Manche Freiberufler werden für ihre Arbeit nicht einfach nur bezahlt, sondern „honoriert“. Ein Honorar ist dabei nichts anderes als die Vergütung für eine selbstständige Leistung bestimmter Freiberufler – darunter Ärzte, Anwälte, Journalisten oder Künstler. Wer ein solches Honorar bekommt, muss es korrekt abrechnen. Und genau dafür gibt es die Honorarrechnung.
Mit unserer Honorarrechnungs-Vorlage für Freiberufler erstellen Sie in wenigen Minuten eine professionelle Rechnung – mit oder ohne Umsatzsteuer.

Honorarrechnung: Kostenlose Vorlagen
Unsere kostenlosen Vorlagen für Honorarrechnungen gibt es in vier Formaten: Word, Google Docs, OpenOffice und PDF. Sie enthalten:
alle Pflichtangaben laut § 14 UStG
Platz für Ihre Leistungen, Beträge, Steuernummer und andere Daten
klar strukturiertes Layout, orientiert an der DIN 5008 (Standard für Geschäftsbriefe)
Option mit oder ohne Umsatzsteuer (z. B. für Freiberufler, die die Kleinunternehmerregelung anwenden)
Honorarrechnung mit Umsatzsteuer
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie diese auf Ihrer Honorarrechnung ausweisen. Die Umsatzsteuer wird separat zum Nettobetrag aufgeführt und zum Schluss auf den Gesamtbetrag aufgerechnet.
Unsere Vorlage enthält bereits alle dafür nötigen Felder: für den Nettobetrag, den Steuersatz, den berechneten Steuerbetrag und die Endsumme. Sie müssen nur noch Ihre individuellen Angaben eintragen.
Honorarrechnung ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)
Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen, dürfen Sie auf Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen müssen Sie darauf hinweisen, dass (und warum) Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Unsere Vorlage ohne Umsatzsteuer enthält diesen Hinweis bereits. Alle Beträge werden netto ausgewiesen, der Rechnungsbetrag entspricht also direkt dem Honorar.
Für wen ist die Vorlage geeignet?
Die Vorlage richtet sich an Freiberufler, die auf Honorarbasis arbeiten – also etwa freie Journalisten, Ärzte, Anwälte, Übersetzer oder Dozenten. Sie ist vor allem für nebenberuflich tätige Freiberufler gedacht, die nur wenige Rechnungen im Jahr schreiben und (noch) keine professionelle Software benötigen.
Was kann die Vorlage nicht?
Rechnungsvorlagen sind grundsätzlich eine Kompromisslösung und kein Ersatz für ein gutes Rechnungsprogramm. Sie bringen nämlich einige Einschränkungen mit sich:
Nicht GoBD-konform
In Deutschland müssen Rechnungen lückenlos, nachvollziehbar und revisionssicher archiviert werden. Das schreiben die GoBD vor („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“).Für eine GoBD-gerechte Archivierung reicht es nicht aus, eine per Vorlage erstellte Rechnung digital abzuspeichern. Dafür ist ein spezielles Archivierungssystem nötig – oder eben ein GoBD-konformes Rechnungsprogramm.
Keine E-Rechnung
Bei einer per Vorlage erstellten Rechnung handelt es sich nicht um eine E-Rechnung. Jene sind seit 2025 im B2B-Bereich Pflicht. Es gibt zwar noch Ausnahmen und Übergangslösungen, doch generell gilt: Wenn Sie Rechnungen an Firmen erstellen, müssen Sie sie als E-Rechnung in einem Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellen.
Alternative: Professionelles Rechnungsprogramm
Wenn Sie regelmäßig Honorarrechnungen schreiben, ist das Arbeiten mit Vorlagen auf Dauer umständlich und fehleranfällig. Sie müssen jede Rechnung manuell ausfüllen, sich selbst um die Archivierung kümmern und Zahlungseingänge eigenständig verfolgen.
Die meisten Freiberufler sind mit einer professionellen Rechnungssoftware besser beraten. Die kostet zwar – mit Ausnahme einiger Gratis-Rechnungs-Tools – eine monatliche Gebühr, nimmt Ihnen aber viel Arbeit ab: Sie berechnet Beträge automatisch, vergibt fortlaufende Rechnungsnummern und sorgt dafür, dass Sie keine Pflichtangaben vergessen. Auch E-Rechnungen sind mit Rechnungs-Tools kein Problem.
Wir haben einige der beliebtesten Rechnungsprogramme getestet. Unser Ranking, mit Links zu den einzelnen Tools, finden Sie hier:
Pflichtangaben: Was muss auf eine Honorarrechnung?
Eine Honorarrechnung unterscheidet sich in der Verwendung, nicht im Aufbau: Rein rechtlich handelt es sich um eine ganz normale Rechnung, die alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten muss. Das sind:
















