Buchhaltung

Rechnungskorrektur Vorlage: So korrigieren Sie eine falsche Rechnung

Letzte Aktualisierung
28. Juli 2025
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Ihnen (oder Ihrem Kunden) ist ein Fehler auf einer bereits verschickten Rechnung aufgefallen? Dann reicht es möglicherweise nicht aus, einfach eine korrigierte Version nachzuschieben. Falls die Rechnung bereits verbucht wurde, müssen Sie die fehlerhafte Rechnung mit einer Rechnungskorrektur formell aufheben.

Mit unserer Vorlage erstellen Sie in wenigen Minuten eine rechtssichere Korrekturrechnung mit allen Pflichtangaben.

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Was ist eine Rechnungskorrektur?

Eine Rechnungskorrektur tut, was der Name schon sagt: Sie korrigiert eine bereits erstellte Rechnung. Das ist immer dann nötig, wenn die Ausgangsrechnung fehlerhaft ist – beispielsweise, weil eine Pflichtangabe fehlt, ein falscher Betrag ausgewiesen wurde oder die Rechnung an den falschen Empfänger ging.

Wie die Korrektur der Rechnung erfolgen muss, hängt davon ab, ob die fehlerhafte Rechnung bereits verbucht wurde oder nicht:

  • Wenn die Rechnung noch nicht verbucht wurde, können Sie in der Regel einfach eine korrigierte Version schreiben. Sie müssen die bestehende Rechnung nicht formell aufheben, sondern können einfach nur eine neue, korrekte Rechnung mit derselben Rechnungsnummer schreiben.

  • Wenn die Rechnung bereits verbucht wurde, ist eine einfache Korrektur nicht mehr zulässig. In diesem Fall müssen Sie die fehlerhafte Rechnung mit einer Stornorechnung formell aufheben und eine neue, korrekte Rechnung – mit einer neuen Rechnungsnummer – ausstellen.

Rechnungskorrektur Vorlagen

Um eine bereits verbuchte, fehlerhafte Rechnung korrekt zu berichtigen, sind zwei Schritte nötig: Zunächst müssen Sie die ursprüngliche Rechnung mit einer Stornorechnung formell aufheben, anschließend stellen Sie eine neue, korrigierte Rechnung aus.

Mit unseren Vorlagen können Sie beide Schritte schnell umsetzen und die fehlerhafte Rechnung sauber berichtigen.

Achtung: Vorlagen sind keine Dauerlösung

Eine gute Vorlage kann Ihnen im Einzelfall aus der Klemme helfen, doch als Dauerlösung sollten Sie sie nicht betrachten. Sie haben nämlich einige Nachteile:

  • Keine E-Rechnung: Bei einer per Vorlage erstellten Rechnung handelt es sich nicht um eine E-Rechnung im Sinne der E-Rechnungs-Pflicht, die seit 2025 im B2B-Bereich gilt. Wenn Sie Unternehmenskunden haben, müssen Sie E-Rechnungen mit strukturierten Daten in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen. Eine einfache Rechnungsvorlage erfüllt diese Anforderungen nicht.

  • Extra-Aufwand für die GoBD-konforme Archivierung: Die GoBD schreiben eine revisionssichere, vollständige und unveränderbare Archivierung von Rechnungen vor. Dafür reicht es nicht aus, eine per Vorlage erstellte PDF-Rechnung einfach irgendwo abzuspeichern. In der Regel benötigen Sie dafür zusätzliche Software oder ein digitales Archivierungssystem.

Eine Vorlage ist also kein Ersatz für eine gute Rechnungssoftware (mehr dazu gleich).

1.

Stornorechnung Vorlage

Wenn die ursprüngliche Rechnung bereits verbucht wurde – entweder bei Ihnen oder beim Kunden –, müssen Sie Ihrem Kunden zunächst eine Stornorechnung schicken. Damit heben Sie die fehlerhafte Rechnung formell auf und schaffen eine saubere Grundlage für die neue, korrekte Version (Schritt 2).

Bei der Stornorechnung handelt es sich rechtlich gesehen um eine ganz normale Rechnung. Sie muss also alle Pflichtangaben enthalten – von den Adressen bis zur Steuernummer. Wichtig ist auch, dass Sie in der Stornorechnung klar und nachvollziehbar Bezug zur ursprünglichen Rechnung nehmen, indem Sie die ursprüngliche Rechnungsnummer und das Ausstellungsdatum angeben.

Darüber hinaus müssen Sie der Stornorechnung eine eigene, fortlaufende Rechnungsnummer geben, die sich eindeutig von der ursprünglichen unterscheidet. Hier könnten Sie etwa einen Zusatz wie „S“ verwenden. Aus Rechnung Nr. „1234“ wird dann „1234-S“.

Unsere Vorlage enthält bereits alle nötigen Pflichtfelder und einen passenden Beispieltext zur vollständigen Stornierung.

2.

Korrigierte Rechnung Vorlage

Wenn Sie die ursprüngliche Rechnung per Stornorechnung aufgehoben haben, können Sie anschließend eine neue, korrigierte Rechnung ausstellen.

Auch dabei handelt es sich um eine gewöhnliche Rechnung, die alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten muss. Es kann außerdem sinnvoll sein, in der neuen Rechnung kurz Bezug auf die Stornorechnung zu nehmen, etwa im Betreff.

Unsere Vorlage enthält bereits alle relevanten Platzhalter:

Alternative: Rechnungssoftware

Ein Rechnungsprogramm ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, aber in der Praxis deutlich komfortabler und rechtssicherer als die Arbeit mit Vorlagen. Sie können damit Rechnungen (inklusive E-Rechnungen) und Rechnungskorrekturen automatisiert erstellen und alle Belege GoBD-konform archivieren.

Wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben, sparen Sie mit einer guten Software-Lösung also nicht nur Zeit, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Wir haben einige der beliebtesten Rechnungsprogramme ausgiebig getestet, um Ihnen bei der Auswahl zu helfen:

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Martin ist seit über acht Jahren freiberuflicher Texter im B2B-Bereich und spezialisiert sich auf technische Fallstudien für Tech-Unternehmen wie Google Cloud. Er lebt in London und betreibt dort seine eigene Firma, GSCRIBE, die sich auf Customer Success Stories und Employer Branding fokussiert. Bei EXPERTE.de teilt er sein Wissen über Software und Strategien, die Selbstständigen dabei helfen, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und effizienter zu arbeiten.
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