sie sicher, dass die Forderung legitim ist. Im Falle einer unrechtmäßigen oder fehlerhaften Forderung können Sie Widerspruch einlegen. Dafür reicht ein formloses Schreiben, das Sie beim entsprechenden Mahngericht einreichen.

  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Gläubiger auf
    Versuchen Sie, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies könnte eine Ratenzahlung oder eine Stundung beinhalten, um eine Pfändung zu vermeiden.

  • Nutzen Sie die Chance, Ordnung in Ihre Finanzen zu bringen
    Sie haben Ihre Finanzverwaltung schleifen lassen? Sehen Sie den Mahnbescheid als Weckruf und versuchen Sie, den Durchblick über Ihre geschäftlichen Finanzen zurückzugewinnen. Vielleicht finden Sie ja eine Möglichkeit, die Forderung zu begleichen, bevor es zur Pfändung kommt.

  • Holen Sie sich professionellen Rat
    Kontaktieren Sie Experten, beispielsweise bei der Schuldnerberatung, um zu verstehen, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können, um die Situation zu verbessern. Möglicherweise bietet sich in Ihrem Fall auch eine private Insolvenz an.

  • Denken Sie über ein P-Konto nach
    Wenn es wahrscheinlich ist, dass es zur Pfändung kommt, sollten Sie die Eröffnung eines Kontos mit Pfändungsschutz (P-Konto) in Betracht ziehen. Damit können Sie einen Grundfreibetrag auf Ihrem Konto vor der Pfändung schützen. Mehr Details zum P-Konto finden Sie im nächsten Kapitel.

Nach dem Start der Pfändung

Ist die Pfändung bereits in Kraft getreten, schrumpfen die Handlungsoptionen – aber es gibt immer noch Schritte, die Sie unternehmen können:

  • Holen Sie sich Rat von der Schuldenberatung
    Spätestens jetzt sollten Sie sich Rat von Experten, beispielsweise der Schuldenberatung, einholen.

  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf
    Nehmen Sie sofort Kontakt mit Ihrer Bank auf. Erkundigen Sie sich nach den genauen Bedingungen der Pfändung und welche Mittel noch zur Verfügung stehen.

  • Verhandeln Sie mit den Gläubigern
    Auch nach der Pfändung können Sie noch mit den Gläubigern verhandeln. Dies kann die Teilfreigabe des Kontos oder die Reduzierung der Schulden beinhalten.

Geschäftskonto mit Pfändungsschutz (P-Konto)

Eine Pfändung sollte natürlich nicht dazu führen, dass Sie Ihre Miete oder Lebensmittel nicht mehr bezahlen können. Für natürliche Personen – also beispielsweise Freiberufler oder Personengesellschaften wie OHGs oder GbRs – gibt es daher die Möglichkeit, einen Pfändungsschutz für ihr Konto zu erlangen.

Bei einem Konto mit Pfändungsschutz, auch P-Konto genannt, können Sie trotz Pfändung auf einen Sockelbetrag verfügen, der laut Bundesministerium der Justiz aktuell bei 1.410 € pro Monat liegt. Unter Umständen, beispielsweise bei Menschen, die zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind, kann der Pfändungsschutz weiter erhöht werden.

Bei vielen Banken ist es möglich, ein „reguläres“ Konto ohne Pfändungsschutz in ein P-Konto umzuwandeln. Das geht selbst dann, wenn die Pfändung bereits in Kraft getreten ist. Allerdings ist pro Person nur ein einziges P-Konto erlaubt. Sie können also nicht sowohl Ihr privates Girokonto als auch Ihr Geschäftskonto zum P-Konto machen.

Zudem unterstützen nicht alle Banken auch P-Konten – vor allem bei Geschäftskonten.

Welche Banken bieten ein P-Konto an?

Von den neun Geschäftskonten aus unserem Test werden P-Konten bei folgenden Anbietern unterstützt:

P-Konto bei N26

Bei N26 kann der Pfändungsschutz kann auf alle angebotenen Kontotypen angewendet werden. Mehr Informationen zur P-Konto-Beantragung bei N26 gibt es hier.

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P-Konto bei der Commerzbank

Bei der Commerzbank lässt sich die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto direkt im Online-Banking durchführen. Mehr Informationen zur P-Konto-Beantragung bei der Commerzbank gibt es hier.

Commerzbank Geschäftskonto
Commerzbank Geschäftskonto
(567.821 )
Mit einem Geschäftskonto bei der Commerzbank profitieren Sie von einem großen Netz an Filialen und Geldautomaten, flottem Online-Banking und Zugang zu einem großen Angebot an Finanzlösungen. Die Kosten sind aber vergleichsweise hoch.
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P-Konto bei der Deutschen Bank

Um Ihr vorhandenes Konto bei der Deutschen Bank in ein P-Konto umzuwandeln, müssen Sie sich an den telefonischen Pfändungsservice (069 / 910 – 10096) wenden. Mehr Informationen zur P-Konto-Beantragung bei der Deutschen Bank gibt es hier.

Deutsche Bank Geschäftskonto
Deutsche Bank Geschäftskonto
(391.682 )
Kaum eine Zahlungs- oder Banking-Funktion wird bei der Deutschen Bank nicht abgedeckt, inklusive Auslandsüberweisungen und Firmenlastschriften. Enttäuschend – vor allem für eine Filialbank – ist der Support.
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P-Konto bei Holvi

Auch die Digitalbank Holvi ermöglicht die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto. Um den Vorgang zu starten, müssen Sie sich an den Holvi-Support wenden, der Ihnen dann die benötigen Anträge zuschickt.

Holvi Geschäftskonto
Holvi Geschäftskonto
(6.446 )
Holvi ist eine benutzerfreundliche Online-Bank mit netten Rechnungs- und Buchhaltungs-Funktionen, die bisher jedoch Grundfunktionen wie Auslandsüberweisungen, Bargeldeinzahlung oder Unterkonten vermissen lässt.
500 monatliche Gratis-Überweisungen
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6 Rechtsformen
Holvi Lite
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P-Konto bei Finom

Auch bei Finom ist ein P-Konto möglich. Wenden Sie sich dafür an den Finom-Support.

Finom Geschäftskonto
Finom Geschäftskonto
(5.986 )
Finom liefert grundlegende Banking-Features in einer benutzerfreundlichen, digitalen Verpackung, die ein paar nette Extras im Bereich Rechnungen und Buchhaltungen einschließt. So richtig ausgereift ist das Angebot bisher allerdings nicht.
4 Unterkonten mit eigener IBAN
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Rechnungs- und Buchhaltungsfunktionen
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1 - 4
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2 Rechtsformen
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P-Konto bei FYRST

Um Ihr FYRST-Girokonto in ein P-Konto umzustellen, müssen Sie das Online-Banking der Postbank nutzen. Ihre FYRST-Zugangsdaten sind dort kompatibel. Im Online-Banking der Postbank navigieren Sie dann zu Services > Geschäftlich > Konto > Girokonto in Pfändungsschutz-Konto umstellen.

Fyrst Geschäftskonto
Fyrst Geschäftskonto
(5.471 )
FYRSTs Mischung aus Filialbank und Fintech geht teilweise auf: Hier treffen günstige Gebühren und intuitives Online-Banking auf ein großes Filialnetz, das unkomplizierte Einzahlungen ermöglicht. Beim Support muss FYRST aber noch nachbessern.
Kreditkarten und Kontokorrentkredit
kostenloser Kontowechselservice
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2,4
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Kreditkarten
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0
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2 Rechtsformen
Fyrst Base
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P-Konto bei Kontist

Auch bei Kontist, das sich die Banklizenz bei der solarisBank borgt, ist die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos generell möglich. Sie müssen sich an den Kontist-Support wenden, um alle wichtigen Informationen und die nötigen Anträge zu erhalten.

Kontist Geschäftskonto
Kontist Geschäftskonto
(5.532 )
Kontist erleichtert Selbstständigen die Netto-Brutto-Rechnerei mit praktischen Steuer-Features, verzichtet dafür bisher aber auf viele Standardfunktionen wie Unterkonten, Bargeldeinzahlung oder Auslandsüberweisungen – und ist zudem recht teuer.
automatische Steuerbereinigung
100 % digitale Kontoeröffnung
nur für Freiberufler und Einzelunternehmer
unzuverlässiger Support
kostenpflichtige Transaktionen
3,0
befriedigend
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Kreditkarten
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Unterkonten
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Prävention: Wie Sie sich vor einer Pfändung schützen

Auch bei Pfändungen gilt die alte Weisheit, dass Prävention das beste Gegenmittel ist. Wenn Sie es nicht bis zur Pfändung Ihres Geschäftskontos kommen lassen, müssen Sie sich mit Mahnbescheiden, Pfändungsbeschlüssen und P-Konten gar nicht erst herumärgern.

Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können, einer Kontopfändung von vornherein aus dem Weg zu gehen:

  • Bezahlen Sie Rechnungen stets pünktlich: Damit erst gar keine Mahnungen ins Haus flattern, sollten Sie Zahlungsverzögerungen vermeiden. Versuchen Sie, Ihre Rechnungen immer pünktlich zu bezahlen.

  • Sorgen Sie für unerwartete Ausgaben vor: Bauen Sie einen Notfallfonds auf, um unvorhergesehene Ausgaben decken zu können, ohne in Zahlungsverzug zu geraten.

  • Planen Sie Ihr Budget: Erstellen Sie ein realistisches Budget und halten Sie sich daran. Eine gute Budgetplanung hilft, Ausgaben zu kontrollieren und finanzielle Stabilität zu bewahren.

  • Behalten Sie Ihre geschäftlichen Finanzen im Blick: Je früher Sie Cashflow- oder andere Probleme erkennen, desto besser. Deshalb sollten Sie immer genau wissen, wie es um Ihre geschäftlichen Finanzen bestellt ist. Das ist deutlich einfacher, wenn Sie geschäftliche Buchungen getrennt von privaten Transaktionen verwalten – und das geht am besten mit einem dedizierten Geschäftskonto.

  • Bleiben Sie bei der Buchhaltung am Ball: Auch eine sorgfältige Buchhaltung kann Ihnen dabei helfen, finanzielle Probleme frühzeitig zu erkennen. Spezielle Buchhaltungsprogramme wie lexoffice oder sevDesk können Sie dabei unterstützen.

  • Wenden Sie sich rechtzeitig an eine Schuldenberatung: Wenn Sie Schuldenprobleme nicht alleine lösen können, suchen Sie professionelle Hilfe. Schuldenberatungsstellen oder Finanzberater können wertvolle Unterstützung bieten.

Fazit

Wenn Sie es versäumen, Ihre finanziellen Pflichten zu erfüllen und auch Mahnungsschreiben lange genug ignorieren, kann es irgendwann zur Pfändung Ihres Geschäftskontos kommen. Falls der Ernstfall eintritt – und die Forderung legitim ist – sollten Sie sich Rat von einer Schuldenberatung holen. Ein P-Konto kann Solo-Selbstständigen und Personengesellschaften dabei helfen, auch im Pfändungsfall liquide zu bleiben.

Eine Pfändung passiert aber nie unangekündigt. Deshalb sollten Sie alles tun, um zu vermeiden, dass es überhaupt so weit kommt. Bezahlen Sie Rechnungen immer prompt, behalten Sie Ihre geschäftlichen Finanzen und Ihre Buchhaltung im Blick und richten Sie sich einen Notfallfonds ein.

Die (drohende) Pfändung Ihres Geschäftskontos muss nicht das Ende Ihres geschäftlichen Erfolgs bedeuten – sollte aber auf alle Fälle ein Weckruf sein.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird ein Geschäftskonto gepfändet?

Ein Geschäftskonto wird gepfändet, wenn der Kontoinhaber offene Forderungen trotz Mahnungen und Vollstreckungstitel nicht begleicht. Dann können Gläubiger eine Kontopfändung gerichtlich durchsetzen, um das Konto sperren zu lassen und das Geld zurückzuholen.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto, das einen bestimmten Grundbetrag (aktuell 1.410 € pro Monat) vor Pfändungen schützt. Kontoinhaber können damit auch im Falle einer Pfändung ihr Existenzminimum sichern und beispielsweise Lebensmittel und die Miete bezahlen. Ein P-Konto muss bei der Bank beantragt werden und kann aus einem bestehenden Girokonto umgewandelt werden.

Kann man aus einem Geschäftskonto ein P-Konto machen?

Ja, bei vielen Banken kann auch ein Geschäftskonto in ein P-Konto mit Pfändungsschutz umgewandelt werden. Allerdings gelten für Geschäftskonten oft spezifische Bedingungen und Regelungen, daher sollten Sie sich bei Ihrer Bank über die Details informieren.

Kann man trotz einer Pfändung ein meues Geschäftskonto eröffnen?

Es kann schwierig sein, ein neues Geschäftskonto zu eröffnen, wenn Ihr Konto in der Vergangenheit gepfändet wurde, weil sich die Pfändung negativ auf Ihre Bonität auswirkt und bei der SCHUFA gemeldet wird. Bei manchen Banken ist aber auch ein Geschäftskonto trotz SCHFUA-Eintrag möglich.

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Martin Gschwentner hat Amerikanistik und Medienwissenschaft in Deutschland, den USA und Frankreich studiert und arbeitet als freier Redakteur in Paris. Er forscht als Doktorand am Institut für England- und Amerikastudien der Universität Paris Diderot zum Einfluss des Geldes auf die US-Politik. Auf EXPERTE.de schreibt er über IT-Sicherheit, Datenschutz und Software für Selbständige und Kleinunternehmen.
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