Stornorechnung Vorlage: Kostenloses Muster zum Download und Online Ausfüllen

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Sie haben Ihrem Kunden eine fehlerhafte Rechnung geschickt? Dann reicht es nicht aus, einfach eine neue zu schreiben und die alte zu vergessen: Damit die Korrektur rechtlich wirksam ist, müssen Sie die ursprüngliche Rechnung formell stornieren.

Mit unserer Vorlage erstellen Sie in wenigen Klicks eine korrekte Stornorechnung mit allen Pflichtangaben.

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Stornorechnung: Vorlage zum Download

Unsere Stornorechnungs-Vorlage nimmt Ihnen die Formatierung ab und enthält bereits alle wichtigen Angaben. Sie können sie direkt in Google Docs bearbeiten oder im Word-, OpenOffice- oder PDF-Format herunterladen:

Das enthält unsere Vorlage:

  • alle Pflichtangaben für eine rechtssichere Stornorechnung

  • Bezug zur stornierten Originalrechnung (Rechnungsnummer und -datum)

  • übersichtliche Darstellung der stornierten Positionen

  • alle Beträge (Zwischensummen, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag)

  • klarer Hinweis auf die vollständige Aufhebung der Forderung

  • professionelles Geschäftsbrief-Layout nach DIN 5008

  • höfliche Abschlussformulierung mit Hinweis auf die neue, korrigierte Rechnung

Wann braucht man eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung brauchen Sie immer dann, wenn eine bereits verschickte Rechnung nicht oder nicht mehr stimmt. Denn mit dem Versand wird die Rechnung steuerlich relevant: Ihr Kunde kann die Vorsteuer ziehen und Sie müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, noch bevor die Rechnung bezahlt wurde.

Deshalb dürfen Sie die Rechnung nicht einfach löschen. Stattdessen müssen Sie sie formell stornieren, damit Ihre Buchhaltung korrekt und nachvollziehbar bleibt.

Typische Fehler sind etwa:

  • Falscher Betrag
    Sie haben sich verrechnet, eine Position vergessen oder den falschen Steuersatz angewendet.

  • Falscher Empfänger
    Die Rechnung ging an die falsche Firma oder an eine veraltete Adresse.

  • Stornierte Bestellung
    Ihr Kunde hat die Bestellung zurückgezogen oder den Auftrag storniert.

  • Leistung wurde nicht (oder unzureichend) erbracht
    Das Projekt wurde abgebrochen, ein Termin wurde kurzfristig abgesagt oder es kam aus anderen Gründen nicht zur vollständigen Leistungserbringung.

In diesen Fällen reicht es nicht, einfach eine neue, korrekte Rechnung zu erstellen. Die ursprüngliche Rechnung muss zuerst mit einer Stornorechnung vollständig aufgehoben werden. Anschließend können Sie bei Bedarf eine neue, korrekte Rechnung ausstellen.

Wann ist eine Stornorechnung nicht (unbedingt) notwendig?

Eine Stornorechnung ist aber nicht immer das Mittel der Wahl. Sie können in der Regel darauf verzichten, wenn…

  • …die Rechnung weder verschickt noch verbucht wurde
    Befindet sich die Rechnung noch im Entwurf oder wurde klar als „ungültig“ markiert und taucht in keiner Buchhaltung auf, können Sie sie einfach löschen oder überschreiben.

  • ...die Rechnung noch nicht bezahlt oder verbucht wurde
    Wenn die Rechnung schon verschickt, aber noch nicht bezahlt wurde, klären Sie am besten mit Ihrem Kunden, wie Sie vorgehen wollen. Wurde sie (auf beiden Seiten) noch nicht verbucht, ist in der Praxis meist keine Stornorechnung nötig: Sie können einfach eine korrigierte Rechnung mit derselben Rechnungsnummer ausstellen.

  • …nur formale Kleinigkeiten falsch sind
    Bei kleineren formalen Fehlern, wie einem Rechtschreibfehler im Produktnamen oder einer falsch geschriebenen Adresse, ist meist keine Stornorechnung nötig, solange die Angaben weiterhin klar und nachvollziehbar sind.

Welche Angaben muss eine Stornorechnung enthalten?

Eine Stornorechnung ist rechtlich gesehen ebenfalls eine Rechnung. Sie muss also alle Pflichtangaben enthalten, die auch für reguläre Rechnungen gelten.

Zusätzlich müssen Sie einen Bezug zur stornierten Originalrechnung herstellen, etwa durch Angabe der Rechnungsnummer und des Ausstellungsdatums. Hier sind die Pflichtangaben, die auf jeder Stornorechnung stehen sollten:

  • 1.

    Name und Anschrift des leistenden Unternehmens

  • 2.

    Name und Anschrift des Rechnungsempfängers

  • 3.

    Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers

  • 4.

    Ausstellungsdatum der Stornorechnung

  • 5.

    Fortlaufende, eindeutige Storno-Rechnungsnummer

  • 6.

    Menge und Art der stornierten Produkte bzw. Dienstleistungen

  • 7.

    Leistungszeitpunkt (Liefer- oder Leistungsdatum), sofern dieser nicht dem Rechnungsdatum entspricht

  • 8.

    Entgelt (Nettobetrag) der stornierten Leistung

  • 9.

    Angewendeter Umsatzsteuersatz und ausgewiesener Steuerbetrag

  • 10.

    Gesamtbetrag (Bruttobetrag) der stornierten Leistung

  • 11.

    Bezug zur stornierten Rechnung, also Angabe der alten Rechnungsnummer und des Ausstellungsdatums

Anleitung: So nutzen Sie unsere Vorlage

Unsere Vorlage enthält Platzhalter für alle Pflichtangaben, die Sie nur noch mit den richtigen Daten ersetzen müssen. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Wählen Sie Ihr bevorzugtes Format (Google Docs, Word, OpenOffice oder PDF) und öffnen Sie die Datei.

Schritt 2: Tragen Sie Ihre Firmenanschrift, das Rechnungsdatum und die Storno-Rechnungsnummer ein.

Die Stornorechnung benötigt eine eigene Nummer, zusätzlich zur ursprünglichen Rechnungsnummer. Wenn etwa die ursprüngliche Rechnung die Rechnungsnummer RE-2025-0153 hatte, könnte die Stornorechnung also ST-2025-0153 lauten.

Schritt 3: Geben Sie die Rechnungsnummer und das Datum der stornierten Rechnung an.

Schritt 4: Listen Sie die stornierten Leistungen oder Artikel auf.

Schritt 5: Füllen Sie die Einzelpreise und Summen aus. Die Beträge sollten exakt der ursprünglichen Rechnung entsprechen.

Schritt 6: Der Formulierungstext zur vollständigen Stornierung ist bereits enthalten. Falls nötig, passen Sie ihn an Ihre Situation an.

Schritt 7: Senden Sie die fertige Stornorechnung als PDF an Ihren Kunden und legen Sie sie GoBD-konform ab.

Achtung: Vorlagen sind nicht von sich aus GoBD-konform

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern“. Das sind die Regeln, nach denen Rechnungen (und andere geschäftlich relevante Dokumente) in Deutschland richtig aufbewahrt werden müssen.

Auch Stornorechnungen müssen Sie GoBD-konform archivieren. Dafür reicht es nicht, die ausgefüllte und in PDF-Form gespeicherte Vorlage einfach in Ihren Unterlagen abzulegen. In der Regel benötigen Sie eine Rechnungs- bzw. Buchhaltungssoftware oder ein Dokumentenmanagementsystem, das GoBD-konforme Abläufe unterstützt.

Alternative: Stornorechnungen mit der richtigen Rechnungssoftware

Wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben, wird die manuelle Verwaltung mit Vorlagen und PDFs schnell unübersichtlich. Die Einhaltung der GoBD-Standards ist ohne Zusatz-Software ebenfalls schwierig.

Deshalb lohnt es sich, in ein gutes Rechnungsprogramm zu investieren: Damit können Sie in der Regel nicht nur normale Rechnungen, sondern auch Storno- und Korrekturrechnungen erstellen und rechtssicher archivieren. Wir haben einige der beliebtesten Rechnungs-Tools getestet:

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Martin ist seit über acht Jahren freiberuflicher Texter im B2B-Bereich und spezialisiert sich auf technische Fallstudien für Tech-Unternehmen wie Google Cloud. Er lebt in London und betreibt dort seine eigene Firma, GSCRIBE, die sich auf Customer Success Stories und Employer Branding fokussiert. Bei EXPERTE.de teilt er sein Wissen über Software und Strategien, die Selbstständigen dabei helfen, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und effizienter zu arbeiten.
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