Buchhaltung

Reisekostenabrechnung erstellen: Alles, was Sie wissen müssen

Reisen macht Spaß – umso mehr, wenn man nicht selbst für alles bezahlen muss. Wenn Sie dienstlich unterwegs sind, können Sie Ihre Ausgaben in der Regel steuerlich geltend machen oder von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen. Damit das reibungslos funktioniert, müssen Sie eine Reisekostenabrechnung erstellen.

Wir erklären, wie das mit der Reisekostenabrechnung funktioniert, welche Kosten überhaupt anerkannt werden und wie Sie diese richtig abrechnen.

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Was ist eine Reisekostenabrechnung?

Eine Reisekostenabrechnung ist ein Dokument, das alle beruflich bedingten Ausgaben erfasst, die während einer Dienstreise entstehen. Dazu gehören etwa Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegungspauschalen und Reisenebenkosten (mehr dazu gleich).

Warum das nötig ist? Weil Sie ohne Nachweis keine Kosten erstattet oder steuerlich anerkannt bekommen – weder von Ihrem Arbeitgeber noch vom Finanzamt. Die Reisekostenabrechnung erfüllt nämlich zwei zentrale Zwecke:

  • Kostenerstattung: Angestellte können über die Reisekostenabrechnung nachweisen, welche Ausgaben sie während der Dienstreise selbst getragen haben. Der Arbeitgeber kann diese Kosten erstatten – oft sogar steuerfrei.

  • Steuerliche Anerkennung: Für Selbstständige und Unternehmen sind Reisekosten in der Regel Betriebsausgaben. Eine saubere Abrechnung sorgt dafür, dass diese Ausgaben beim Finanzamt problemlos anerkannt und von der Steuer abgesetzt werden können.

Wann müssen Sie eine Reisekostenabrechnung erstellen?

„Müssen“ müssen Sie gar nichts – es gibt nämlich keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Reisekostenabrechnung. Ohne Abrechnung können Sie aber weder Kosten erstattet bekommen noch steuerliche Vorteile nutzen.

Die Reisekostenabrechnung erfüllt dabei unterschiedliche Zwecke, je nachdem, in welcher Situation Sie sind:

  • 1.

    Sie sind Angestellter und der Arbeitgeber erstattet die Kosten?
    Dann brauchen Sie immer eine Reisekostenabrechnung, um Ihre Ausgaben nachzuweisen. Ihr Arbeitgeber muss nämlich nachvollziehen können, wann, wohin und warum Sie gereist und welche Kosten dabei entstanden sind. Ohne Abrechnung gibt es keine Erstattung.

  • 2.

    Sie sind Angestellter und der Arbeitgeber zahlt nichts?
    In diesem Fall können Sie die Kosten in Ihrer eigenen Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Auch hier brauchen Sie eine ordentliche Reisekostenabrechnung, damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt.

  • 3.

    Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig?
    Dann können Sie die bei einer Reise entstandenen Kosten von der Steuer absetzen oder Kunden in Rechnung stellen. Auch dafür ist eine saubere Reisekostenabrechnung nötig.

  • 4.

    Sie führen ein eigenes Unternehmen?
    Wenn Sie ein Unternehmen haben, brauchen Sie Reisekostenabrechnungen sowohl für Ihre Mitarbeitenden als auch für Ihre eigenen Geschäftsreisen als Geschäftsführer. Nur so können Sie die Reisekosten korrekt in der Buchhaltung erfassen und gegenüber dem Finanzamt belegen.

Welche Kosten gelten als Reisekosten?

Als Reisekosten gelten alle beruflich veranlassten Ausgaben, die während einer Dienstreise entstehen. Wichtig ist, dass diese Kosten notwendig sind und direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.

Das Finanzamt unterscheidet dabei verschiedene Kostenarten, die Sie in der Reisekostenabrechnung getrennt erfassen sollten:

1.

Fahrtkosten

Alle Ausgaben für die An- und Abreise sowie für Fahrten am Reiseziel fallen unter die Kategorie „Fahrtkosten“. Dazu zählen:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Bahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn

  • Flüge: inklusive Gepäckkosten und ggf. Sitzplatzreservierungen

  • Taxi oder Mietwagen: inklusive Benzin oder Ladegebühren

  • Privat-Pkw: Hier können Sie entweder die tatsächlichen Kosten nachweisen (mithilfe eines Fahrtenbuchs) oder die pauschale Kilometervergütung ansetzen. 2025 liegt die Kilometerpauschale bei 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (für Pkws).

2.

Übernachtungskosten

Hier geht es um alle notwendigen Ausgaben für Unterkunft während einer Dienstreise – also für Hotel, Pension, Ferienwohnung oder andere Unterkünfte, wenn eine Rückkehr am selben Tag nicht zumutbar ist.

Bei Hotelrechnungen gilt: Die reinen Übernachtungskosten sind absetzbar. Frühstückskosten werden vom Finanzamt meist herausgerechnet, weil sie über die Verpflegungspauschale abgegolten werden.

3.

Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungsmehraufwand soll zusätzliche Kosten für Ihre Verpflegung während einer Dienstreise abdecken.

Der Gedanke dahinter: Wenn Sie außerhalb Ihres Wohnorts oder Ihrer ersten Tätigkeitsstätte unterwegs sind, können Sie sich oft nicht wie gewohnt zu Hause oder in der Kantine versorgen. Dafür dürfen Sie gesetzlich festgelegte Pauschbeträge ansetzen.

Die tatsächlichen Kosten für Essen und Getränke sind egal. Stattdessen greift eine Pauschale, deren Höhe von der Dauer der Abwesenheit und dem Reiseziel abhängt.

Die aktuellen Pauschalen für Inlandsreisen lauten:

  • 14 € pro Tag, wenn Sie mindestens 8 Stunden von Ihrer Wohnung und Ihrem ersten Arbeitsort weg sind

  • 28 € pro Tag, wenn Sie 24 Stunden unterwegs sind

  • 14 € für An- und Abreisetage, wenn Sie mehrere Tage unterwegs sind

Für Auslandsreisen gelten eigene, meist höhere Pauschalen, die jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht werden.

4.

Reisenebenkosten

Unter Reisenebenkosten versteht man alle zusätzlichen, notwendigen Ausgaben, die während einer Dienstreise entstehen und die nicht unter Fahrt-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten fallen.

  • Parkgebühren

  • Mautkosten

  • Gepäckaufbewahrung

  • Beruflich notwendige Telefon- oder Internetkosten

  • Visa- oder Reisepassgebühren, wenn dienstlich erforderlich

Hier gilt das Prinzip: keine Buchung ohne Beleg. Achten Sie also darauf, Quittungen mitzunehmen.

Was gehört nicht zu den Reisekosten?

Im Umkehrschluss gibt es auch Ausgaben, die nicht als Reisekosten anerkannt werden – etwa weil sie privaten Charakter haben oder nicht beruflich notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Minibar, Wellness und Spa im Hotel

  • Sightseeing, Museumsbesuche oder Freizeitaktivitäten

  • Kosten für mitreisende Familienangehörige

  • private Einkäufe oder Geschenke

Alles, was nicht zwingend beruflich veranlasst ist, fällt also nicht unter die Reisekosten, selbst wenn es während der Dienstreise anfällt.

Formale Anforderungen an die Reisekostenabrechnung

Damit Ihre Reisekostenabrechnung korrekt ist und vom Arbeitgeber oder Finanzamt anerkannt wird, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten, wichtige Pflichtangaben machen und die nötigen Belege sammeln.

Fristen: Bis wann muss die Reisekostenabrechnung eingereicht werden?

Arbeitgeber können in der Regel eigene Fristen für die Einreichung von Reisekostenabrechnungen festlegen. Wenn Sie Ihre Kosten erstattet bekommen möchten, müssen Sie diese internen Vorgaben als Angestellter unbedingt einhalten – reichen Sie die Abrechnung also so früh wie möglich ein, damit Sie Ihr Geld schnell zurückbekommen.

Unabhängig von den internen Vorgaben gilt jedoch eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Wenn Sie also Ihre Reisekosten zu spät einreichen, können Sie die Erstattung spätestens nach drei Jahren nicht mehr beanspruchen.

Pflichtangaben: Das muss auf die Reisekostenabrechnung

Damit Arbeitgeber oder Finanzamt die Reisekosten anerkennen, müssen in der Reisekostenabrechnung bestimmte Angaben enthalten sein. Am wichtigsten sind:

Welche Belege sind für die Reisekostenabrechnung nötig?

In der Buchhaltung gilt der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“. Das trifft auch auf die Reisekostenabrechnung zu: Sie müssen für jede Ausgabe Nachweise erbringen, dass sie tatsächlich angefallen ist – sonst werden die Ausgaben weder vom Arbeitgeber noch vom Finanzamt anerkannt.

Je nachdem, welche Kosten Sie abrechnen möchten, brauchen Sie unterschiedliche Belege:

  • Fahrtkosten: Tickets, Tankquittungen, Mietwagenabrechnungen, Flugbelege

  • Übernachtungskosten: Hotelrechnung oder Rechnung der Unterkunft

  • Reisenebenkosten: Quittungen für Parken, Maut, Gepäckaufbewahrung, Internet, Visa usw.

  • Privat-Pkw: Fahrtenbuch

Für den Verpflegungsmehraufwand sind keine Belege notwendig, weil hier die gesetzlichen Pauschalen gelten. Anders sieht es aus, wenn Sie jemanden bewirten – etwa, weil Sie unterwegs Kunden oder Geschäftspartner einladen. In diesem Fall benötigen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg mit Angaben zu Datum, Ort, Anlass und Teilnehmern.

Sammeln Sie alle Belege am besten direkt während der Reise. Am einfachsten geht das digital: Fotografieren oder scannen Sie Quittungen sofort, damit nichts verloren geht und die Abrechnung schneller erledigt ist.

Beleg verlegt? Dann können Sie einen Eigenbeleg nutzen.

Es kann immer mal passieren, dass ein Beleg verloren geht oder Sie gar keinen bekommen haben (etwa, weil der Taxifahrer keine Quittung ausstellt oder der Parkautomat keine ausgibt).

In diesem Fall können Sie einen Eigenbeleg erstellen. Das ist ein selbst erstelltes Dokument, das den fehlenden Nachweis ersetzt. Mehr dazu lesen Sie hier:

Reisekostenabrechnung richtig erstellen

Sobald Sie alle Pflichtangaben zusammengetragen und die notwendigen Belege gesammelt haben, geht es an die eigentliche Erstellung der Reisekostenabrechnung. Dafür haben Sie drei Möglichkeiten: Sie können sie selbst erstellen, eine Vorlage verwenden oder eine Software nutzen.

1.

Manuelle Erstellung

Für viele Buchhaltungsunterlagen gibt es strenge Vorgaben, die genau festlegen, wie sie aussehen müssen. Die Reisekostenabrechnung ist hier eine Ausnahme: Solange alle notwendigen Angaben enthalten und die Belege vorhanden sind, spielt die Form eigentlich keine Rolle.

Im Prinzip können Sie die Abrechnung sogar handschriftlich auf Papier erstellen. Wichtig ist nur, dass daraus klar hervorgeht:

  • wer die Reise gemacht hat,

  • wann und wohin die Reise ging,

  • warum die Reise beruflich notwendig war und

  • welche Kosten dabei angefallen sind.

Wenn Sie nur selten reisen und wenige Positionen abrechnen müssen, können Sie die Reisekostenabrechnung also auch relativ einfach selbst erstellen. Allerdings müssen Sie alle Beträge manuell eintragen und addieren. Zudem entsteht schnell eine Zettelwirtschaft, weil Sie die Belege separat sammeln und zuordnen müssen.

2.

Reisekostenabrechnung-Vorlage

Wenn Sie häufiger unterwegs sind, wird die manuelle Erstellung der Reisekostenabrechnung schnell aufwendig und fehleranfällig. Einfacher geht’s mit einer Reisekostenabrechnungsvorlage.

In unserer Vorlage sind alle wichtigen Felder bereits vorbereitet. Sie müssen nur noch Ihre Daten eintragen, Belege hinzufügen und das Dokument unterschreiben:

Eine gute Vorlage macht die Abrechnung deutlich übersichtlicher, schneller und weniger fehleranfällig. Um Vieles müssen Sie sich trotzdem selbst kümmern: Sie müssen Ihre Belege separat sammeln und zuordnen, und auch das Ausfüllen bleibt weitgehend Handarbeit.

Noch bequemer wird es mit Software-Tools zur Reisekostenabrechnung.

3.

Software-Tools zur Reisekostenabrechnung

Wenn Sie regelmäßig reisen oder die Reisekosten Ihrer Mitarbeitenden abrechnen müssen, kann es sich lohnen, auf eine digitale Lösung umzusteigen. Es gibt spezialisierte Software-Tools, die Ihnen den Großteil der Arbeit abnehmen. Sie kosten in der Regel eine monatliche Gebühr, haben dafür aber viele zeitsparende Vorteile:

  • Automatisierte Berechnungen
    Pauschalen, Kilometervergütungen und Auslandssätze werden automatisch berücksichtigt.

  • Digitale Belegverwaltung
    Sie können Quittungen direkt per Smartphone fotografieren, hochladen und GoBD-konform archivieren.

  • Integration in Buchhaltungssysteme
    Viele Tools lassen sich direkt mit Buchhaltungs- oder HR-Systemen verbinden.

  • Compliance-Prüfung
    Moderne Programme prüfen automatisch, ob alle Angaben vollständig sind und steuerliche Vorgaben eingehalten werden.

Die Auswahl an Programmen ist groß: Es gibt spezialisierte Reisekosten-Tools wie Circula oder Rydoo, die sich auf die digitale Belegverwaltung und die automatisierte Berechnung von Pauschalen konzentrieren.

Manche Buchhaltungsprogramme, z. B. Lexware Office, haben ebenfalls Tools zur Reisekostenabrechnung im Angebot – die kosten aber meist extra, sind also nicht im Abo inklusive.

In größeren Unternehmen kommen oft integrierte Komplettlösungen wie SAP Concur oder HRworks zum Einsatz. Sie haben noch einmal deutlich mehr Funktionen und können nahtlos in bestehende Buchhaltungs- und HR-Systeme eingebunden werden. Diese Tools sind also hauptsächlich für Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden und komplexen Abrechnungsprozessen relevant.

Fazit

Viele Kosten, für die Sie bei einer geschäftlichen Reise zunächst selbst aufkommen müssen, können Sie steuerlich geltend machen oder sich vom Arbeitgeber erstatten lassen. Dafür brauchen Sie eine Reisekostenabrechnung, in der Sie alle relevanten Ausgaben transparent nachweisen.

Allzu strenge formale Vorgaben gibt es dabei nicht: Solange alle Pflichtangaben enthalten sind und die Belege vorliegen, sollten Sie keine Probleme bekommen. Sie können dafür eine einfache Vorlage nutzen oder die Reisekostenabrechnung manuell erstellen. Noch einfacher geht's mit Software-Tools, die Belege digital erfassen, Pauschalen automatisch berechnen und den gesamten Prozess deutlich vereinfachen.

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Martin ist seit über acht Jahren freiberuflicher Texter im B2B-Bereich und spezialisiert sich auf technische Fallstudien für Tech-Unternehmen wie Google Cloud. Er lebt in London und betreibt dort seine eigene Firma, GSCRIBE, die sich auf Customer Success Stories und Employer Branding fokussiert. Bei EXPERTE.de teilt er sein Wissen über Software und Strategien, die Selbstständigen dabei helfen, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und effizienter zu arbeiten.
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Janis von Bleichert hat Wirtschaftsinformatik an der TU München und Informatik an der TU Berlin studiert. Er ist seit 2006 selbständig und ist der Gründer von EXPERTE.de. Er schreibt zu den Themen Hosting, Software und IT-Security.
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