E-Rechnung ab 2025: Was ist das und für wen ist sie Pflicht? [mit Beispiel]
Sie verschicken Ihre Rechnungen als PDF-Anhang per E-Mail? Dann wird es höchste Zeit für eine Umstellung – denn mit der E-Rechnungs-Pflicht, die 2025 in Kraft tritt, gelten bald strengere Vorgaben.
Wir verraten, was es mit E-Rechnungen genau auf sich hat, wie sie funktionieren und für wen sie zur Pflicht werden.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung – also eine Rechnung, bei der Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt werden.
Eine Bild- oder PDF-Datei reicht aber nicht aus: Gemeint sind strukturierte, maschinenlesbare Datensätze, die – gemäß der Definition des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) – „elektronisch übermittelt, elektronisch empfangen sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können“.
Es gibt unterschiedliche Datenformate, die dafür infrage kommen (mehr dazu gleich). Doch für wen ist das überhaupt relevant – und wer ist dazu verpflichtet, die E-Rechnung zu nutzen?
Ist die E-Rechnung Pflicht – und für wen?
Die E-Rechnung ist ab dem 1. Januar 2025 für alle inländischen B2B-Rechnungen Pflicht. Ab dann müssen alle Unternehmen – einschließlich Kleinunternehmen – E-Rechnungen empfangen und versenden können.
Die E-Rechnungs-Pflicht tritt zwar schon ab dem 1. Januar 2025 in Kraft, allerdings gibt bis Ende 2027 einige Übergangsregelungen:
Unternehmen können bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin Papierrechnungen versenden – allerdings nur mit Einwilligung der Empfänger.
Der Versand von Rechnungen in anderen elektronischen Formaten (z. B. E-Mail mit PDF) ist bis Ende 2027 (mit Einwilligung der Empfänger) ebenfalls weiterhin möglich.
Ab 1. Dezember 2027 gilt eine umsatzbasierte Ausnahmeregelung: Nur Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 € dürfen dann noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) ausstellen.
Ab dem 1. Januar 2028 laufen die Übergangslösungen aus und die E-Rechnung wird für das B2B-Rechnungswesen grundsätzlich verpflichtend.
Die E-Rechnungs-Pflicht betrifft nur den B2B-Bereich, also den Rechnungsversand und -empfang an und von Unternehmen. Rechnungen an Endverbraucher und Privatkunden sind also ausgeschlossen. Ebenfalls von der E-Rechnungs-Pflicht befreit sind Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €) und Fahrkarten.
Doch auch, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen ausschließlich Rechnungen an Privatkunden ausstellen, sollten Sie sich zumindest auf den Empfang von E-Rechnungen vorbereiten. Ihre B2B-Kontakte, also beispielsweise Lieferanten, werden nämlich zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet sein – und Sie müssen die bei Ihnen eingehenden E-Rechnungen verarbeiten können.
Den rechtlichen Rahmen für die E-Rechnungs-Verpflichtung bildet das im März 2024 verkündete Wachstumschancengesetz, das laut Bundesregierung „Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Deutschland stärken“ soll.
Die Einführung bzw. Verpflichtung der E-Rechnung ist also Teil einer größeren Initiative, die das Ziel hat, Rückstände bei der Digitalisierung in Deutschland zu beseitigen. Sie ist zudem nur der erste Schritt zu einem EU-weiten, elektronischen Umsatzsteuer-Meldesystem, das in den kommenden Jahren ausgerollt werden soll.
Wie funktioniert die E-Rechnung in der Praxis?
Es gibt mehrere E-Rechnungs-Formate. Um sie effizient und gesetzeskonform zu nutzen, ist eine professionelle Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware notwendig.
Welche Formate gibt es?
Um als E-Rechnung zu gelten, müssen Rechnungen die Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931) erfüllen. In Deutschland gilt dies primär für zwei Formate: XRechnung und ZUGFeRD.
XRechnung
Die XRechnung ist das primäre E-Rechnungs-Format in Deutschland. Es handelt sich um ein strukturiertes XML-Format, das speziell für die elektronische Übermittlung an Behörden entwickelt wurde. Es enthält alle notwendigen Rechnungsdaten, die maschinenlesbar und für eine automatisierte Verarbeitung optimiert sind.
Eine XRechnung besteht aus Code-Zeilen. Wenn Sie sie herunterladen und mit einem Editor öffnen, sieht sie etwa so aus:
Die XRechnung besteht aus Codzeilen, die alle wichtigen Rechnungsinformationen enthalten.
XRechnungen können also nicht wie herkömmliche Rechnungen geschrieben, gelesen und interpretiert werden. Sie erfordern spezielle Rechnungsprogramme, die diese Arbeit für Sie übernehmen (mehr dazu gleich).
ZUGFeRD-Rechnung
Der ZUGFeRD-Standard kombiniert strukturierte, maschinenlesbare Daten im XML-Format mit einem PDF-Dokument. Das Hybrid-Format ist also sowohl für die manuelle als auch für die automatisierte Verarbeitung geeignet.
ZUGFeRD können somit wie „normale“ PDF-Rechnungen gelesen, aber auch maschinell ausgewertet werden, weshalb sie auch als Übergangslösung geeignet sind.
Grundsätzlich sind natürlich auch andere Rechnungsformate denkbar, solange sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen, doch in Deutschland sind primär die Formate XRechnung und der ZUGFeRD relevant.
Wie erstelle und empfange ich eine E-Rechnung?
Um E-Rechnungen im Geschäftsalltag zu verwenden, benötigen Sie spezielle Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramme. Dabei handelt es sich um (in der Regel kostenpflichtige) Cloud-Tools, die Sie gegen eine monatliche Gebühr nutzen können.
Diese Programme übernehmen nicht nur die Erstellung ausgehender E-Rechnungen, sondern können auch eingehende E-Rechnungen auslesen und die Daten direkt in Ihr Buchhaltungssystem übertragen – für eine effiziente und fehlerfreie Verarbeitung in beide Richtungen.
E-Rechnung versenden
Der Versand von E-Rechnungen ist mit Rechnungsprogrammen genauso unkompliziert wie der Versand „regulärer“ Rechnungen. In der Praxis sieht das natürlich bei jeder Plattform etwas anders aus. So funktioniert es beispielsweise bei unserem Testsieger Lexware Office:
Schritt 1: Zunächst müssen Sie die E-Rechnungs-Funktion aktivieren. Navigieren Sie dafür in den Einstellungen (Zahnrad-Symbol) zum Eintrag „E-Rechnung“ und aktivieren Sie den Schalter „E-Rechnung aktivieren“.
Aktivieren Sie die E-Rechnungs-Funktion.
Schritt 2: Damit Lexware Office vollständige E-Rechnungen erstellen kann, sind einige Angaben erforderlich. Zunächst ist wichtig, dass in den „Allgemeinen Einstellungen“ Ihre Steuernummer und Umsatzsteuer-ID hinterlegt sind:
Hinterlegen Sie Ihre Steuer-Infos.
Schritt 3: Wenn Sie eine XRechnung an einen öffentlichen Empfänger senden, muss eine Leitweg-ID hinterlegt sein. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die zur Weiterleitung der Rechnung innerhalb der Behörde dient. Sie können sie in den Kontakteinstellungen hinzufügen.
Für ZUGFeRD-Rechnungen an gewöhnliche Kunden ist dieser Schritt nicht nötig.
Fügen Sie die Lieferantennummer und Leitweg-ID des Empfängers hinzu.
Schritt 4: Dann ist noch wichtig, dass in der Rechnung, die Sie verwenden, eine Bankverbindung angegeben ist. Dafür öffnen Sie die Rechnungsvorlage, navigieren zum Eintrag „Fußzeile“ und klicken rechts unter „Bankverbindung“ auf „Neue Bankverbindung anlegen“.
Stellen Sie sicher, dass eine Bankverbindung hinterlegt ist.
Schritt 5: Nun können Sie Ihre Rechnung ganz normal über die Rechnungsmaske von Lexware Office schreiben. Wenn alle Angaben komplett sind (und Sie einen Kunden mit Leitweg-ID ausgewählt haben), wird automatisch eine E-Rechnung generiert. Jene können Sie entweder herunterladen oder direkt aus dem Programm versenden.
Sie können die XRechnung als XML-Datei downloaden oder direkt über Lexware Office versenden.
E-Rechnung empfangen
Die Erfassung von E-Rechnungen ist ebenso unkompliziert. In der Regel müssen Sie sie einfach in der Belegverwaltung Ihres Buchhaltungs-Tools hochladen, dann werden die Daten automatisch ausgelesen. So funktioniert es etwa bei Lexware Office:
Schritt 1: Klicken Sie im Belege-Bereich auf „Neuer Beleg“, um die Belegerfassung zu öffnen.
Laden Sie Ihre E-Rechnung in der Belegerfassung hoch.
Schritt 2: Laden Sie die E-Rechnung hoch. Sie können sie einfach ins Feld ziehen oder manuell auswählen.
Ziehen Sie die E-Rechnung einfach ins Upload-Feld.
Schritt 3: Nun werden die Daten vom Programm ausgelesen. Sie können die Belegdaten manuell anpassen oder zusätzliche Angaben machen. Wenn alles passt, klicken Sie auf „Speichern & Schließen“.
Lexware Office liest die Daten der E-Rechnung automatisch aus.
Weitere Funktionen von Rechnungsprogrammen
Dedizierte Rechnungs- und Buchhaltungs-Tools haben zahlreiche Funktionen, die nicht nur die Rechnungsstellung, sondern auch viele andere Geschäftsprozesse vereinfachen und digitalisieren. Hier sind einige der wichtigsten Features:
(E-)Rechnungen erstellen
Digitale Rechnungsmasken ermöglichen eine schnelle und benutzerfreundliche Erstellung von (E-)Rechnungen. Spätestens mit der Einführung der E-Rechnungs-Pflicht sollten die wichtigsten Formate – XRechnung und ZUGFeRD – von den meisten gängigen Rechnungsprogrammen unterstützt werden.E-Rechnungen prüfen und verarbeiten
Mit einem umfassenden Buchhaltungsprogramm können Sie auch Ihre eingehenden Rechnungen verwalten. Sie können E-Rechnungen automatisiert prüfen, auf Buchhaltungskonten verbuchen und oft sogar direkt mit integrierten Online-Banking-Funktionen bezahlen.Erstellung von Angeboten und weiteren Dokumenten
Meist können Sie nicht nur Rechnungen, sondern auch andere Dokumente wie Angebote, Gutschriften, Mahnungen oder Lieferscheine erstellen. Ihre Angebote können Sie dann mit wenigen Klicks in E-Rechnungen umwandeln.GoBD-konforme Speicherung
Gemäß den sogenannten GoBD-Richtlinien müssen digitale Rechnungen ordnungsgemäß, unveränderbar und jederzeit prüfbar gespeichert und revisionssicher archiviert werden. Mit Rechnungsprogrammen ist dies problemlos möglich.
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Es handelt sich um ein Regelwerk für die digitale Buchhaltung deutscher Unternehmen.Kunden- und Artikelverwaltung
Eine integrierte Kunden- und Artikelverwaltung erleichtert die E-Rechnungserstellung. Sie können Kunden- und Artikeldaten einmal hinterlegen und dann mit wenigen Klicks in Ihre Rechnungen übernehmen.Automatisierter Rechnungsversand
Mit Rechnungsprogrammen können Sie Ihre E-Rechnungen in der Regel direkt aus der Software heraus an Kunden versenden.Zeiterfassung
Einige Programme haben Zeiterfassungsfunktionen integriert, mit denen Sie Ihre Arbeitszeit in Projekten genau abrechnen und in (E-)Rechnungen übernehmen können.
Wichtig: Nicht alle Tools unterstützen alle diese Funktionen. Nutzen Sie unseren Tarif-Vergleich, um die Programme nach den für Sie wichtigen Funktionen zu filtern.
Die besten Rechnungsprogramme mit E-Rechnung
Sie haben noch kein Rechnungsprogramm, das E-Rechnungen unterstützt? Das sollten Sie am besten noch vor dem Inkrafttreten der E-Rechnungs-Pflicht im Januar 2025 ändern.
Wir haben neun beliebte Rechnungs-Tools getestet, von denen die meisten mittlerweile für E-Rechnungen gerüstet sind. Hier sind unsere Favoriten:
Lexware Office: Der EXPERTE.de-Testsieger
Lexware Office* ist ein umfassendes Buchhaltungs-Tool, das einen großen Funktionsumfang in einer intuitiven Benutzeroberfläche verpackt. Es unterstützt Sie bei allen buchhalterischen Aufgaben – von der Erstellung und dem Versand von Rechnungen über die Erfassung von Belegen bis zur Buchführung und dem Jahresabschluss.
Dazu kommen nette Extra-Features wie das integrierte Kundencenter, über das Ihre Kunden Rechnungen einsehen und per QR-Code bezahlen können.
E-Rechnungen gehören bei Lexware Office zu den Grundfunktionen.
XRechnungen werden bereits länger unterstützt, ZUGFeRD-Rechnungen sind mittlerweile auch dabei. Die Erfassung von E-Rechnungen ist dabei in allen Tarifen möglich, der Versand erst ab dem M-Tarif.
Die Rechnungserstellung ist bei Lexware Office grundsätzlich auf Euro beschränkt; udem fehlt ein automatisches Mahnwesen – dafür ist ein kostenpflichtiges Add-on erforderlich.
unterstützt XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen
E-Rechnungen können direkt aus dem Programm versendet werden
intuitives, modernes Dashboard
viele Features, z. B. Kundencenter und Bezahlung per QR-Code
Versand von E-Rechnungen erst ab Tarif M
nur Euro-Rechnungen
kein automatisches Mahnwesen (nur per Add-on)
sevdesk: E-Rechnungen in mehreren Währungen
sevdesk* ist ein Rechnungs- und Buchhaltungs-Tools, das sich speziell an kleinere Unternehmen und Selbstständige richtet, die möglichst wenig Zeit mit Bürotätigkeiten wie der Buchhaltung verbringen möchten.
Im aufgeräumten sevdesk-Dashboard können Sie blitzschnell Dokumente wie Rechnungen und Angebote erstellen und Ihre Unternehmensfinanzen übersichtlich im Blick behalten.
sevdesk liegt in unserem Vergleich auf Platz 2.
sevdesk unterstützt sowohl XRechnungen als auch ZUGFeRD-Rechnungen. Im Gegensatz zu Lexware Office können Sie Rechnungen auch in mehreren Währungen erstellen. Dafür fehlen andere Funktionen des Testsiegers, z. B. ein Kundencenter.
unterstützt XRechnungen und ZUGFeRD
Rechnungen in mehreren Währungen möglich
zuverlässiger Support und viele Erweiterungen
keine BWA (wird gerade erst ausgerollt)
keine Lohnbuchhaltung
Smartphone-App könnte besser sein
easybill: Rechnungsprogramm mit Gratis-Option
Sie suchen ein kostenloses Rechnung-Tool für den Empfang von E-Rechnungen? Dann ist easybill* einen Blick wert. Mit dem Gratis-Tarif der Plattform können Sie zwar keine E-Rechnungen schreiben, aber E-Rechnungen von Ihren Lieferanten empfangen und verarbeiten.
easybill unterstützt XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen.
In den kostenpflichtigen Tarifen unterstützt easybill den Versand von E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD. Neben Rechnungen können Sie auch andere Dokumente – darunter Angebote, Lieferscheine und Mahnungen – blitzschnell erstellen und an Ihre Kunden verschicken.
Leider ist das Interface von easybill nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit. Vor allem im Vergleich zu Programmen wie Lexware Office und sevdesk wirkt es ziemlich altbacken und unübersichtlich.
unterstützt XRechnungen und ZUGFeRD
Gratis-Tarif, der den Empfang von E-Rechnungen ermöglicht
Rechnungen in Fremdwährungen möglich
Versand von E-Rechnungen nur in Premium-Tarifen
altmodische und etwas unübersichtliche Benutzeroberfläche
eingeschränkte Buchhaltungsfunktionen
vergleichsweise teuer
Alternativen
Natürlich gibt es noch viele weitere Rechnungsprogramme, die Sie beim Versand und Empfang von E-Rechnungen unterstützen. Das gesamte Ranking der von uns getesteten Programme finden Sie hier:
Fazit
E-Rechnungen werden in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 im B2B-Bereich Pflicht. Ab diesem Datum – einige Übergangsregeln ausgenommen – müssen Unternehmen Rechnungen in maschinenlesbaren Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD versenden und empfangen können. Dafür sind spezielle Rechnungsprogramme nötig.
Wir haben neun beliebte Rechnungs-Tools ausgiebig getestet. Die meisten davon unterstützen mittlerweile E-Rechnungen oder rollen die Funktionen rechtzeitig zur E-Rechnungs-Pflicht aus. Am besten schnitten in unserem Vergleich die Programme Lexware Office, sevdesk und easybill ab, die allesamt den Versand und Empfang von XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen ermöglichen.
Ausführliche Rezensionen zu neun beliebten Tools finden Sie in unserem Vergleich der besten Rechnungsprogramme.
Häufig gestellte Fragen
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, bei der die Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format übermittelt werden. Im Gegensatz zu einfachen PDF-Dateien sind E-Rechnungen so gestaltet, dass sie automatisiert verarbeitet und medienbruchfrei genutzt werden können. In Deutschland sind die gängigen Formate dafür XRechnung und ZUGFeRD.
Ja, ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland im B2B-Bereich verpflichtend. Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Es gibt Übergangsregelungen für den Versand, die bis Ende 2027 gelten.
Von der E-Rechnungs-Pflicht ausgenommen sind Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Auch Fahrkarten sind von dieser Pflicht befreit. Ab 1. Dezember 2027 dürfen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 € noch bis Ende 2027 alternative Rechnungsformate (Papier oder PDF) nutzen.
Nein, eine einfache PDF-Rechnung zählt nicht als E-Rechnung. Damit eine Rechnung als E-Rechnung gilt, muss sie in einem strukturierten Format vorliegen, das maschinenlesbar ist und automatisierte Verarbeitung ermöglicht. PDF-Dateien erfüllen diese Anforderungen nicht.