Die gute alte Quittung hat noch lange nicht ausgedient. Vor allem bei Barzahlungen ist sie oft der einzige schriftliche Nachweis dafür, dass das Geld von A nach B gewandert ist. Solche Belege sind für die Buchhaltung unerlässlich – gerade, wenn keine Rechnung vorliegt.
Mit unserer einfachen Quittungsvorlage können Sie Zahlungen rechtssicher dokumentieren und in wenigen Minuten eine formgerechte Quittung erstellen.

Quittungsvorlage als PDF, Word & Google Doc
Unsere Quittungsvorlage kommt in vier Formaten:
PDF-, Word- und OpenOffice-Dateien werden direkt auf Ihrem Computer heruntergeladen. Sie können sie offline in den entsprechenden Programmen bearbeiten und/oder ausdrucken.
Die Google Docs-Vorlage bearbeiten Sie direkt online. Klicken Sie einfach auf den Button „VORLAGE VERWENDEN“, um eine Kopie der Quittung in Ihrem Google Drive zu erstellen.
Hier geht’s zu den Downloads:
Anleitung: So nutzen Sie die Quittungsvorlage
Die Vorlage ist so aufgebaut, dass Sie kaum etwas falsch machen oder vergessen können:
- 1.
Passendes Format wählen
Laden Sie die Vorlage im Format herunter, das für Sie am besten passt. - 2.
Pflichtfelder ausfüllen
Füllen Sie die Felder aus. Wichtig: Sie sollten den Betrag sowohl in Zahlen als auch in Worten angeben. Ausschreiben müssen Sie aber nur den Euro-Betrag – für die Stelle nach dem Komma genügt ein Hinweis wie „Cent wie oben“. - 3.
Unterschrift nicht vergessen
Drucken Sie die Quittung aus und unterschreiben Sie sie (oder lassen Sie sie vom Zahlungsempfänger unterzeichnen, wenn Sie selbst gezahlt haben).
Häufige Fragen zur Quittung
Noch Fragen zur Quittung? Hier sind kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was ist eine Quittung überhaupt?
Eine Quittung ist ein schriftlicher Zahlungsnachweis. Sie dokumentiert, dass ein bestimmter Betrag vom Schuldner (Zahlenden) an den Gläubiger (Empfänger) übergeben wurde – und dass die Schuld damit beglichen ist.
Heutzutage übernehmen oft digitale Zahlungsbelege oder Kontoauszüge diese Rolle. Vor allem bei Barzahlungen – etwa bei Privatverkäufen, Anzahlungen oder spontanen Dienstleistungen – oder in bestimmten Branchen (z. B. im Handwerk oder bei Vereinen) sind Quittungen aber immer noch gängig.
Wo liegt der Unterschied zur Rechnung?
Quittung und Rechnung sehen zwar ähnlich aus, dienen aber unterschiedlichen Zwecken:
Die Rechnung dient der Zahlungsaufforderung und der Abrechnung von Leistungen. Sie ist deutlich ausführlicher als eine Quittung und muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten – inklusive Steuernummer und Kundendaten.
Die Quittung bestätigt hingegen, dass eine Zahlung erfolgt ist. Sie enthält aber weniger Angaben als eine Rechnung und kann jene somit nicht ersetzen.
Die Ausnahme sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (brutto), für die vereinfachte Anforderungen gelten. Eine korrekt ausgestellte Quittung reicht in diesen Fällen für das Finanzamt aus, sofern alle Pflichtangaben enthalten sind.
Pflichtangaben: Was muss auf jede Quittung?
Damit eine Quittung als offizieller Zahlungsnachweis anerkannt wird – etwa für die Buchhaltung oder das Finanzamt – muss sie bestimmte Angaben enthalten. Das sind:
Name des Zahlenden
Name des Zahlungsempfängers
Betrag in Ziffern und Worten (Cent können als „Cent wie oben“ gekennzeichnet werden)
Umsatzsteuerbetrag und -satz (Ausnahme: Kleinunternehmer)
Details zur Leistung (Dienstleistungen oder Artikel)
Quittungsgrund
Vermerk, dass die Zahlung erhalten wurde
Ort und Datum der Ausstellung
Unterschrift des Zahlungsempfängers (ggf. auch Firmenstempel)
Ggf. fortlaufende Quittungsnummer
Bei Quittungen für Beträge über 250 € brutto reicht eine einfache Quittung nicht mehr aus, wenn sie steuerlich wie eine Rechnung behandelt werden soll. In diesem Fall müssen zusätzlich folgende Angaben enthalten sein:
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
Fortlaufende Rechnungsnummer
Fehlen diese Angaben, könnte der Beleg nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen und vom Finanzamt nicht anerkannt werden.


