Buchhaltung

Wann verjährt eine Rechnung? Diese Fristen müssen Sie kennen

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Mord verjährt nie. Ein Punkt in Flensburg schon nach zweieinhalb Jahren. Und eine Rechnung? Auch die gilt nicht für immer: Nach drei Jahren ist der Anspruch in der Regel verjährt.

Wir erklären, wann Rechnungen verjähren, welche Sonderfristen es gibt und wie Sie vermeiden können, dass offene Forderungen verfallen.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Rechnungen verjähren in Deutschland in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt immer am Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.

  • Wenn eine Rechnung verjährt ist und der Kunde die Einrede der Verjährung geltend macht, können Sie die Zahlung rechtlich nicht mehr durchsetzen. Sprich: Der Kunde muss nicht mehr bezahlen – und Sie können wenig dagegen tun.

  • Es gibt drei Möglichkeiten, die Verjährung vorher zu stoppen: Sie können den Kunden zu einer Teilzahlung oder einem schriftlichen Anerkenntnis bewegen, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen.

  • Am besten ist es jedoch, es gar nicht so weit kommen zu lassen: Schreiben Sie Rechnungen zeitnah, setzen Sie klare Zahlungsziele und behalten Sie offene Forderungen im Blick. Am einfachsten geht das mit einem guten Rechnungsprogramm.

Können Rechnungen verjähren?

Ja, Rechnungen können verjähren. Nach Ablauf der Frist, die in der Regel drei Jahre beträgt (mehr dazu gleich), erlischt Ihr Recht, die Zahlung einzufordern. Sprich: Ihr Kunde muss die Rechnung nicht mehr bezahlen – und es gibt keinen Weg mehr, die Forderung per Mahnbescheid oder Klage einzutreiben.

Wichtig ist dabei, dass die Schuld selbst nicht automatisch erlischt. Sie besteht weiterhin, aber der Schuldner kann die Zahlung verweigern, indem er sich auf die sogenannte Einrede der Verjährung beruft. Damit bleibt Ihnen keine Möglichkeit mehr, den Betrag gerichtlich einzufordern.

Die rechtliche Grundlage für die Verjährung findet sich in § 195 BGB, der für die meisten Rechnungen eine sogenannte „regelmäßige Verjährungsfrist“ vorsieht. Diese Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Leistung erbracht wurde.

Fristen: Wann verjähren Rechnungen?

Nicht alle Rechnungen haben die gleiche Verjährungsfrist. Für die meisten Fälle gilt die Standardfrist, doch es gibt auch ein paar Ausnahmen mit kürzeren oder längeren Fristen.

1.

Regelfrist: Verjährung nach drei Jahren

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und ist in § 195 BGB geregelt. Entscheidend ist, dass die Frist nicht am Tag der Rechnungsstellung beginnt, sondern erst am Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.

Ein Beispiel: Wenn Sie eine Rechnung am 10. Mai 2025 ausstellen, startet die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2025 und endet am 31. Dezember 2028. Ab dem 1. Januar 2029 könnte der Schuldner die Zahlung verweigern und sich dabei auf die Verjährung berufen.

2.

Sonderfälle und abweichende Fristen

Neben der regulären Dreijahresfrist gibt es Rechnungen und Ansprüche, die entweder schneller oder deutlich später verjähren. Dazu zählen:

  • Rechnungen für Transport- und Frachtleistungen
    Wenn Sie Transport- oder Frachtkosten in Rechnung stellen, müssen Sie schneller sein: Diese Ansprüche verjähren oft schon nach einem Jahr.
    Rechtsgrundlage: § 439 HGB

  • Rechnungen im Baugewerbe
    Bei Bauleistungen gelten besondere Regeln. Für Mängelansprüche können Fristen von bis zu fünf Jahren gelten. Zahlungsansprüche selbst verjähren in der Regel weiterhin nach drei Jahren, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
    Rechtsgrundlage: § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • Besondere Zahlungsansprüche
    Manche Rechnungen hängen mit Ansprüchen zusammen, die besonders lange bestehen bleiben, etwa die Herausgabe von Eigentum oder bestimmte Schadensersatzforderungen. Hier gilt oft eine Frist von zehn oder sogar 30 Jahren.
    Rechtsgrundlage: § 196, § 197, § 199 Abs. 3 BGB

  • Rechnungen an Kunden im Ausland
    Im Ausland gelten oft andere Verjährungsfristen als in Deutschland. Wurde die Leistung in Deutschland erbracht, gilt in der Regel auch deutsches Recht und damit die Dreijahresfrist. Erfolgt die Leistung jedoch im Ausland, können die dortigen Fristen maßgeblich sein.

Bei drohender Verjährung: Das können Sie tun

Eigentlich sollten offene Rechnungen gar nicht erst so lange liegen bleiben, dass Sie der Verjährung auch nur nahekommen (mehr dazu gleich). Wenn es aber doch mal passiert, sollten Sie schleunigst in die Gänge kommen: Dann haben Sie nämlich nur wenige Möglichkeiten, die Verjährung noch zu stoppen.

Eine Mahnung reicht nicht aus

Eine Mahnung ist ein nützliches Instrument, um Druck aufzubauen und eine verspätete Zahlung doch noch einzutreiben. Sie hat aber keine Auswirkung auf die Verjährung: Die Frist läuft trotz Mahnung ganz normal weiter.

Um die Verjährung rechtzeitig zu verhindern, kommen im Wesentlichen drei Wege infrage:

1.

Teilzahlung oder Anerkenntnis

Vielleicht geht es ja doch noch (einigermaßen) einvernehmlich: Wenn Sie Ihren Kunden dazu bewegen können, eine Teilzahlung zu leisten oder die Forderung auf andere Weise anzuerkennen (z. B. schriftlich), gilt das als Anerkenntnis der Schuld. Auch Verhandlungen können die Verjährung hemmen, z. B. wenn Schuldner und Gläubiger aktiv über die Zahlung sprechen.

Dann beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für die gesamte Forderung ab dem Zeitpunkt der Zahlung erneut.

2.

Gerichtliches Mahnverfahren

Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid können Sie verhindern, dass Ihre Forderung verjährt. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Mahngericht. Sobald der Mahnbescheid zugestellt ist, wird die Verjährung gehemmt – das bedeutet, die Frist pausiert und läuft während des Verfahrens nicht weiter.

Den Mahnbescheid können Sie entweder schriftlich oder online über online-mahnantrag.de beantragen:

Sie können den Mahnbescheid mittlerweile auch online beantragen.

3.

Klage einreichen

Auch eine gerichtliche Klage hemmt die Verjährung. Sie ist natürlich nochmal eine Ecke drastischer – und besonders dann sinnvoll, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet oder auf Mahnungen nicht reagiert. Ab Zustellung der Klage läuft die Verjährungsfrist nicht weiter, bis das Verfahren beendet ist.

Der Verjährung vorbeugen: 7 Tipps, wie Sie offene Forderungen im Griff behalten

Wenn die Verjährung anklopft, muss schon einiges schiefgelaufen sein. Der Versuch, sie dann „Last Minute“ zu stoppen, kann ganz schön stressig, aufwendig und teuer werden.

Viel besser ist es, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Das liegt natürlich nicht nur an Ihnen: Wenn ein Kunde nicht zahlt, ist schließlich in erster Linie der Kunde schuld. Sie können aber einiges tun, um die Chancen auf pünktliche Zahlungen zu erhöhen.

1.

Kunden sorgfältig auswählen

Klar: Am besten sollten Sie nur mit Kunden zusammenarbeiten, denen Sie vertrauen und deren Zahlungsfähigkeit nicht infrage steht. Gerade bei Neukunden sollten Sie deshalb etwas genauer hinschauen, um mögliche Risiken früh zu erkennen.

Hören Sie zunächst auf Ihr Bauchgefühl: Wirkt der Kunde vertrauensvoll? Wenn Ihnen schon am Anfang etwas komisch vorkommt oder Zusagen wackelig wirken, ziehen Sie vielleicht besser gleich die Reißleine.

Bei größeren Aufträgen oder langfristigen Projekten können Sie zusätzlich eine Bonitätsprüfung einholen oder Referenzen prüfen. So wissen Sie von Anfang an, worauf Sie sich einlassen – und können bei Risikokunden z. B. eine Zahlung per Vorkasse oder Teilzahlungen vereinbaren.

2.

Immer sofort Rechnungen schreiben

Je schneller die Rechnung rausgeht, desto früher haben Sie Ihr Geld. Warten Sie also nicht lange nach Lieferung oder Leistung, sondern stellen Sie die Rechnung am besten direkt aus.

3.

Klare Zahlungsziele festlegen

Legen Sie in jeder Rechnung eine eindeutige Zahlungsfrist fest – z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“. So hat Ihr Kunde schwarz auf weiß, bis wann das Geld fällig ist, und es gibt keinen Spielraum für Missverständnisse.

Wenn Sie eine klare Frist kommunizieren, können Sie den Kunden zudem auch früher in Verzug setzen und versuchen, mit Zahlungserinnerungen und Mahnungen Druck zu machen. Ohne festgelegtes Zahlungsziel tritt der Verzug nämlich „erst“ nach 30 Tagen automatisch ein.

4.

Fehler vermeiden

Wenn Sie auf Ihrer Rechnung einen Fehler gemacht haben, könnte ein Kunde das als Vorwand nutzen, um die Zahlung hinauszuzögern. Kleine Tippfehler sind in der Regel unproblematisch – doch wenn Beträge oder Leistungszeiträume nicht stimmen, kann die Rechnung dadurch ungültig werden.

Am wichtigsten ist, dass Sie alle Pflichtangaben vollständig und fehlerfrei aufführen. Mehr dazu lesen Sie hier:

5.

Bei größeren Aufträgen: Abschlagsrechnungen

Wenn ein Kunde nicht zahlt, ist das bei bereits erbrachten Leistungen, in die Sie viel Zeit und Arbeit gesteckt haben, natürlich besonders bitter. Bei umfangreichen Projekten, die sich über mehrere Wochen oder sogar Monate ziehen, ist es deshalb sinnvoll, zwischendurch Teilbeträge abzurechnen, beispielsweise mit einer Abschlagsrechnung. So müssen Sie niemals allzu viel Arbeit „vorstrecken“ und werden regelmäßig bezahlt.

6.

Bei Verspätungen: Zeitnah Zahlungserinnerungen und Mahnungen senden

Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, sollten Sie prompt reagieren. Es muss nicht gleich eine strenge Mahnung sein: Zunächst können Sie mit einer freundlichen Zahlungserinnerung nachhaken – oft reicht das schon. Bleibt die Zahlung trotzdem aus, schieben Sie eine Mahnung mit klarer Frist hinterher.

Je konsequenter Sie vorgehen, desto eher werden Sie ernst genommen und vermeiden, dass Forderungen in Vergessenheit geraten.

7.

Den Überblick mit einem Rechnungsprogramm behalten

Wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben, sollten Sie sich ein Rechnungsprogramm zulegen. Das ist schon allein aus rechtlicher Sicht sinnvoll: Ohne Rechnungssoftware ist es schwierig, gesetzliche Vorgaben wie die GoBD-konforme Archivierung einzuhalten oder E-Rechnungen zu schreiben. Zudem sparen die Tools viel Zeit, weil Sie Rechnungen damit deutlich schneller erstellen, buchen und verwalten können.

Auch gegen verspätete Zahlungen und verjährte Rechnungen können Sie sich damit absichern:

  • Übersicht über alle Rechnungen
    Im Dashboard sehen Sie auf einen Blick, welche Rechnungen bezahlt wurden, welche noch offen sind und wo Handlungsbedarf besteht. Verspätete Zahlungen werden automatisch markiert, damit Sie keine Fristen verpassen.

  • Automatische Fehlerprüfung
    Rechnungsprogramme prüfen Pflichtangaben, Beträge und Fristen automatisch. So vermeiden Sie Formfehler und geben Kunden keine unnötigen Vorwände, Zahlungen hinauszuzögern.

  • (Automatisches) Mahnwesen
    Mit den meisten Rechnungsprogrammen können Sie auch Mahnungen schreiben und direkt versenden. Bei manchen Tools läuft das Mahnwesen sogar komplett automatisch.

Mit Rechnungs-Tools wie Lexware Office können Sie mit wenigen Klicks Mahnungen schreiben und verschicken.

Sie suchen noch ein gutes Rechnungsprogramm? Wir haben einige der beliebtesten Plattformen ausgiebig getestet. Unser komplettes Ranking, mit Links zu unseren ausführlichen Testberichten, finden Sie hier:

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Fazit

Rechnungen sind nicht unbegrenzt gültig: Sie verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Sobald eine Rechnung verjährt ist, können Sie die Zahlung rechtlich nicht mehr durchsetzen. Ihr Kunde muss also nicht mehr bezahlen – und Sie können wenig dagegen tun.

Um eine Verjährung zu vermeiden, sollten Sie Ihr Rechnungswesen im Griff haben: Schreiben Sie Rechnungen sofort und fehlerfrei, legen Sie klare Zahlungsziele fest und zögern Sie nicht, bei verspäteten Zahlungen eine Mahnung zu schicken. Am einfachsten geht das mit einem guten Rechnungsprogramm.

Wenn Sie der Frist doch einmal nahekommen, haben Sie drei Möglichkeiten, um die Verjährung zu stoppen: Sie können den Kunden zu einer Teilzahlung oder einem schriftlichen Anerkenntnis bewegen, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen.

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Martin ist seit über acht Jahren freiberuflicher Texter im B2B-Bereich und spezialisiert sich auf technische Fallstudien für Tech-Unternehmen wie Google Cloud. Er lebt in London und betreibt dort seine eigene Firma, GSCRIBE, die sich auf Customer Success Stories und Employer Branding fokussiert. Bei EXPERTE.de teilt er sein Wissen über Software und Strategien, die Selbstständigen dabei helfen, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und effizienter zu arbeiten.
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Janis von Bleichert hat Wirtschaftsinformatik an der TU München und Informatik an der TU Berlin studiert. Er ist seit 2006 selbständig und ist der Gründer von EXPERTE.de. Er schreibt zu den Themen Hosting, Software und IT-Security.
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