Rechnungsstellung Frist: Welche Fristen gelten für Rechnungen?
Je schneller Sie Ihre Rechnung stellen, desto schneller bekommen Sie auch Ihr Geld. Vermutlich werden Sie also ohnehin nicht zu lange damit warten. Eine zeitnahe Rechnungsstellung ist aber nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben: Für Rechnungen gibt es nämlich Fristen, die Sie einhalten müssen.
Wir erklären, welche Fristen bei der Rechnungsstellung gelten – und was passiert, wenn Sie sie verpassen.

Welche Fristen gibt es für Rechnungen?
Bei Rechnungen müssen Sie drei Arten von Fristen beachten:
- 1.
die Frist für die Rechnungsstellung (also bis wann Sie eine Leistung in Rechnung stellen müssen),
- 2.
die Fristen für die Bezahlung einer Rechnung (insbesondere die gesetzliche Verjährungsfrist) und
- 3.
die Fristen für die Aufbewahrung der Rechnung.
Wir sehen uns alle drei Kategorien genauer an – und verraten, was passiert, wenn Sie diese Fristen versäumen.
Fristen für die Rechnungsstellung
Als Unternehmer sind Sie grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, zeitnah Rechnungen auszustellen, sobald Sie eine Leistung erbracht haben. Das regelt das Umsatzsteuergesetz – genauer gesagt § 14 Abs. 2 UStG.
Konkret beträgt die Frist für die Rechnungsstellung sechs Monate. Spätestens ein halbes Jahr nach Leistungserbringung muss die Rechnung also beim Kunden vorliegen.
Wichtig: Die Frist gilt nur, wenn Sie Rechnungen an andere Unternehmer oder juristische Personen stellen und Umsatzsteuer ausweisen müssen. Für Privatkunden oder bei umsatzsteuerfreien Leistungen besteht keine gesetzliche Frist. Natürlich sollten Sie sich auch hier trotzdem um eine zügige Abrechnung kümmern.
Warum das überhaupt gesetzlich geregelt ist? Zum einen will der Staat sicherstellen, dass die fällige Umsatzsteuer zeitnah gemeldet und abgeführt wird. Zum anderen soll die Regelung helfen, Schwarzarbeit und illegale Geschäfte einzudämmen. Wenn Sie korrekt und zeitnah abrechnen, machen Sie Ihre Leistung sichtbar – und schaffen damit auch steuerliche Transparenz.
Wenn Sie die Rechnung später als sechs Monate nach der Leistung ausstellen, verstoßen Sie gegen die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes. Ein solcher Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann laut dem Landesamt für Steuern Niedersachsen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.
In der Praxis kommt es zu solchen Strafen vermutlich selten – vor allem, wenn es sich wirklich einfach nur um ein Versäumnis handelt. Trotzdem sollten Sie die Frist nicht übersehen. Zum einen riskieren Sie Probleme mit dem Finanzamt, zum anderen könnte Ihr Kunde ohne rechtzeitige Rechnung keinen Vorsteuerabzug geltend machen und die Zahlung hinauszögern.
Warten Sie also nie länger als nötig mit der Rechnungsstellung, damit Sie gar nicht erst in Erklärungsnot geraten. Je schneller Sie abrechnen, desto reibungsloser läuft in der Regel auch die Zahlung.
Fristen für die Bezahlung und Verjährung
Rechnungen enthalten in der Regel ein Zahlungsziel, das festlegt, bis wann der Kunde zahlen soll (z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“). Wenn kein konkretes Zahlungsziel angegeben ist, greift die gesetzliche Zahlungsfrist: Eine Rechnung ist zwar rechtlich sofort fällig, jedoch haben Rechnungsempfänger gesetzlich 30 Tage Zeit, ihre Schuld zu begleichen.
Wichtig: Bei Rechnungen an Verbraucher gilt der automatische Verzugseintritt nach 30 Tagen nur, wenn Sie in der Rechnung darauf hingewiesen haben. Am besten geben Sie aber einfach auf jeder Rechnung ein konkretes Zahlungsziel an.
Wenn das Zahlungsziel bzw. die gesetzliche Frist verstrichen ist, befindet sich der Kunde automatisch im Zahlungsverzug. Ab jetzt könnten Sie Mahnungen versenden und Verzugszinsen verlangen.
Wann verjährt eine Rechnung?
Unabhängig von Zahlungszielen oder Mahnstufen gilt für Rechnungen eine gesetzliche Verjährungsfrist. Die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre – und beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht (und damit die Forderung fällig) wurde.
Beispiel: Sie haben am 3. Mai 2023 eine Leistung erbracht und die Rechnung im Juni gestellt. Dann startet die Verjährungsfrist nicht direkt im Mai oder Juni, sondern erst am 31. Dezember 2023. Ab diesem Stichtag laufen die drei Jahre – also bis zum 31. Dezember 2026.
Innerhalb dieser Frist können Sie Ihren Anspruch durchsetzen – zum Beispiel mit Mahnungen, Inkasso oder notfalls vor Gericht. All das ist möglich, solange die Forderung nicht verjährt ist.
Mit Mahnungen allein können Sie die Verjährung übrigens nicht stoppen. Wenn der Kunde also einfach nicht reagiert und Sie nichts weiter unternehmen, läuft die Frist weiter. Erst wenn Sie z. B. ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben, wird die Verjährung „gehemmt“ – also gestoppt.
In der Praxis kommt es natürlich selten so weit. Solange Sie nach getaner Arbeit zeitnah Ihre Rechnungen schreiben und Ihre Buchhaltung im Blick behalten – was ohnehin jeder Selbstständige tun sollte –, dürften diese Fristen für Sie kein Thema sein.
Fristen für die Aufbewahrung
Sobald Sie eine Rechnung erstellt haben, wird sie zu einem Buchungsbeleg. Und Ihre Buchungsbelege – zu denen auch Quittungen, Zahlungsnachweise oder Kontoauszüge zählen – müssen Sie laut Abgabenordnung acht Jahre lang aufbewahren, damit das Finanzamt sie im Fall einer Prüfung jederzeit einsehen kann.
Die Frist beginnt immer am Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Eine Rechnung vom 3. Mai 2025 müssen Sie also bis zum 31. Dezember 2033 aufheben.
Es ist aber nicht ausreichend, Rechnungen und Belege einfach in einem Ordner abzulegen und dort acht Jahre liegen zu lassen. Sie müssen so gespeichert sein, dass sie jederzeit auffindbar, vollständig und unveränderbar sind. Das schreiben die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) vor.
Am einfachsten geht diese GoBD-konforme Archivierung mit einem Buchhaltungsprogramm (mehr dazu gleich).
Mehr zu den Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen lesen Sie hier:
Keine Fristen verpassen: Ein Rechnungsprogramm nutzen
Wenn Sie Ihre Rechnungen und Buchhaltung einigermaßen gewissenhaft erledigen, dürften die meisten Fristen für Sie kaum relevant sein. Wichtig ist, dass Sie:
Ihre Rechnungen zeitnah schreiben, am besten direkt nach Abschluss der Leistung
korrekte Rechnungen mit allen Pflichtangaben ausstellen, damit es später keine Rückfragen oder Probleme gibt
offene Zahlungen im Blick behalten, damit Sie im Ernstfall rechtzeitig mahnen können
Belege ordentlich ablegen und archivieren, und zwar GoBD-konform
regelmäßig Ihre Buchhaltung prüfen, um keine Fristen zu übersehen
Ein gutes Rechnungsprogramm kann alle diese Aufgaben deutlich erleichtern – und viele sogar komplett übernehmen.
Vorteile von Rechnungsprogrammen
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Rechnungen mit einem Rechnungsprogramm zu erstellen. Grundsätzlich können Sie Rechnungen also auch mit Word, Excel oder Google Docs selbst schreiben oder eine gute Rechnungsvorlage verwenden.
In der Praxis geht es heute aber kaum noch ohne eine professionelle Lösung zur Rechnungserstellung – vor allem, wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben oder mit Geschäftskunden arbeiten. Rechnungsprogramme haben nämlich zahlreiche Vorteile:
Schnellere Rechnungserstellung
Sie können alle wichtigen Angaben – Kundendaten, Positionen, Steuersätze oder Zahlungsziele – mit wenigen Klicks einfügen. Pflichtangaben werden automatisch ergänzt.Zeitsparende Automatisierungen
Viele wiederkehrende Aufgaben laufen komplett automatisch ab. Rechnungen werden etwa automatisch nummeriert, Zahlungsziele richtig gesetzt und Kundeninfos vorausgefüllt. Auch bei komplexeren Abläufen ist das hilfreich: Wenn Sie etwa bei Abschlagsrechnungen zwischendurch Teilbeträge abrechnen, wird das später automatisch in der Schlussrechnung berücksichtigt.Überblick über offene Rechnungen
Sie behalten immer im Blick, welche Rechnungen schon bezahlt wurden und welche noch offen sind. Wenn eine Rechnung überfällig ist, sehen Sie das sofort.Integriertes Mahnwesen
Sobald eine Zahlungsfrist verstreicht, können Sie direkt aus dem Programm Mahnungen erstellen und verschicken. Manche Tools machen das sogar automatisch.GoBD-konforme Archivierung
Die meisten Rechnungsprogramme speichern Ihre Belege revisionssicher und erfüllen dabei die Anforderungen der GoBD.Integrierte Buchhaltungsfunktionen
Die meisten Rechnungsprogramme unterstützen Sie auch bei der Buchhaltung. Sie können Belege direkt importieren, Einnahmen und Ausgaben erfassen und Berichte wie die EÜR oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen.
Die besten Rechnungsprogramme
Wir haben neun beliebte Rechnungs-Tools ausgiebig getestet und in Kategorien wie Funktionsumfang, Kosten, Benutzerfreundlichkeit und Support miteinander verglichen. Hier ist das Ranking der unserer Meinung nach besten Programme – mit Links zu unseren ausführlichen Testberichten:
Alternative: Vorlagen
Sie möchten erstmal kein Rechnungs-Tool nutzen, weil Sie nur selten Rechnungen schreiben oder gerade erst starten? Für Einzelfälle, Rechnungen an Privatkunden oder den gelegentlichen Gebrauch kann auch eine gute Rechnungsvorlage ausreichen. Wichtig ist, dass sie alle Pflichtangaben und klare Zahlungsziele enthält.
Hier finden Sie unsere Rechnungsvorlagen, die Sie direkt online ausfüllen oder herunterladen können:
- Rechnung Vorlage
- Rechnungsvorlage Freiberufler
- Rechnungsvorlage Kleinunternehmer
- Rechnungsvorlage ohne Umsatzsteuer
- Proforma Rechnung Vorlage
- Honorarrechnung Vorlage
- Rechnungsvorlage Dienstleistung
- Stornorechnung Vorlage
- Rechnungskorrektur Vorlage
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- Zahlungserinnerung Vorlage
- Mahnung Vorlage
- Quittung Vorlage
- Eigenbeleg Vorlage
- Abschlagsrechnung Vorlage
- Kostenvoranschlag Muster
- Fahrtenbuch Vorlage
- Reisekostenabrechnung Vorlage
- Kassenbuch Vorlage
Fazit
Es gibt ein paar Fristen, die Sie bei Rechnungen kennen sollten: Eine Rechnung muss spätestens sechs Monate nach der Leistung verschickt werden. Offene Beträge verjähren nach drei Jahren. Und ausgestellte Rechnungen müssen – wie andere Belege auch – acht Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Regeln sind gesetzlich vorgeschrieben und können Folgen haben, wenn man sie nicht einhält.
Tatsache ist jedoch: Die meisten dieser Fristen spielen im Alltag nur dann eine Rolle, wenn Sie Ihre Buchhaltung vernachlässigen. Solange Sie Ihre Rechnungen zeitnah stellen, Zahlungen im Blick behalten und Belege ordentlich archivieren, dürften Sie den Fristen gar nicht erst nahekommen.
Besonders einfach geht all das mit einem guten Rechnungsprogramm. Unser Vergleich der besten Rechnungs-Tools kann Ihnen bei der Auswahl helfen.





















